22-2044

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.03.2026: Poppenhusenstraße 8-10

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.04.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung Mo-Fr 07-16h) für den bestehenden allgemeinen Schwerbehindertenparkstand an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Bild

Lokalisation Beta
Poppenhusenstraße
Stadtteile

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Themen Beta

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