22-0907

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.03.2025: Arndtstraße 24-34

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.04.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dasErrichten eines absoluten Halteverbots für die Fahrbahn an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung

Lokalisation Beta

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