Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.03.2025: Arndtstraße 24-34
Letzte Beratung: 14.04.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dasErrichten eines absoluten Halteverbots für die Fahrbahn an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung
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