Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.01.2024: Preystr. 2, VZ 314-20 mit Zusatzzeichen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen VZ 314-20 mit Zusatzzeichen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz