Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.03.2025: Mundsburger Damm 53/Einmündung Heideweg
Letzte Beratung: 14.04.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dasUmsetzen eines Verkehrszeichens an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung
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