Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.03.2026: Poppenhusenstraße 8-10
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung Mo-Fr 07-16h) für den bestehenden allgemeinenSchwerbehindertenparkstand an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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