Pilotprojekt zur Entsiegelung an der Dehnhaide: Klimagerechte Stadtentwicklung voranbringen Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 8.2
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung
am 13.01.2025 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Begründung:
In der Sitzung des RegA BUHD am 15.04.2024 wurde den Ausschussmitgliedern von einem Mitglied des Stadtteilbeirats Barmbek-Süd eine Eingabe vorgestellt, mit dem Ziel, nicht Asphaltflächen entlang der Straße Dehnhaide (Hausnummern 40 bis 58) zu entsiegeln. Darin wurde auf den hohen Grad der Versiegelung hingewiesen, für den keine erkennbare Notwendigkeit besteht. Da die Versiegelung gleichzeitig substantiell zur Erwärmung der Stadt beiträgt und es im dicht bebauten Barmbek-Süd nur begrenzte Möglichkeiten gibt, dem Hitzeinseleffekt entgegenzuwirken, wurde die Entsiegelung der betroffenen Flächen vorgeschlagen.
Zudem schlug der Stadtteilrat Barmbek-Süd vor, bei der Vermittlung von Beet-Patenschaften für die dann entsiegelten Flächen zu unterstützen.
Den antragsstellenden Parteien ist es wichtig, die Stadt klimagerecht zu entwickeln und dabei auch die hoch verdichteten Quartiere in den Blick zu nehmen. Punktuelle Entsiegelung kann hierzu einen Beitrag leisten. Zudem sollte das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die aus eigener Initiative Flächen für eine Entsiegelung identifiziert und Vorschläge zu deren Nutzung gemacht haben, aufgegriffen und unterstützt werden.
Da es sich beim betroffenen Abschnitt der Dehnhaide nicht um einen Einzelfall handeln dürfte, bietet sich zudem die Chance, hier ein Pilotprojekt zu etablieren, dessen Erkenntnisse sich auf weitere Flächen im Bezirk übertragen lassen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt zu den Fragen 1-3 wie folgt Stellung:
Die Versiegelung von Straßenräumen erfolgt entsprechend des vorgesehenen Nutzungsanspruchs und der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht. Flächen, die sich im Rahmen von Verkehrsplanungen als geeignet erweisen, werden entsiegelt und entsprechend ihrer Größe sowie unter Berücksichtigung der strukturell unterfinanzierten späteren Unterhaltung angemessen begrünt (Rasensaat, Baumpflanzung, Entwässerungsmulden, Gräben, etc.). Ohne begleitende Verkehrsplanungen, für die Mittel von der Fachbehörde zur Verfügung gestellt werden, finden keine Entsiegelungen statt.
Eine Entsiegelung der im Beschluss beschriebenen Flächen wäre im vorbeschriebenen Rahmen grundsätzlich möglich, wobei die Planungshoheit beim LSBG im Auftrag der BVM liegt. Das Bezirksamt hat hier lediglich die Aufgabe der verkehrssicheren Unterhaltung und verfügt auch nur für diese Aufgabe über entsprechende Haushaltsmittel.
Im Übrigen ist die BUKEA bestrebt, das Thema der Entsiegelungsmöglichkeiten weiter voranzubringen. Zunächst soll ein Netzwerk aller beteiligten städtischen Akteure gebildet werden. Sowohl der Fachbereich Tiefbau als auch der Fachbereich Stadtgrün haben bereits bezirkliche Ansprechpartner benannt, ein fachbezogener Austausch hat bis dato noch nicht stattgefunden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.