Die Tagesordnung wird ohne Änderungen bestätigt.
1) Aufstellung von Bücherschränken in Barmbek-Süd
Ein Bürger hat im Umfeld der Lohkoppelstraße Kartons auf dem Bürgersteig sowie teilweise Bänke mit Büchern wahrgenommen, die bei Regen nass würden. Sie schlägt vor, Bücherschränke in Barmbek-Süd aufzustellen. Sie stellt sich vor, dass diese Bücherschränke einen geeigneten Anlass für Gespräche bieten würden. Die Schaffung solcher Bücherschränke würde somit die öffentliche Kommunikation fördern. Die Bürgerin führt weiter aus, dass Themen wie Materialbeschaffung, Verkehrssicherungspflicht und Schutz vor Vandalismus berücksichtigt werden müssten und zum Teil auch schon diskutiert würden. Auch die Frage der Betreuung sei derzeit in der Diskussion. Im Bereich Barmbek°Basch sei die Betreuung bereits geregelt, da tagewerk-Vogelweide bereit sei, die Betreuung zu übernehmen. Das Koordinationsteam des Barmbek°Basch habe ebenfalls bereits die Bereitschaft zur Bereitstellung von Büchern, die bislang im Zentrum ausgelegt werden, signalisiert. Die Fragestellung, inwiefern eine Allianz gebildet werden könne, um dieses Projekt zu unterstützen, wurde an den Ausschuss herangetragen.
Herr Artus führt aus, dass er im Ausschuss eine grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung des Projekts wahrgenommen habe. Er ergänzt, dass der erste Schritt darin bestehen würde, die Kontaktdaten weiterzugeben, um das Anliegen in einer kleinen Runde zu erörtern und eine Unterstützung des Projekts zu ermöglichen.
Ebenso schließt sich Herr Bulawa im Namen der GRÜNEN-Fraktion diesem Projekt an und bekundet seine Unterstützung.
Herr Bode weist darauf hin, dass für die Umsetzung dieses Projektes eine Sondernutzung beantragt werden müsse, die durch das Bezirksamt zu genehmigen sei, sofern die Aufstellung des Bücherschrankes im öffentlichen Raum erfolgen solle. Er berichtet, dass das Bezirksamt grundsätzlich in Bezug auf Bücherschränke Zurückhaltung zeige, insbesondere wenn die Betreuung und Pflege der Schränke unklar sei. Die Aufrechterhaltung eines dauerhaften guten Zustandes der Schränke sei dabei von entscheidender Bedeutung. Zudem empfiehlt Herr Bode, sich bei der Suche nach geeigneten Standorten nicht auf Flächen im öffentlichen Raum zu fokussieren, sondern auch öffentlich zugängliche Privatflächen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
Herr Reiffert verweist darauf, dass die Genauigkeit der Projektplanung im Vorfeld einen signifikanten Einfluss auf die Unterstützung des Vorhabens durch die Politik habe. Je detaillierter und durchdachter das Projekt, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit einer positiven Beurteilung durch die Politik.
2) Dringlichkeit beim Umbau der Güntherstraße
Ein weiterer Bürger erkundigt sich nach dem Bearbeitungsstand der Planung in der Güntherstraße. Konkret gehe es um den östlichsten Straßenabschnitt, der plötzlich dreispurig werde und eine Einbahnstraße Richtung Lübecker Straße bilde. Er führt aus, dass bereits im Jahr 2014 seitens der Mitglieder des Ausschusses der letzten Legislaturperiode erste Impulse zur Änderung der Situation gegeben wurden. Es seien sogar Planungen erstellt worden, die jedoch durch den LSBG verhindert worden seien, da dieser einen kompletten Umbau der Kreuzung für erforderlich halten würde. In der Folge sei die Planungsumsetzung zunächst zurückgestellt, nun jedoch wieder aufgegriffen. Der Bürger betont die Dringlichkeit, die aktuelle Situation auf der Straße zu verändern, da der Radverkehr auf der Einbahnstraße illegal verkehre, was eine gefährliche Situation darstelle.
Nachdem seitens des Ausschusses keine Wortmeldungen verzeichnet werden, merkt Herr Reiffert an, dass die Fraktionen nun konkret bei den entsprechenden Behörden nachfragen müssten. Es sei nicht möglich, heute Auskunft zu diesem Anliegen zu geben, da dieses Thema in der letzten Zeit nicht auf der Tagesordnung gestanden habe. Er dankt dem Bürger für die Anregung, dieses Anliegen erneut auf die Agenda zu setzen.
Protokollnotiz: Entsprechend der in Drs. 21-3282.3 enthaltenen Planungsliste (Stand: 11.12.2024) wird die Maßnahme aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr fortgeführt. Aufgrund der Baustellenkoordination ist eine Umsetzung jedoch nicht vor 2027 möglich.
Auf Wunsch des Ausschusses wird die Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.03.2025 auf die nächste Sitzung vertagt.
Herr Wetzel vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (im Folgenden LSBG) führt in das Thema mit der beiliegenden Präsentation ein (siehe Anhang zu diesem TOP der Niederschrift). Er hebt hervor, dass es sich hierbei um eine bestandsnahe Maßnahme handele: Es gehe nicht darum, den Verkehrsknotenpunkt komplett umzubauen, sondern das Potenzial des Knotenpunktes durch kleinteilige Maßnahmen zu verbessern. Die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer stehe im Vordergrund.
Nach der Vorstellung betont Herr Schlagmüller, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erhalten bleibe. Es würden 13 Parkplätze wegfallen, es könnten 18 Bäume neu gepflanzt, 27 Fahrradbügel neu gebaut und eine Fläche von 1300 m² entsiegelt werden.
Herr Engelhardt vom LSBG führt aus, dass die vorgestellte Entwurfsplanung mit der zuständigen Verkehrsdirektion der örtlichen Polizei (VD 52) eng abgestimmt worden sei. Nach der Kenntnisnahme des Ausschusses ginge diese Vorzugsvariante in die Schlussverschickung. Man gehe davon aus, Ende des Jahres in die Ausführungs- und Verkehrsplanung einzusteigen, wobei man schon jetzt mit der Baustellenkoordinierung (KOST) in enger Abstimmung sei. Man plane eine Ausschreibung der Baumaßnahme für Ende des Jahres. Der Baubeginn sei derzeit für März 2026 vorgesehen.
Der Vorsitzende bittet um Übersendung der Präsentation.
Protokollnotiz: Die erbetene Übersendung wurde versandt und ist in der Sitzung vom 14.04.2025 in ALLRIS unter TOP 4.1 einsehbar.
Frau Dalhoff stellt fest, dass diese Kreuzung nach ihrem Empfinden sehr unfallträchtig sei. Sie äußert die Hoffnung, dass die Anzahl der Unfälle durch die Baumaßnahme reduziert werden könne. Sie bittet darum, dass die Fahrradfahrer, die auf der Nebenfahrbahn in der Hamburger Straße gegenläufig zu den Autos führen, besser vor diesen geschützt würden.
Herr Bulawa bittet um Konkretisierung der Maßnahmen an der Lichtsignalanlage an der Südseite der Kreuzung. Er fragt nach, ob die bestehenden Radwege in der Weidestraße nicht verändert werden sollen und wo die 27 neuen Fahrradbügel geschaffen werden sollen.
Herr Schlagmüller zeigt anhand der Präsentation, dass die entsprechenden Fahrradflächen neu angelegt werden. Herr Engelhardt ergänzt, dass in den Planungen die Überquerung der Straße für einen Radfahrer in einem Zug anvisiert werde; für einen Fußgänger würde er dies nicht zusagen können. In Bezug auf die Radabstellbügel seien diese an verschiedenen Orten wie in der Nähe des Bahnhofs vorgesehen. Das Rechtsabbiegen von der Hauptstraße in die Berthastraße werde baulich unterbunden, um eine Gefährdung zu vermeiden. Bezüglich der Unfallgefahr erwarte die Verkehrsdirektion der Polizei durch den künftigen Wegfall der Spurzusammenführung in der Einmündung eine positive Auswirkung auf die Unfallzahlen.
Herr Artus bittet den LSBG bei der zugesagten Kartenübermittlung eine Legende zu ergänzen. In Bezug auf die Entsiegelung fragt er, ob der LSBG „nur“ bei größeren Maßnahmen solche Entsiegelungen vornehme. In der Vergangenheit habe der Bezirk bei Vorhaben zum Teil auf den LSBG verwiesen.
Des Weiteren erinnert er an die in einem Antrag thematisierten anvisierten Entsiegelungen an der Dehnhaide. Könne man diese vornehmen, wenn der LSBG eh in unmittelbarer Nähe arbeiten werde? er frag, ob und wie Änderungsvorschläge für die Kreuzungsgestaltung beim LSBG einzureichen seien.
Frau Troschke vom LSBG stellt fest, dass der LSBG ein Realisierungsträger sei und im Auftrag arbeite - hier für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Man setze die beauftragten Maßnahmen auf den entsprechenden Flächen um und könne diese nicht selbständig erweitern. Sie vermute, dass die entsprechenden Bezirkshinweise darauf beruhen, dass es sich um eine Hauptverkehrsstraße handele, welche sich nicht in der bezirklichen Zuständigkeit befinde. Der LSBG sei für alle Hauptverkehrsstraßen in ganz Hamburg zuständig und arbeite die vorgegebenen Maßnahmen nach Prioritäten ab.
Auf Nachfrage von Herrn Artus stellt Frau Troschke klar, dass die entsprechenden Maßnahmen im Straßenverkehrsraum alleine in die Zuständigkeit des LSBG fielen und nicht anderweitig angeordnet werden können.
Auf erneute Nachfrage aus dem Ausschuss erklärt Herr Wetzel, dass sich der besagte Standort in der Dehnhaide außerhalb des Plangebietes für diese Maßnahme befinde. Man würde sich auf den Knotenpunkt konzentrieren. Er bestätigt die Vermutung des Vorsitzenden, dass die südliche Dehnhaide zwischen Bahnhof und Stuvkamp nicht von dieser Maßnahme erfasst werde: Nur auf der Nordseite seien die Flächenreserven vorhanden.
Herr Sossong fragt nach, ob dieser Maßnahme eine vorherige Nutzen-Kosten-Rechnung vorausgegangen sei, an die sich der LSBG halten müsse. Herr Wetzel betont, dass dem Prinzip der Aufwandsminimierung bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Eine solche Kosten-Nutzen-Rechnung liege nicht vor; ob es eine solche bei der BVM gäbe, könne er nicht beantworten.
Ein Bürger interessiert sich für die Kosten der Errichtung eines Fahrradbügels, inwieweit in der Planung an die Bedürfnisse von sehbehinderten Menschen gedacht werde und ob es hierfür einen Standard gebe. Zudem fragt er, ob sich die Planung an dem Gutachten zu den Magistralen orientiere. Herr Engelhardt führt aus, dass die Leistung für die reine Lieferung, Erstellung ohne Einbringung ausgeschrieben werde: Je nach Modell würden Preise von 200-400 Euro pro Fahrradbügel anfallen. Dazu könnten je nach Beschaffenheit Kosten für die Bodenuntersuchung sowie ggf. Kampfmittelräumung anfallen. Im gesamten Knotenpunkt seien taktile Elemente vorgesehen, alle Querungen werden barrierefrei ausgestaltet, so dass die Belange von sehbehinderten Menschen berücksichtigt seien. Frau Troschke verneint den Zusammenhang des Kreuzungsumbaus mit dem Magistralenkonzept, das von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) verantwortet werde. Man tue nichts, was in den Bestand der Kreuzung eingreife. Die Maßnahme sei mit den Kolleginnen und Kollegen der BSW abgestimmt.
Eine Bürgerin begrüßt grundsätzlich die vorliegende Planung und die Umverteilung zugunsten des Radverkehrs. In Bezug auf die Radverkehrsführung an der Hamburger Straße befürchtet sie, dass diese die Leute dazu verleite, zwischen Sentastaße und Berthastraße auf der falschen Seite zu fahren. Herr Wetzel zeigt anhand der Präsentation nochmals die Planung für den Verlauf der Radwege auf.
Eine Bürgerin verweist auf den vorhandenen Lieferverkehr und plädiert für die Integration einer Ladezone in die Parkstände. In Bezug zum wegfallenden Radfahrstreifen an der Berthastraße führt sie aus, dass diese Konzeption in Zusammenarbeit mit dem PK 31 entwickelt worden sei, um dem Radverkehr an dieser Stelle eine Vorfahrt gegenüber der Berthastraße zu ermöglichen.
Herr Engelhardt führt aus, dass die Fahrradwege baulich hervorgehoben würden und durch Verkehrszeichen bevorrechtigt seien. Es werde eine Ladezone von 9 mal 3,50 Meter Länge eingerichtet. Die Fahrradstraße bleibe auch weiterhin bei der Berthastraße vorfahrtsberechtigt, ein Nebeneinander zweier Verkehrsführungen zur Fahrradbevorrechtigung sei nicht zulässig.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bejaht Herr Engelhardt, dass die vorhandene signalisierte Querung der Hamburger Straße Richtung Südeingang U Dehnhaide für den Fuß- und Radverkehr weiter eingeplant bleibe.
Herr Baumann hinterfragt am Barmbeker Markt die Reduzierung der 3 Pkw-Fahrstreifen auf zwei, wenn man von der Hamburger Straße Richtung Norden fahre. Herr Engelhardt erwidert, dass die Fahrspur links am Viadukt vorbei im Bestand kaum genutzt werde und man mit einer Anpassung der Beschilderung daher zukünftig die Verkehrsströme auf beide verbleibende Fahrstreifen rechts und links des Viadukts gleichmäßig verteilen wolle.
Frau Seelis geht auf die nicht geschützten Radfahrstreifen ein und fragt nach der Verkehrssicherheit. Frau Engelhardt weist darauf hin, dass sich eine bauliche Protektion auch nach den Erfordernissen und Begebenheiten rechts der Straße orientiere (Parkplätze). Man habe darauf geachtet, breite und großzügige Radverkehrsanlagen einzurichten.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bejaht Herr Engelhardt, dass in den Planungen auch der potenzielle Verkehrsfluss für und aus dem benachbarten Bau- und späteren Wohngebiet berücksichtigt worden sei.
Frau Seelis plädiert dafür, auf die Teilung der Straße gen Norden am Barmbeker Markt früher hinzuweisen, damit der entsprechende Spurwechsel der Pkw nicht so kurzfristig wie heute erfolge. Herr Engelhardt verweist auf die entsprechend geplante künftige Beschilderung in der Präsentation.
Ein Bürger merkt zu den geplanten Sicherheitstrennstreifen an, dass diese in Hamburg sehr unterschiedlich und zum Teil unklar ausgestaltet seien. Er schlägt die Anbringung des Verkehrszeichen 299 vor. Herr Wetzel betont, dass die vorliegende Planung dem fachlichen Standard entspreche; er würde das Thema aber gerne mitnehmen. In Bezug auf die Anregung, die verhindernden Abbiegelelemente zu schärfen führt er aus, dass die Abrundung vorgesehen sei, um im Falle eines Unfalles Materialschäden zu vermeiden. Ein Abbiegen sei dennoch an dieser Stelle faktisch nicht möglich.
Ein Bürger regt an, auf der Höhe Mesterkamp eine Fußgängerquerung über die Weidestraße zu prüfen: Die bestehenden Wege seien für das neue Wohnquartier zu weit. Eine Bürgerin bestätigt, dass dies aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens möglich sei. In den kommenden Jahren würden dort mehrere hundert neue Anwohner hinzukommen. Herr Wetzel sagt zu, den Wunsch intern zu prüfen.
Herr Albers thematisiert den Punkt Entsiegelung. Der Stadtteilrat Barmbek-Süd merke zum Thema Dehnhaide an, dass es dort versiegelte Flächen gäbe, welche keinerlei verkehrliche Funktion hätten. Das Bezirksamt habe diese Wahrnehmung bestätigt, würde aber nicht tätig werden können, während der LSBG darauf verweise, dass es keine Beauftragung hierzu gebe. Herr Wetzel versteht das Anliegen und die geäußerte Verärgerung: Er verweist jedoch darauf, dass der LSBG als Leistungserbringer nicht willkürlich Plangrenzen verändern könne. Aufgrund der hamburgweit vielen mit Priorität anstehenden Projekte sei man an ein bestimmtes Bauzeitfenster gebunden und könne nicht regional Arbeiten „dranhängen“. Mit dem Thema „Entsiegelung“ sei auch ein Aufwand verbunden, der vielleicht nicht gleich ersichtlich sei: Hier rege er eine Referenteneinladung von der zuständigen Behörde an.
Herr Jessen teilt die Einschätzung, dass der Knoten in seiner jetzigen Form überdimensioniert sei und fragt hinsichtlich der Verkehrsleistungsfähigkeit an, ob eine Evaluation geplant sei. Er verweist auf den Zwei-Richtungs-Radweg entlang der Hamburger Meile, welcher im Folgenden die Nutzung der Radwege als Geisterfahrer anrege und regt eine entsprechende weitere Beschilderung an. Er verweist in Bezug auf den Mesterkamp auf eine in einem anderen Neubaugebiet gelegene Sprunginsel, welche gut angenommen werde. Herr Wetzel nimmt auch diese Anregung zur weiteren Prüfung dankend mit.
Auf Nachfrage einer Bürgerin, an wen man sich wegen einer Referenteneinladung wenden könne, antwortet Herr Wetzel, dass er eine Ansprache des Auftraggebers empfehle.
Herr Artus merkt an, dass die Beteiligungsphase in einem sehr späten Stadium einsetze - zu einem Zeitpunkt, an dem wesentliche Entscheidungen bereits getroffen worden seien und faktisch kaum noch Einfluss genommen werden könne. Er hinterfrage dies kritisch und wünsche sich, dass für zukünftige Vorhaben frühzeitig informiert werde, um sich besser darauf einstellen zu können.
Herr Wetzel weist darauf hin, dass es kein generelles Vorgehen gebe, sondern jeweils im Einzelfall über Maßnahmen entschieden werde. Die Beteiligung sei ein wichtiges Instrument, insbesondere bei Bestandsmaßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zudem betont er, dass hier ein beschleunigtes Verfahren angewendet werde. Es sei üblich, im Vorfeld Gespräche mit den Trägern öffentlicher Belange zu führen und deren Anliegen umfassend zu berücksichtigen.
Herrn Reiffert interessiert, ob die Lichtsignalanlage am Barmbeker Markt - konkret die Fußgängerampel - ebenfalls Teil des aktuellen Sanierungsprogramms sei, da hierzu in den vergangenen Jahren bereits Beschlüsse gefasst worden seien.
Herr Wetzel bestätigt, dass diese Anlage in die Planungen mit einbezogen worden sei.
Herr Reiffert bedankt sich abschließend bei den Referierenden für deren Ausführungen.
Anlagen
Barmbeker Markt_Präsentation_Ausschuss(BUHD, 2025-04-14)_final (4181 KB)
Lageplan der Maßnahme Barmbeker Markt (3485 KB)
Frau Krüger stellt sich als Teamleitung des LSBG-Projektes Lerchenfeld-Wartenau vor. Sie erläutert, dass es sich bei der Maßnahme um eine ältere Initiative handele. Aus diesem Grund werde sie zu Beginn ihrer Vorstellung auf die Historie sowie die ursprünglichen Planungsziele eingehen; der Fokus liege auf der Sanierung der Fahrbahn. Im März habe die örtliche Brückenbaumaßnahme begonnen. Mit der Straßenmaßnahme werde man im November beginnen.
Sie erläutert anschließend, dass sich aus den untersuchten 4 Varianten eine Vorzugsvariante entwickelt habe. Bei einer Variante hätten viele Bäume gefällt werden müssen, bei zwei anderen Varianten wäre die Leistungsfähigkeit der Fahrbahn bei einer Fahrstreifenreduzierung nicht gegeben gewesen. Daraus resultierte, dass sich nur eine sehr bestandsnahe Lösung als Vorzugsvariante innerhalb der bestehenden Bordkanten ergibt. Nach intensiven Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde werden die Nebenflächen paritätisch aufgeteilt. Um dem Belang der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen, wird auf dem Radweg die Benutzungspflicht wiedereingeführt. Ein regelkonformer Sicherheitstrennstreifen wird auf gesamter Länge neben dem Radweg verlaufen, was zur Folge hat, dass dort, wo dies bisher nicht der Fall war, Parkstände entfallen müssen. Drei Einmündungen werden als Gehwegüberfahrten ausgebildet. Die Vorzugsvariante setzt den Fokus auf den Baumerhalt. Die Baumbilanz liegt bei +3. Die Bauzeit werde vorrausichtlich von Herbst 2025 bis Frühling 2027 andauern. Diese sei in 5 Hauptbauphasen unterteilt und würden zum Teil parallel zur Brückenbaumaßnahme an der Wartenaubrücke erfolgen. Mit der örtlichen Verkehrsdirektion sei man aktuell in Abstimmung bzgl. der Verkehrsführung während der Bauarbeiten: Es würde voraussichtlich eine durchgehende Umleitung über Schürbeker Str. - Mühlendamm - Bürgerweide erfolgen.
Herr Baumann fragt nach der Erstverschickung der Maßnahme, diese hätte nicht den Regionalausschuss erreicht. Frau Krüger antwortet, dass diese 2021 erfolgt sei. Diese sei an den Bezirk versandt wurde und dieser für die interne Weiterleitung zuständig gewesen sei. Vom Bezirksamt liege auch eine Stellungnahme vor.
Herr Baumann bittet darum, dass dem Regionalausschuss die Chronologie der Verschickung nachträglich zu Protokoll gegeben wird: Dies wird zugesagt.
Protokollerklärung:Die 1. Verschickung ist am 05.05.2021 erfolgt.
Herr Reiffert erinnert daran, dass es einen Beschluss im KUM gegeben habe, dass die entsprechenden Verschickungen an die zuständigen Ausschüsse weitergegeben werden. Dies sei bis dahin nicht passiert, daher sei dies auch bei dieser besagten Verschickung womöglich der Fall gewesen. Er bittet zudem um Übersendung von besser aufbereiteten Planunterlagen mit entsprechenden Maßen, damit sich die Ausschussmitglieder damit beschäftigen können. Die Übersendung wird zugesagt.
Eine Bürgerin geht auf die geplante Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Blumenau ein. Frau Krüger berichtet, dass dies durch einen neuen manuellen Signalgeber gewährleistet werden solle. Die genaue Ausgestaltung könne sie noch nicht benennen.
Protokollerklärung: Die Signalisierung des indirekten Linksabbiegens an der Blumenau wird in die Signalisierung des Gesamtknotens integriert.
Frau Krüger antwortet auf die Nachfrage einer Bürgerin, dass die Parkstände gegenüber dem Ärztehaus erhalten bleiben. Man werde den Verkehrsknoten mit taktilen Leitelementen neu ausstatten.
Herr Reiffert fragt nach, ob sich durch die Maßnahme etwas für das benachbarte Gymnasium ändere. Frau Krüger erwidert, dass die Situation vor Ort so belassen werde, da für eine Änderung der Radverkehrsanlage in einen Zweirichtungsradweg nicht der entsprechende Platz vorhanden sei, der heutzutage vom Gesetzgeber als Mindestmaße für neue Radwege oder neue Verkehrsführungen vorgesehen ist. Das Gitter zwischen Gehweg und Fahrradweg bleibe bestehen. Es werde aber künftig wesentlich mehr Fahrradbügel geben. Herr Reiffert regt eine Verschickung der Ergebnisse an die entsprechende Schule an, da diese sich in der Vergangenheit aktiv mit der Verkehrssituation beschäftigt habe.
Herr Artus bemängelt, dass man derzeit drei Ampelphasen benötige, um über die Kreuzung gen Südosten Richtung Landwehr zu fahren und bittet nach Möglichkeit um eine Überarbeitung. Frau Krüger sagt zu, das Anliegen intern weiterzugeben. Sie vermute jedoch, dass der Brückenbauer diese Verkehrsführung bewusst und begründet gewählt habe. Es werde im weiteren zeitlichen Verlauf der Baustelle eine provisorische LSA geben, um die Wegeverbindung zum Wochenmarkt zu gewährleisten.
Herr Reiffert bedankt sich abschließend bei den Referierenden für deren Ausführungen.
Anlagen
250414_Präsentation Lerchenfeld für Ausschuss BU (6367 KB)
Lageplan Lerchenfeld-Wartenau-Straßenplanung (4745 KB)
Einer der Petenten stellt die Eingabe vor, welche verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Errichtung des autofreien Wohnprojekts im Quartier einfordert.
Einrichtung eines Quartiersmanagements als Schnittstelle zwischen Bewohnern, Stadt und Bauunternehmen
Freihalten des Quartiers von mobilem Individualverkehr durch die Kontrolle und Durchsetzung des absoluten Halteverbots und Einrichtung einer Ladezone
Errichtung einer Baustraße in Blickrichtung Weidestraße mit einem Quartiersplatz
Errichtung einer diagonalen Querung des Quartiersplatzes, um bei späteren Bauarbeiten die Grundstücke sicher zu erreichen
Errichtung einer Warnbeschilderung entlang der Baustraßen. Autofahrende, die das Quartier als Schleichweg missbrauchen, sollen durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass dies nicht erlaubt sei.
Separation der Fußwege in der Kreuzungssituation und der Elsastraße
Öffnung eines Zugangs Richtung Berthastraße
Verbesserung der Wegebeziehungen in das Quartier
Herr Artus erwähnt, dass er die Rückmeldung spät erhalten habe, jedoch inhaltlich gut fände. Auf seine Ansprache teilt ein Vertreter der Polizei mit, dass der Baustellenbereich noch kein öffentlicher Verkehrsbereich sei, für den sie zuständig sei; hier sei das Bezirksamt verantwortlich. Er hoffe, dass die vielen bauenden Bauträger ein entsprechendes Management für die gemeinsame Baustelle hätten, ansonsten sei dies anzuregen.
Frau Fuchs würde sich über eine Kontaktaufnahme zum weiteren Austausch freuen.
Herr Reiffert spricht die Antwortvorlage des Bezirksamts (Siehe Anhang zur Drucksache) an und fasst aus dieser die bereits umgesetzten sowie geplanten zukünftigen Maßnahmen zusammen. Der Petent zeigt sich über die Antwort erfreut und für eine Kontaktaufnahme bereit: Herr Reiffert weist darauf hin, dass dafür die vorliegende Einverständniserklärung unterzeichnet werden müsse, damit das Bezirksamt diese Daten weitergeben dürfe.
Eine Anwohnerin aus dem Quartier stellt klar, dass sich die betreffenden Anwohner im Klaren gewesen seien, dass sie temporär auf eine Baustelle ziehen würden. Auf dieser sei eine Geschwindigkeit von 5 km/h angeordnet; es werde aber von den Baustellenfahrzeugen deutlich schneller gefahren. Herr Priewe merkt an, dass der bürgernahe Beamte im Rahmen seiner Möglichkeiten die Situation vor Ort beobachte und bestreife.
Ein Mitglied des Ausschusses bezieht sich auf die Ausführungen des Bezirksamts zum irregulären Spielplatz. Gäbe es die Möglichkeit einer erlaubten Art von Absperrung, so dass Kinder einen Raum nutzen könnten, welcher derzeit noch nicht von den Baustellenbetreiber genutzt werde? Herr Reiffert pflichtet bei: Es erscheine widersprüchlich, wenn die StVO für einen Baustellenbereich nicht greife, nun jedoch mit Bezug auf die StVO das Spielen untersagt werde und bittet um Aufklärung.
Protokollnotiz: Das Spielen wurde nicht mit Bezug zur StVO versagt. Vielmehr ist hier entscheidend, dass durch Baustellen keine Gefahren für Dritte entstehen dürfen; es geht also hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes um die Vermeidung von Personen- und Sachschäden. Demzufolge sind Baustellen durch Bauzäune und andere Sicherheitsmaßnahmen abzusichern.
Der Ausschuss nimmt von der Eingabe Kenntnis.
Herr Bode teilt mit, dass auch das Bezirksamt wie der Petent Handlungsbedarf bei der Abgrenzung der Stellplätze sehe und kündigt an, dass man zeitnah auf das zuständige PK zugehe, um eine befriedigende Lösung zu finden.
Herr Priewe bestätigt, dass die nicht vorhandene Abgrenzung zum Fußweg das Problem sei, jedoch nicht die Länge der Parkplätze. Die Stadtteilpolizistin achte darauf, dass die Fußwege nutzbar bleiben.
Ein Bürger bestätigt als Anwohner, dass die Fußwege des Öfteren von PKWs zugeparkt werden und hofft auf eine gute Lösung.
Ein Vertreter des Stadtteilrats Barmbek-Süd merkt an, dass das Problem typisch für dieses Quartier in Barmbek-Süd sei. Tatsache sei, dass man mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nur knapp oder gar nicht die Fußwege passieren könnten. Der Ausschluss von Menschen, die rechtskonform den Fußweg benutzen wollen, sei eine Tatsache: Er plädiert für häufigere Kontrollen und für Holzpoller am Bordstein. Es würden dort auch vielfach Fahrzeuge parken, die gewerblich unterwegs seien und fragte, inwieweit es zulässig wäre, dass diese Fahrzeuge dort tagelang stehen würden.
Herr Reiffert fasst zusammen und äußert die Ansicht, dass sich bei einem Vor-Ort-Termin eine geeignete Lösung finden lassen werde.
Herr Priewe stellt klar, dass nach seiner Ansicht ein Längsparken die Geschwindigkeit in der Straße erhöhen würde, was auch eine Gefahr für die Radfahrer wäre. In Bezug auf die gewerblich genutzten Fahrzeuge merkt er an, dass regulär angemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum stehen dürfen.
Eine Bürgerin fragt, ob die in den Fußweg hineinreichenden Hecken das Problem mitverursachen. Das wird von Herrn Bode verneint.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Artus entschuldigt die Kurzfristigkeit, die einem erst vor Kurzem stattgefunden habenden Austausch mit dem Fachamt MR geschuldet sei. Der Antrag befasse sich mit einzelnen Stellen aus dem Gesamtkonzept.
Frau Fuchs sieht aufgrund der Kurzfristigkeit der Einbringung keine Möglichkeit einer sachgerechten Erörterung.
Herr Baumann schließt sich den Ausführungen von Herrn Artus an und verweist auf die lange inhaltliche Debatte zum besagten Fahrradparkkonzept bei der vorherigen Ausschusssitzung. Der Antrag stelle einen guten Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen dar und er bittet um Zustimmung.
Frau Seelis betrachtet die kurzfristige Einbringung des Antrags als respektlos vor dem Ausschuss. Sie stellt fest, dass eine erneute Vertagung den Prozess erneut verzögern würde, so dass man sich in einem Dilemma befände.
Frau Hauser fragt Herrn Bode, ob eine Vertagung zu einer Verzögerung des Projekts führen würde. Die Verwaltung führt aus, dass eine Vertagung keine größere Verzögerung bedeuten würde, da das Gesamtkonzept nicht zur Disposition stehe. Man könnte mit den unkritischen Punkten in die Ausführungsplanung gehen.
Herr Reiffert merkt kritisch an, dass der Prüfungsauftrag auf der kommenden Sitzung ggf. vertagt werden könnte und weitere Anforderungen kämen. Er stellt fest, dass es sein könne, dass in vier Wochen das Thema noch nicht fertig ausdiskutiert sei.
Herr Albers versteht die Befürchtung, sieht diese aber beim vorliegenden Petitum als nicht begründet an. Es gehe um die Prüfung der Erhaltung einiger weniger Parkplätze. Das Konzept als Ganzes stehe nicht zur Disposition.
Frau Fuchs bittet um Mitteilung, an welchen Stellen welche Maßnahme geprüft werden solle, da man nicht wisse, was einzelne Abgeordneten mit dem Fachamt MR besprochen hätten und welche Auswirkungen eine etwaige lokale Planänderung habe. Zu irgendjemandes Lasten würde jede Maßnahme gehen.
Herr Baumann versteht die Kritik an der Kurzfristigkeit. Er verweist jedoch darauf, dass die im Antrag angesprochenen Punkte auch bei der Erörterung in der letzten Ausschusssitzung im Mittelpunkt standen und eine parlamentarische Initiative angekündigt war. Die Komplexität des Themas sei übersichtlich.
Herr Artus ergänzt, dass bei der letzten Sitzung des Ausschusses darum gebeten worden sei, die vorhandenen Fragen an die Verwaltung zu schicken. Dies habe man gebündelt getan. In diesem Zusammenhang sei der Besprechungstermin mit dem zuständigen Fachamt zustande gekommen, der natürlich kein offizieller Termin des Ausschusses gewesen sei. Es gehe um vier Standorte!
Die im Antrag angeregten Schrottradkontrollen seien dem Umstand geschuldet, dass es zweifellos vor Ort solche Radabstellungen gebe, welche den zur Verfügung stehenden Raum für das Abstellen von Fahrrädern reduzierten. Enthalten sei auch die Kommunikation mit den Wohnungseigentümern und Genossenschaften, da es die Rückmeldung gebe, dass dieser zum Teil keine entsprechenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anbieten würden. Hier erhoffe man sich auch eine Entlastung des Quartiers.
Herr Bode betont, dass der Prozess nicht verkompliziert werden solle und von Seiten der Verwaltung ein Beschluss präferiert werde. Er versichert Frau Fuchs, dass bei der genannten Prüfung im Antrag kein einziger Baum zur Disposition stünde.
Ein Bürger vermutet, dass das Thema „Schrottfahrräder“ bewusst so stark hervorgehoben werde und fragt, ob das Problem tatsächlich so bestehe. Der Verweis auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz erscheine ihm übertrieben.
Herr Artus hebt hervor, dass diese Fahrräder bereits an Zäunen von Privatgrundstücken lehnten und mit entsprechenden Mitteilungen darauf hingewiesen werde, dass diese abgeschleppt werden könnten. Dies sei in einem eng bebauten Viertel mit wenig vorhandenen Fahrradabstellplätzen ein reales Problem; es gebe im Gegensatz zu anderen Stadtvierteln kaum Ausweichmöglichkeiten. In Bezug auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz verweist er darauf, dass dieser Hinweis ihn vom Fachamt MR erreicht habe. Ein legal abgestelltes Fahrrad dürfe nicht einfach aus dem öffentlichen Raum entnommen werden: Es werde eine Halterermittlung versucht und mit einem Hinweisschild dem Nutzer auch eine Zeit eingeräumt, dies selber zu entfernen. Dies sei real ein Teil des Problems, der Begriff „Ausflucht“ sei falsch.
Herr Görlitzer bekräftigt, dass der Stadtteilrat sich für eine Umsetzung des Konzepts ausspreche. Als Bürger fände er es unverständlich, dass ein vierseitiger Antrag am Tag der Sitzung erst vorliege. Die vorhandenen 4 Flächen würden einen Großteils des Raumes umfassen, in dem das Fahrradparkkonzept umgesetzt werden solle. Der gesamte Duktus sei für ihn befremdlich: Es gehe um ein Fahrradparkkonzept, der Antrag richte sich aber nach dem Erhalt von PKW-Stellplätzen. Er plädiert für die Etablierung eines Anwohnerparkens und fragt, warum der Antrag das Konzept faktisch wieder verzögern und neu aufmachen würde.
Herr Reiffert merkt an, dass der Ausschuss frei in seiner Entscheidung sei, welche Themen er beraten wolle und welche nicht.
Eine Bürgerin zeigt sich verwundert: Die Pläne lägen seit langem auf Tisch, es gehe nun um die Umsetzung!
Herr Bulawa bedauert, dass das vorliegende Fahrradparkkonzept so zerredet werde und dass der Antrag so kurzfristig gekommen sei: Er habe bis 17.00 Uhr gearbeitet und sei bis zum Ausschussbeginn nicht in der Lage gewesen, den vorliegenden Antrag in Ruhe zu lesen und zu prüfen. Daher plädiere er auch für die Vertagung.
Herr Albers entgegnet, dass erst die Schlussverschickung die Maßnahmen so sichtbar gemacht habe, dass erkennbar sei, wo welche Stellplätze konkret entfallen sollen - und die Politik müsse darauf reagieren können. In Bezug auf den Vorwurf der Respektlosigkeit bitte er die Kritiker sich zu entscheiden: Entweder würde man eine Verzögerung beklagen, welche jedoch durch die Vertagung entstehe - oder man kritisiere eine Entscheidung als solche. Er bitte zu bedenken, dass real ein kurzes Zeitfenster vorgelegen habe, um politische Änderungen einzufordern. Er betone, dass das Konzept als Solches nicht in Frage gestellt werde, es gehe jedoch um eine Umsetzung mit Augenmaß.
Frau Kuck weist in Bezug auf die Schrottfahrräder hin, dass die entsprechenden Abstellverbote von Privatleuten angebracht seien: Die Polizei und der Bezirk dürften dies nicht. Nach Wahrnehmung vor Ort sei die entsprechende Entnahme von Schrotträdern notwendig.
Herr Baumann unterstützt die Aussagen von Herrn Albers und hält den Antrag aufrecht.
Herr Bode stellt dem Ausschuss anheim, ob dieser sich für eine Umsetzung nach Beschluss des Antrags entscheide oder für eine Vertagung stimme, damit bei der kommenden Sitzung die angesprochenen Änderungen transparent dargestellt werden könnten.
Herr Görlitzer weist erneut darauf hin, dass die meisten neu zu erstellenden Fahrradstellplätze auf den Flächen entstehen sollen, welche nun erneut geprüft werden sollten.
Vor der Abstimmung zur Vertagung des Antrags wird aus dem Ausschuss eine dreiminütige Beratungspause erbeten und auch gewährt. Nach der Beratungspause wird von Herrn Reiffert die gewünschte Vertagung zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Für-Stimmen |
: GRÜNE, DIE LINKE |
Gegenstimmen |
: SPD, CDU, FDP, AfD, Volt |
Stimmenthaltungen |
: / |
Herr Bulawa beantragt die punktweise Abstimmung.
Herr Reiffert stellt fest, dass seines Wissens die Punkte 1,2 und 5 sowie die Punkte 3 und 4 jeweils gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden könnten. Der Ausschuss folgt diesem Vorschlag.
Abstimmungsergebnis zu den Punkten 1,2 und 5 des Antrags:
Einstimmig zugestimmt
Für-Stimmen: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD, DIE LINKE und Volt |
|
Gegenstimmen |
: / |
Stimmenthaltungen |
: / |
Aus dem Ausschuss wird nun doch darum gebeten, die Punkte 3 und 4 getrennt abzustimmen. Dem wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis zu den Punkten 3 des Antrags:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen: SPD, CDU, FDP und AfD |
|
Gegenstimmen |
: GRÜNE, DIE LINKE und Volt |
Stimmenthaltungen |
: / |
Abstimmungsergebnis zu den Punkten 4 des Antrags:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen: SPD, CDU, FDP, Volt, LINKE und AfD |
|
Gegenstimmen |
: GRÜNE |
Stimmenthaltungen |
: / |
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Reiffert merkt an, dass dort mehrfach auf oder sehr nahe am Zebrastreifen geparkt werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es wird angemerkt, dass in einer früheren Ausschusssitzung gefragt worden sei, warum bei Nachpflanzungen diese manchmal nicht an derselben Stelle erfolgen könne. Eine Antwort stehe noch aus.
Herr Reiffert erinnert einen solchen Vorgang nicht. Er wisse, dass gelegentlich aufgrund vorhandener Leitungen eine Neupflanzung nicht möglich sei. Die Verwaltung wird um Antwort zu Protokoll gebeten.
Protokollnotiz: Ob Nachpflanzungen an derselben Stelle erfolgen oder an anderer Stelle, ist von den jeweiligen lokalen Bedingungen abhängig, so z.B. von der Beschaffenheit des Untergrundes, Raumverfügbarkeit für die Entwicklung des Baumes, etc.
Herr Baumann bedankt sich für die schnelle Umsetzung. Man werde in der Praxis beobachten, ob die Beleuchtung ausreichend sei.
Es wird in Bezug auf die Referenteneinladung zum Thema „Flächenentsiegelung“ nachgefragt, wie damit weiter umgegangen werden solle. Der Vorsitzende bittet die Fraktionen um Erörterung; ggf. sei dies ein Thema für den KUM.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Auf der kommenden Sitzung am 12.05. werde das Thema „Taubenschlag“ behandelt.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:10 Uhr.