22-2044

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.03.2026: Poppenhusenstraße 8-10

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung Mo-Fr 07-16h) für den bestehenden allgemeinenSchwerbehindertenparkstand an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Bild

Lokalisation Beta
Poppenhusenstraße

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