21-5072

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.01.2024: Preystr. 2, VZ 314-20 mit Zusatzzeichen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.02.2024
Ö 6.1.2
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen VZ 314-20 mit Zusatzzeichen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze