Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.11.2022 Umbau eines allgemeinen Behindertenparkstandes Sierichstraße 102
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich den
Umbau eines allgemeinen Behindertenparkstandes an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz