Herr Pönitz (Volt) schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 6.2, 6.3 und 6.4 gemeinsam aufzurufen, da diese thematisch die „Nette-Toilette“ beträfen und inhaltlich zusammenhingen.
Die Tagesordnung wird unverändert angenommen.
Ein Bürger lädt die Anwesenden herzlich zu den Feierlichkeiten anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Stadtteils Dulsberg ein, zu dem verschiedene Veranstaltungen vorgesehen seien. Er erläutert, dass insbesondere eine Veranstaltung im Kontext von Politik und Verwaltung geplant sei und man die Gelegenheit nutzen wolle, über die historische Entwicklung des Stadtteils zu sprechen. Er betont, dass die Einladung insbesondere auch die Mitglieder des Ausschusses anspreche und regt an, dass einzelne Mitglieder die Veranstaltung am 4. Mai besuchen könnten - auch wenn aufgrund von Terminschwierigkeiten der Tag der kommenden Sitzung des Regionalausschusses gewählt werden musste.
Herr Reiffert (Vorsitzender) bedankt sich für die Einladung und fragt nach, ob es eine separate offizielle Einladung mit Rückmeldemöglichkeit geben werde. Der Bürger erklärt daraufhin, dass hierfür ein digitales Anmeldetool vorbereitet werde, über das eine Registrierung möglich sei und dessen Bereitstellung in Kürze erfolge.
Im weiteren Verlauf wird die Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 16.02.2026 sowie vom 16.03.2026 behandelt. Herr Reiffert (Vorsitzender) stellt fest, dass die Niederschrift vom 16.02.2026 bereits zur März-Sitzung verschickt worden sei und keine Änderungswünsche bestünden. Diese wird daraufhin bestätigt.
Auch die Niederschrift vom 16.03.2026 weist keine weiteren Änderungsbedarfe auf und wird daher bestätigt.
Herr Reiffert (Vorsitzender) führt einleitend aus, dass die Thematik auf eine Bitte des Ausschusses zurückgehe und seit rund zehn Jahren wiederkehrend diskutiert werde, da insbesondere die Querungssituation im Bereich der Veloroute als problematisch bewertet werde. Er erklärt, dass Herr Ranik (VD 52) als Vertreter der Verkehrsdirektion anwesend sei, um eine fachliche Einordnung vorzunehmen.
Herr Ranik (VD 52) erläutert, er sei Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde bei der VD 52 und zuständig für die Prüfung der Verkehrssicherheit an signalisierten Knotenpunkten sowie für die Anordnung entsprechender Lagepläne. Im konkreten Fall gehe es um die Frage sogenannter Wartelinien. Diese würden im Grundsatz dazu dienen, den Einmündungsbereich freizuhalten und den Verkehrsfluss bei stockendem Verkehr zu verbessern. Er führt aus, dass die Anordnung von Verkehrszeichen und Markierungen in Hamburg auf Grundlage der RILSA sowie ergänzend der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) erfolge. Nach diesen Vorgaben würden Wartelinien grundsätzlich nicht angeordnet, da § 11 StVO bereits regele, dass Kreuzungsbereiche bei stockendem Verkehr freizuhalten seien. Zudem habe die oberste Landesbehörde entschieden, dass solche zusätzlichen Markierungen zur Vermeidung eines „Schilderdschungels“ grundsätzlich nicht verwendet würden, mit wenigen eng begrenzten Ausnahmen, etwa bei Rettungswachen oder Feuerwehrzufahrten.
Herr Pönitz (Volt) verweist darauf, dass nach bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften zur StVO grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, Wartelinien im Bereich von Lichtsignalanlagen anzuordnen, insbesondere bei Einmündungen oder Zufahrten. Er führt aus, dass dies aus seiner Sicht einen Regelungsspielraum eröffne und fragt nach, ob die landesspezifischen Vorgaben in Hamburg diesen Möglichkeiten entgegenstünden. Herr Ranik (VD 52) erwidert, dass zwar grundsätzlich ein gewisser Ermessensspielraum existiere, dieser jedoch durch die HRVV eingeschränkt sei. Als Sachbearbeiter sei er an diese Vorgaben gebunden und könne davon nicht abweichen. Eine Änderung sei nur durch Entscheidung der obersten Landesbehörde möglich. Er betont, dass entsprechende Regelungen zuletzt im Jahr 2022 geprüft worden seien und weiterhin kein Ermessensspielraum für die Anordnung solcher Wartelinien bestehe.
Eine Bürgerin äußert, dass die Uferstraße seit dem Umbau zur Fahrradstraße im Jahr 2012 stark von Radverkehr geprägt sei und es regelmäßig zu Konflikten komme, da Autofahrende die Einmündungsbereiche nicht freihielten. Insbesondere in Spitzenzeiten komme es zu erheblichen Behinderungen durch querstehende Fahrzeuge und Busse. Sie fragt daher, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen könnten, wenn Wartelinien in Hamburg grundsätzlich nicht angeordnet würden. Herr Ranik (VD 52) erklärt, dass Verkehrsmoral und Regelbefolgung im Straßenverkehr nicht durch zusätzliche Markierungen ersetzt werden könnten und eine Durchsetzung im Wesentlichen über Kontrolle und Überwachung erfolgen müsse. Eine Anordnung der gewünschten Markierungen sei ihm jedoch rechtlich nicht möglich.
Eine weitere Bürgerin verweist auf vergleichbare Regelungen an anderen Orten, etwa im Bereich der Alster, und schildert ebenfalls problematische Verkehrssituationen an der genannten Kreuzung. Sie regt an, zusätzliche Beschilderungen wie „Achtung Radfahrer“ zu prüfen. Herr Ranik (VD 52) führt dazu aus, dass Warnschilder nur in Ausnahmefällen zulässig seien, insbesondere wenn eine besondere Gefahrenlage vorliege, mit der Verkehrsteilnehmende nicht rechnen müssten. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Herr Pönitz (Volt) verweist erneut auf die bestehende Veloroutenführung und fragt nach, inwiefern diese im Widerspruch zur tatsächlichen Verkehrssituation stehe. Herr Ranik (VD 52) erläutert, dass auch in Hamburg teilweise Altregelungen bestünden, die heute nicht mehr neu angeordnet würden, jedoch weiterhin Bestandsschutz hätten. Eine Bürgerin kritisiert, dass die bestehende Situation zu einer strukturellen Benachteiligung des Radverkehrs führe und dadurch eine Gefährdung entstehe. Sie bittet darum, die Örtlichkeit erneut aus verkehrsplanerischer Sicht zu prüfen. Herr Ranik (VD 52) stellt klar, dass er ausschließlich auf Grundlage der bestehenden Aktenlage entscheide und an die geltenden Vorschriften gebunden sei.
Frau Seelis (GRÜNE) fragt nach, ob bei einer konkreten Problemmeldung durch das zuständige Polizeikommissariat eine erneute Bewertung der Lage möglich wäre. Herr Özkan (PK 31) erläutert, dass Maßnahmen nur bei Vorliegen konkreter Gefahrenlagen oder Unfallhäufungen ergriffen würden und in solchen Fällen auch entsprechend reagiert werde. Die betroffene Kreuzung falle nach aktueller statistischer Lage jedoch nicht unter eine Unfallhäufungsstelle.
Herr Pönitz (Volt) hinterfragt daraufhin, ab welcher Häufigkeit von Konflikten eine Anpassung der Regelung erfolgen müsse. Er regt an, einen Ausschussantrag zu stellen, um die zuständige Behörde mit der Prüfung oder Änderung der Regelung zu befassen. Herr Bode (Verwaltung, Bezirksamt Hamburg-Nord) stellt klar, dass der Ausschuss grundsätzlich sowohl eine Änderung der Vorschriften als auch eine Ausnahmegenehmigung für den konkreten Ort beantragen könne. Er weist darauf hin, dass das Bezirksamt in der Vergangenheit bereits entsprechende Versuche für die Uferstraße unternommen habe, diese jedoch abgelehnt worden seien.
Herr Dr. Albers (SPD) führt aus, dass die Erfolgsaussichten einer Ausnahmegenehmigung vermutlich gering seien, es jedoch dennoch sinnvoll sein könne, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Zudem fragt er, ob die Überwachungssituation vor Ort intensiviert werden könne, um das tatsächliche Verkehrsverhalten besser zu erfassen. Herr Özkan (PK 31) erklärt, dass eine Überwachung nur im Rahmen bestehender rechtlicher Grundlagen möglich sei und es im vorliegenden Fall keine entsprechende Verbotsnorm gebe, deren Einhaltung kontrolliert werden könne.
Ein Bürger argumentiert, dass die bestehende Situation regelmäßig zu Konflikten führe und sowohl die bestehende Regelung als auch die zugrundeliegende Vorschrift grundsätzlich in Frage gestellt werden sollten. Er regt an, einen entsprechenden Antrag über den Ausschuss einzubringen. Herr Baumann (CDU) verweist auf frühere Beratungen aus dem Jahr 2021, in denen bereits festgestellt worden sei, dass keine einvernehmliche Lösung zwischen den zuständigen Behörden habe gefunden werden können. Er regt an, den aktuellen Sachstand erneut bei den zuständigen Behörden abzufragen.
Herr Reiffert (Vorsitzender) hält fest, dass grundsätzlich jederzeit Sachstandsanfragen möglich seien, und verweist darauf, dass frühere Maßnahmen teilweise bereits umgesetzt worden seien. Eine Bürgerin schlägt vor, alternative Lösungen wie nicht verkehrsrechtlich genehmigungspflichtige Hinweisschilder zu prüfen. Herr Ranik (VD 52) stellt klar, dass ausschließlich offizielle Verkehrszeichen durch die zuständige Behörde angeordnet werden dürften. Abschließend regt ein Bürger an, nicht nur eine Ausnahme für den konkreten Einzelfall zu beantragen, sondern die zugrundeliegende Regelung insgesamt zu überprüfen. Er verweist darauf, dass die Problematik im Zusammenhang mit der Veloroute seit Jahren bestehe und eine grundsätzliche Lösung erforderlich sei.
Herr Reiffert (Vorsitzender) fasst die Diskussion dahingehend zusammen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche politische Handlungsoptionen deutlich geworden seien. Er kündigt an, dass die weitere Abstimmung zur möglichen Antragstellung außerhalb der Sitzung erfolgen solle, um eine inhaltlich abgestimmte Vorgehensweise sicherzustellen.
Herr Reiffert (Vorsitzender) erläutert, dass Herr Taube (Netz Hamburg) zwar inhaltlich zuständig sei, dies jedoch nicht bedeute, dass er die Maßnahme allein verantworten müsse. Er merkt an, dass ein Vertreter des DB-Konzerns erbeten worden sei, um gemeinsam über bestehende Problemlagen, Hemmnisse sowie mögliche politische Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen.
Herr Taube (Netz Hamburg) stellt sich darauf hin vor und erklärt, er sei im Netz Hamburg tätig, welches für die eisenbahntechnischen Anlagen im Raum Hamburg sowie teilweise in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig sei. Sein Aufgabenbereich umfasse die Investitionsplanung sowie die Segmentsteuerung, also insbesondere die zeitliche Koordination von Neubau- und Ausbaumaßnahmen. Er ergänzt, dass er diesen Bereich seit etwa sechs Jahren leite und dieser funktional als Gegenstück zur Instandhaltung zu verstehen sei, welche später die fertiggestellten Anlagen im Betrieb unterhalte. Er führt weiter aus, dass die Thematik der Tauben im Bereich von Bahnbauwerken grundsätzlich dadurch entstehe, dass Tiere geeignete Nist- und Aufenthaltsmöglichkeiten suchten und sich dort ansiedelten, wo entsprechende Strukturen vorhanden seien. Dies führe zu Verschmutzungen insbesondere im Bereich von Gehwegen, Haltestellenumfeldern sowie parkenden Fahrzeugen. Gleichzeitig weise er darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen mit Kosten verbunden seien und zudem tierschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden müssten, insbesondere im Hinblick auf brütende Tiere, die nicht ohne Weiteres entfernt werden dürften.
Herr Taube (Netz Hamburg) führt aus, dass es aus seiner Sicht besonders sinnvoll sei, Vergrämungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase neuer Bauwerke mitzudenken, da eine Nachrüstung deutlich aufwendiger sei. Er erläutert zugleich, dass an der Brücke Alte Wöhr bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt worden seien, etwa durch Gitterkonstruktionen im Bereich der Widerlagerbänke, diese jedoch nicht vollständig ausgereicht hätten. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass bestimmte Schutzsysteme die Zugänglichkeit für die regelmäßigen Bauwerksinspektionen erschweren könnten, da diese sogenannte handnahe Kontrollen notwendig machten.
Herr Reiffert (Vorsitzender) fragt daraufhin nach konkreteren Abläufen und merkt an, er habe eher eine praktische Beschreibung des Vorgehens erwartet. Herr Taube (Netz Hamburg) führt daraufhin aus, dass je nach Bauwerksart unterschiedliche Lösungen geprüft würden. Häufig würden sogenannte Spikes eingesetzt, die jedoch nicht immer zuverlässig wirkten, da Tauben teilweise dennoch geeignete Nistplätze fänden. In anderen Fällen würden sogenannte GFK-Gitter verwendet, die in Kassettensysteme eingesetzt und verschraubt werden könnten. Diese könnten jedoch die Zugänglichkeit für Wartung und Inspektion einschränken, da sie nicht ohne Weiteres klappbar seien.
Herr Taube (Netz Hamburg) erläutert weiter, dass aktuell ein Ingenieurbüro beauftragt worden sei, um für die konkrete Brücke zu prüfen, welche Variante in welchem Umfang technisch möglich sei. Dabei müsse insbesondere berücksichtigt werden, ob die statischen Voraussetzungen der Brücke eine solche Nachrüstung zuließen. Er schätzt zugleich ein, dass die Voraussetzungen an der betreffenden Brücke günstig seien und die Montage von GFK-Gittern wahrscheinlich möglich sei. Für den Fall einer positiven Bewertung stellt er in Aussicht, dass eine Umsetzung an diesem Bauwerk möglicherweise noch im Spätsommer erfolgen könne, ohne dass dies verbindlich für alle DB-Bauwerke gelte.
Herr Pönitz (Volt) fragt anschließend nach dem Kostenrahmen und bittet darum, eine grobe Vorstellung zu erhalten. Herr Taube (Netz Hamburg) führt daraufhin aus, dass sich die Kosten für eine solche Maßnahme bei einer Brücke ohne besonders komplexe Sonderkonstruktionen ungefähr im Bereich von 70.000 bis 100.000 Euro bewegen könnten, sofern GFK-Gitter eingesetzt würden.
Frau Schmidt (SPD) fragt im Anschluss nach der Evaluation der Maßnahmen und weist daraufhin auf, dass die bisherigen Vergrämungsmaßnahmen teilweise nicht den gewünschten Effekt erzielt hätten und sich das Problem teilweise verlagere. Sie führt aus, dass es Beschwerden aus der Nachbarschaft gebe, unter anderem darüber, dass Tauben trotz Maßnahmen weiterhin in der Umgebung, etwa auf Balkonen, auftreten würden. Sie fragt zudem, ob die eingesetzten Gitter nochmals überprüft oder angepasst würden und wie die Evaluation konkret erfolge. Herr Taube (Netz Hamburg) erklärt daraufhin, dass die Evaluation insbesondere darin bestehe zu prüfen, an welchen Stellen Tiere weiterhin Zugang fänden und ob die baulichen Maßnahmen entsprechend nachgebessert werden müssten. Er führt aus, dass er im Zuge der Arbeiten selbst gelernt habe, wie klein mögliche Durchlässe für Tauben und wie anpassungsfähig diese Tiere seien. Spikes würden in einigen Fällen kaum Wirkung zeigen, während andere Nistplätze weiterhin genutzt würden. Er betont zudem, dass Beschwerden aus dem privaten Umfeld zwar gelegentlich bekannt würden, die Thematik jedoch nicht im Mittelpunkt seines Zuständigkeitsbereichs stehe.
Herr Dr. Kaputanoglu (GRÜNE) fragt anschließend nach, ob er richtig verstanden habe, dass die bereits an der Alten Wöhr umgesetzten baulichen Maßnahmen nicht vollständig ausgereicht hätten. Herr Taube (Netz Hamburg) erläutert dies dahingehend, dass im Neubau bereits senkrechte Gitter im Bereich der Auflagerbänke vorgesehen worden seien, diese jedoch nicht alle relevanten Bereiche abdeckten, insbesondere nicht die darüberliegenden bzw. weiteren potenziellen Niststrukturen.
Herr Reiffert (Vorsitzender) regt an, dass das Gremium über den weiteren Verlauf informiert werde und gegebenenfalls vor der Sommerpause nochmals ein Zwischenstand abgefragt werden könne.
Herr Reiffert (Vorsitzender) führt einleitend aus, dass es sich um eine Eingabe zur Frage der Mitbenennung bzw. Umbenennung von Straßen handele, bei der insbesondere Straßen, die bislang ausschließlich nach Männern benannt seien, zusätzlich nach Frauen benannt werden sollten. Ziel sei eine stärkere öffentliche Würdigung weiblicher Persönlichkeiten im öffentlichen Raum. Er stellt fest, dass die antragstellende Person nicht anwesend sei und die Eingabe damit ohne unmittelbare Erläuterung beraten werde.
Frau Seelis (GRÜNE) bewertet die vorliegenden Ausführungen als sehr sorgfältig recherchiert. Sie erklärt, dass der Ausschuss nun den vergleichsweise leichteren Teil der Befassung übernommen habe und die grundsätzliche Idee der Mitbenennung aus ihrer Sicht unterstützenswert sei. Sie signalisiert zudem Bereitschaft, frühere inhaltliche Arbeiten zur Straßenmitbenennung gemeinsam mit weiteren Mitgliedern erneut aufzunehmen.
Herr Knutzen (DIE LINKE) trägt mehrere Fragen vor, die sich insbesondere auf die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten der Straßenbenennung beziehen. Er möchte zum Protokoll gegeben wissen, ob es grundsätzlich zulässig sei, Straßen nach zwei Personen mit unterschiedlichen Namen zu benennen und ob dabei zwingend der Geburtsname maßgeblich sein müsse. Zudem fragt er, ob Benennungen nach Ehe- oder Geschwisterpaaren mit gleichen Nachnamen die Regel seien oder ob auch hiervon abweichende Konstellationen möglich seien. Darüber hinaus erkundigt er sich, ob eine Umbenennung von Straßen grundsätzlich zulässig sei und unter welchen Voraussetzungen dies geschehe, insbesondere auch im Hinblick auf problematische Namensgebungen.
Herr Reiffert (Vorsitzender) führt auf Basis früherer Erfahrungen hierzu aus, dass die Frage, ob eine Benennung zwingend an den jeweils letzten geführten Namen einer Person gebunden sei, ihm nicht abschließend bekannt sei, dies jedoch vermutlich durch das Staatsarchiv zu klären wäre. Er erklärt weiter, dass Straßenumbenennungen in Hamburg nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgten, insbesondere bei problematischen Persönlichkeiten. Ziel sei es dabei auch, unnötigen Verwaltungsaufwand und Belastungen für Anwohnende zu vermeiden. Im konkreten Fall halte er eine Umsetzung der Eingabe hinsichtlich einer Straßenumbenennung für eher unwahrscheinlich, dies könne jedoch abschließend nur durch die zuständigen Stellen bewertet werden.
Herr Artus (SPD) verweist auf frühere Benennungsverfahren aus der vergangenen Legislaturperiode und erkundigt sich, ob es üblich sei, dass Doppelbenennungen lediglich ergänzend erfolgen und dabei insbesondere auf problematische Namenskonstellationen hingewiesen werde. Er stellt zudem fest, dass es bereits mehrere Fälle von Straßenbenennungen nach weiblichen Personen gegeben habe und fragt nach der praktischen Handhabung solcher Zusatzschilder. Herr Reiffert (Vorsitzender) erläutert, dass bei einer Doppelbenennung grundsätzlich beide Namen auf dem Zusatzschild berücksichtigt werden müssten, da andernfalls der Sinn der Maßnahme verloren gehe. Dies sei in der Vergangenheit auch entsprechend so gehandhabt worden, wenngleich die Ausgestaltung teilweise unterschiedlich detailliert erfolgt sei.
Herr Pönitz (Volt) äußert, dass er zunächst angenommen habe, es handele sich um eine inhaltlich weitergehende Eingabe, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Überprüfung bestehender Regelungen. Er fragt ergänzend, ob eine Straßenbenennung zwingend den aktuellen oder auch einen früheren Namen einer Person berücksichtigen müsse und ob eine entsprechende historische Würdigung zulässig wäre. Herr Reiffert (Vorsitzender) stellt hierzu klar, dass eine solche Vorgehensweise nach seiner Einschätzung nicht zulässig sei. Er verweist auf frühere Fälle, in denen historische Namen aufgrund bestehender Namensdoppelungen in Hamburg nicht wiederhergestellt werden konnten. Hintergrund sei unter anderem die Vermeidung von Verwechslungen, insbesondere im Rettungswesen sowie im allgemeinen Verwaltungsvollzug.
Frau Kunert (Seniorenbeirat) ergänzt einen historischen Namensbezug als Beispiel aus früheren Diskussionen. Herr Reiffert (Vorsitzender) führt weiter aus, dass es sich bei der Entscheidung über Straßenbenennungen um ein formal geregeltes Verfahren handele, bei dem letztlich die Kommission für Straßenbenennungen auf Antrag der Bezirksverwaltung, in er Regel nach vorherigem Beschluss der Bezirksversammlung, entscheide. Diese prüfe die Fälle regelmäßig mehrmals im Jahr und gebe Empfehlungen ab. Voraussetzung für eine weitere Befassung sei daher zunächst ein entsprechender politischer Antrag.
Herr Artus (SPD) regt an, dass gegebenenfalls ergänzende Informationen aus dem Bezirk Mitte eingeholt werden könnten, sofern dies nicht ohnehin automatisch erfolge. Herr Bode (Verwaltung, Bezirksamt Hamburg-Nord) weist darauf hin, dass nach seiner Einschätzung die Angelegenheit zuerst durch das Staatsarchiv und den Bezirk Hamburg-Mitte zu prüfen sei und solange für das Bezirksamt Hamburg-Nord und den RegA BUHD kein Handlungsbedarf bestehe. Aus Sicht des Bezirksamtes sei das Prüfungsergebnis daher zunächst abzuwarten, sofern der Ausschuss keine weitergehenden Schritte verfolge. Herr Reiffert (Vorsitzender) ergänzt, dass frühere Stellungnahmen bereits vorgelegen hätten und derzeit kein aktives Verfahren laufe. Weitere Schritte könnten nur durch neuen politischen Willen angestoßen werden.
Frau Seelis (GRÜNE) spricht sich dafür aus, zunächst die Ergebnisse der laufenden Prüfung im Bezirk Mitte abzuwarten, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden. Herr Pönitz (Volt) fragt nach, ob eine Vertagung der Entscheidung sinnvoll sei.
Herr Reiffert (Vorsitzender) schlägt abschließend vor, dass der Ausschuss die Eingabe zur Kenntnis nehme und zunächst die Ergebnisse der Prüfung im Bezirk Mitte abgewartet werden sollten. Er erklärt, dass gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut über einen politischen Antrag beraten werden könne.
Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.
Eine Bürgerin stellt ihre Eingabe vor. Sie berichtet über erhebliche Probleme im Bereich des Schwalben-/Habichtplatzes in Barmbek-Nord. Sie beschreibt eine zunehmende Vermüllung, überfüllte Abfallbehälter, wiederkehrende illegale Müllablagerungen sowie eine generelle Verwahrlosung des Parks. Trotz regelmäßiger Meldungen an die Stadtreinigung habe sich die Situation über längere Zeit nicht verbessert. Zudem berichtet sie von wiederkehrenden Problemen durch Zweckentfremdung der Grünflächen, insbesondere Wildurinieren in den Büschen, sowie einer daraus resultierenden starken hygienischen Belastung. Der Bereich werde von Anwohnenden zunehmend als unattraktiv und unsicher wahrgenommen. Weiterhin schildert sie eine subjektiv empfundene unsichere Situation im Parkumfeld. In den letzten Wochen seien in der weiteren Umgebung zudem mehrere sexuelle Übergriffe gemeldet worden. Sie weist in diesem Zusammenhang auf eine allgemeine Belastung des sozialen Umfelds hin.
Herr Dr. Kaputanoglu (GRÜNE) bestätigt nach eigener Ortsbegehung eine erhebliche Verschmutzung im Bereich der Sitzbänke und Mülleimer. Teilweise seien Abfälle neben den überfüllten Behältern abgestellt worden. Auch in den angrenzenden Grünbereichen sei eine starke Verunreinigung festzustellen. Die Bürgerin ergänzt, dass insbesondere die Bepflanzungs- und Buschbereiche stark verschmutzt seien und teilweise als Toiletten genutzt würden. Dies stelle eine hygienische Belastung sowie ein Risiko für Mensch und Tier dar. Herr Dr. Kaputanoglu bittet um Einschätzung durch Verwaltung und Polizei hinsichtlich möglicher Maßnahmen.
Herr Özkan (PK 31) berichtet, dass nach Eingang der Hinweise Einsatzkräfte bzw. bürgernahe Polizeibeamte den Bereich überprüft hätten. Eine fest etablierte Drogenszene sei jedoch nicht bekannt. Er betont, dass die Polizei auf konkrete Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen sei und entsprechende Meldungen über den Notruf 110 erfolgen sollten. Die Bürgerin schildert weitere Beobachtungen, darunter verdächtige Übergabesituationen im Umfeld des Parks sowie den Eindruck möglicher Drogenaktivitäten. Herr Özkan (PK 31) weist darauf hin, dass strafrechtlich relevante Sachverhalte konkret nachgewiesen bzw. begründet gemeldet werden müssten.
Herr Bode (Verwaltung, Bezirksamt Hamburg-Nord) erläutert, dass das Bezirksamt hier nur begrenzte Zuständigkeiten habe. Hinweise zur Vermüllung seien bereits an die Stadtreinigung weitergeleitet worden. Eine Verbesserung werde angestrebt. Man bestätige den Handlungsbedarf vor Ort. Hinsichtlich baulicher und gestalterischer Aspekte der Parkanlage bestehe kein akuter sicherheitsrelevanter Handlungsbedarf. Einzelne Maßnahmen wie Gehölzschnitt oder kleinere Instandsetzungen seien schon erfolgt oder vorgesehen, größere Maßnahmen seien aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich. Eine Beleuchtung der Grünanlage sei grundsätzlich nicht vorgesehen, da diese aus naturschutzfachlichen, planerischen und finanziellen Gründen in Hamburg in der Regel abgelehnt werde. Auch die Aufstellung zusätzlicher Hinweisschilder werde als wenig wirksam eingeschätzt.
Herr Reiffert (Vorsitzender) ergänzt, dass eine Erhöhung der Leerungsfrequenz der Abfallbehälter bei der Stadtreinigung geprüft werden solle.
Herr Özkan bestätigt erneut, dass Hinweise aus der Bevölkerung entscheidend seien. Ohne konkrete Meldungen könnten nur begrenzte Maßnahmen erfolgen.
Herr Dr. Albers (SPD) bedankt sich bei der Bürgerin für ihr Engagement. Er beschreibt den Bereich ebenfalls als bekannt und berichtet von eigenen Eindrücken. Er sieht keine akute gewalttätige Konfliktsituation, bittet jedoch um weitere Informationen zur Polizeilage. Herr Baumann (CDU) verweist darauf, dass ähnliche Probleme auch in anderen Grünanlagen bestünden und das Thema Vermüllung sowie Sicherheit zunehmend relevant sei. Herr Artus (SPD) greift insbesondere das Thema fehlende sanitäre Anlagen auf und regt Lösungen im Umfeld (z. B. Nutzung von Toiletten in angrenzenden Betrieben) an. Frau Kunert (Seniorenbeirat) schlägt mögliche Kooperationen mit nahegelegenen Gastronomiebetrieben („Nette Toilette“) vor.
Herr Andrikos (AfD) erkundigt sich nach der Einordnung der im Bereich angetroffenen Personengruppen. Die Bürgerin führt aus, dass es sich nach ihrer Wahrnehmung um keine Menschen migrantischen Ursprungs handele und es sich stets um Männer handele. Herr Pönitz (Volt) weist auf strukturelle Probleme der Sperrmüllentsorgung hin und sieht hierin einen möglichen Zusammenhang zur Vermüllung. Ein weiterer Bürger ergänzt, dass Wohnungsbaugenossenschaften teilweise organisierte Sperrmüllaktionen durchführten.
Zusammenfassend stellt der Vorsitzende fest, dass die Verwaltung die Stadtreinigung erneut kontaktiert und eine Prüfung der Leerungsintervalle veranlasst habe. Zudem bestehe Kontakt zur Polizei. Weitere Maßnahmen seien derzeit nur eingeschränkt möglich. Er bittet die Petentin. Sich gerne erneut an den Ausschuss zu wenden, wenn es zu weiteren negativen Veränderungen der Situation komme.
Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.
Herr Reiffert (Vorsitzender) führt aus, dass es um einen stark genutzten Verbindungsweg im Bereich des Friedrichsberger Parks gehe, der insbesondere als Zuwegung zur S-Bahn genutzt werde.
Ein Bürger (Petent) erläutert, dass er im Rahmen der Eingabe bereits dargestellt habe, dass der Zustand des Weges im Winter dazu geführt habe, dass viele Personen, die eigentlich zur S-Bahn gelangen wollten, durch die schlechten Verhältnisse teilweise erheblich beeinträchtigt worden seien. Er merkt zudem an, dass es bereits in der Vergangenheit vergleichbare Probleme gegeben habe, etwa im Zusammenhang mit der Wegesicherung und den örtlichen Gegebenheiten, und dass die Situation insbesondere in bestimmten Zeiträumen so schlecht gewesen sei, dass eine Nutzung kaum möglich gewesen sei.
Herr Bode (Verwaltung) führt aus, dass der betreffende Weg Teil der öffentlichen Grünanlage sei. Er erläutert, dass Wege innerhalb öffentlicher Grünanlagen grundsätzlich nicht in die reguläre Reinigung und Räumung einbezogen würden. Dies sei im Grundsatz so vorgesehen und werde nur in wenigen Ausnahmefällen anders gehandhabt, etwa wenn es sich um ausgewiesene Velorouten oder besonders definierte Wege handele. Herr Bode (Verwaltung) führt weiter aus, dass in diesem Fall eine alternative Wegeführung über die durch südlich gelegene Bereiche des Friedrichsberger Parks führende Veloroute möglich sei und somit ein zumutbarer Umweg bestehe. Die Nichtaufnahme in das Reinigungsverzeichnis sei nach seiner Darstellung vor allem auf finanzielle Gründe zurückzuführen, da die entsprechenden Leistungen zusätzlich beauftragt und bezahlt werden müssten.
Herr Dr. Albers (SPD) führt aus, dass er die grundsätzliche Argumentation nachvollziehen könne, jedoch der Auffassung sei, dass es sich lediglich um ein relativ kurzes Teilstück handle. Er merkt an, dass es aus seiner Sicht nicht darum gehe, den gesamten Parkweg in die Reinigungspflicht aufzunehmen, sondern lediglich den Abschnitt bis zu dem nördlich angrenzenden privaten Bereich, von dem aus eine weitere Verbindung bestehe, die privat geräumt werde. Herr Dr. Albers (SPD) führt zudem aus, dass der tatsächliche Nutzungsdruck auf diesem Abschnitt vermutlich hoch sei und daher eine Prüfung sinnvoll erscheine, ob eine Teilaufnahme möglich sei.
Herr Bode (Verwaltung) ergänzt daraufhin, dass er die örtliche Situation kenne und auch nachvollziehen könne, welche Verbindung gemeint sei. Er erläutert, dass sich die Frage stelle, ob die weitere Wegeführung über Privatflächen tatsächlich kontinuierlich geräumt werde. Gleichzeitig weist er erneut darauf hin, dass die Zuständigkeit und Finanzierung der Reinigung innerhalb der Grünanlagen klar geregelt sei und eine zusätzliche Beauftragung aus dem bestehenden, bereits ausgeschöpften Budget erfolgen müsste.
Ein Bürger führt ergänzend aus, dass der betreffende Abschnitt aus seiner Sicht eher den Charakter eines Gehweg- bzw. Straßenbereichs habe, da er zwischen Wohnbebauung liege und teilweise auch baulich entsprechend eingefasst sei. Er merkt zudem an, dass die Einstufung als Grünanlagenweg für Nutzer nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sei. Weiter führt er darauf hin, dass bei winterlichen Bedingungen erhebliche Gefahren bestanden hätten und die Nutzung teilweise kaum möglich gewesen sei. In diesem Zusammenhang merkt er auch an, dass aus seiner Sicht eine entsprechende Beschilderung oder Gefahrenhinweise erforderlich sein könnten, sofern eine formale Verantwortung nicht eindeutig geregelt sei.
Herr Bode (Verwaltung) führt hierzu aus, dass die Fläche im verwaltungsrechtlichen Sinne eindeutig der Grünanlage zugeordnet sei, unabhängig von der optischen oder faktischen Wahrnehmung vor Ort. Er erklärt, dass eine historische Einordnung möglicherweise eine andere Nutzung des Weges nahelege, die derzeitige rechtliche Zuordnung jedoch maßgeblich sei.
Ein Bürger merkt anschließend an, dass im Winter eine Räumung des Bereichs nach seiner Wahrnehmung nicht oder nur unzureichend erfolgt sei und dass sich daraus konkrete Probleme ergeben hätten Deshalb fragt er nach der Haftung bei Unfällen.
Herr Reiffert (Vorsitzender) führt zusammenfassend aus, dass es sich im Kern um ein relativ kurzes Teilstück von etwa 130 Metern handle und geprüft werden könne, ob für diesen Abschnitt eine Lösung gefunden werden könne, ohne den gesamten Parkweg einzubeziehen. Er merkt an, dass die Frage insbesondere die Abgrenzung zwischen Grünanlage und verkehrlicher Nutzung betreffe.
Ein Bürger weist daraufhin erneut darauf hin, dass die finanzielle Begründung für ihn zu pauschal erscheine und nicht ausreichend konkretisiert sei. Herr Bode (Verwaltung) bietet daraufhin an, sowohl zur Frage der Haftung im Winterfall als auch zur grundsätzlichen Möglichkeit einer teilweisen Aufnahme in das Reinigungsverzeichnis nochmals Rücksprache zu halten. Er merkt an, dass insbesondere geprüft werden solle, ob aufgrund der kurzen Länge des Abschnitts eine Ausnahmebegründung möglich sei, da dadurch eine wichtige Wegeverbindung zur S-Bahn hergestellt werden könne.
Protokollnotiz: Gemäß § 2 GrAnlG HA (Grünanlagengesetz) gibt es in Hamburg für Wege in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen keine Pflicht zur Beleuchtung und zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte. Demzufolge erfolgt die Nutzung dieser Wege auf eigene Gefahr und es können keine Haftungsansprüche an Dritte (so z.B. an die FHH) geltend gemacht werden. Dennoch wird die zuständige Dienststelle des Bezirksamts gemeinsam mit der Stadtreinigung (SRH) prüfen, ob eine Aufnahme des betreffenden Wegs in den Winterdienstplan ausnahmsweise möglich ist. Das Ergebnis wird dem Ausschuss anschließend mitgeteilt.
Eine Bürgerin regt ergänzend an, alternativ zu prüfen, ob angrenzende Einrichtungen, etwa die Schönklinik, gegebenenfalls einen Teil der Räumung übernehmen könnten. Herr Reiffert (Vorsitzender) stellt abschließend fest, dass hierzu eine Rückmeldung der Verwaltung erfolgen solle und dass der Ausschuss anschließend erneut beraten könne.
Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen unter TOP 4.1 zur Kenntnis.
Herr Reiffert (Vorsitzender) führt aus, dass der Antrag bereits seit mehreren Monaten vertagt worden sei. Er merkt an, dass der Antrag im Grundsatz bereits bekannt sei und daher eine erneute ausführliche Begründung möglicherweise nicht erforderlich sei, gleichwohl jedoch Gelegenheit für kurze Wortmeldungen bestehe.
Herr Dr. Kaputanoglu (GRÜNE) führt aus, dass der Antrag aus Sicht seiner Fraktion erneut zur Abstimmung gestellt werden solle, da es sich lediglich um eine Prüfbitte handele und keine finanziellen Risiken entstünden. Er merkt an, dass die bisherige Vertagung insbesondere mit fehlenden Informationen begründet worden sei und fragt, ob inzwischen neue Erkenntnisse oder Rückmeldungen vorlägen, insbesondere von der Koalition oder der Verwaltung.
Herr Bode (Verwaltung) erklärt, dass er zu politischen Absprachen keine Auskunft geben könne, jedoch eine neue verwaltungsinterne Information vorliege. Nach seiner Information habe die Feuerwehr Bedenken hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone geäußert, da die Dithmarscher Straße als Zufahrtsweg in ein Quartier diene und im Einsatzfall eine schnelle Durchfahrt erforderlich sei. Herr Bode (Verwaltung) führt aus, dass die Feuerwehr sich in vergleichbaren Fällen häufig kritisch gegenüber Tempo-30-Regelungen äußere, insbesondere wenn diese mit baulichen Veränderungen wie Rückbau oder Verschmälerungen verbunden seien. Er weist darauf hin, dass dies im weiteren Prüfverfahren möglicherweise relevant werden könne, jedoch noch keine abschließende Bewertung vorliege.
Herr Pönitz (Volt) stellt eine Verständnisfrage und weist auf die grundsätzliche Situation von Einsatzfahrzeugen im Einsatzfall hin. Dabei wird von mehreren Seiten diskutiert, unter anderem auch im Hinblick auf die Auswirkungen von Tempo-30-Regelungen auf Einsatzgeschwindigkeiten. Herr Bode (Verwaltung) ergänzt, dass sich die Problematik wahrscheinlich insbesondere auf bauliche Veränderungen im Zusammenhang mit einer Tempo-30-Zone beziehe, etwa bei möglichen Umbauten oder veränderten Vorfahrtsregelungen.
Frau König (GRÜNE) führt aus, dass die Frage der Unterscheidung zwischen Tempo-30-Zone und Tempo-30-Strecke aus ihrer Sicht entscheidend sei. Sie weist darauf hin, dass bei einer streckenbezogenen Regelung bestimmte Probleme, insbesondere hinsichtlich der Vorfahrtsregelungen, möglicherweise nicht in gleicher Weise bestünden. Sie regt an, diesen Aspekt in den weiteren Gesprächen mit der Verwaltung zu berücksichtigen.
Im weiteren Verlauf wird aus dem politischen Raum darauf hingewiesen, dass in einer früheren Sitzung noch auf ausstehende Informationen gewartet worden sei und gefragt wird, ob diese inzwischen vorlägen. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass Einsatzfahrzeuge auch in Tempo-30-Bereichen grundsätzlich fahren könnten, jedoch gegebenenfalls nicht mit derselben Geschwindigkeit wie in Tempo-50-Bereichen, und verweist zugleich auf die bestehende Verkehrssituation vor Ort.
Herr Artus (SPD) führt aus, dass der Antrag aus seiner Sicht inhaltlich bereits mehrfach beraten worden sei und keine neuen entscheidungserheblichen Erkenntnisse vorlägen. Er weist darauf hin, dass eine erneute Beauftragung der Verwaltung aus seiner Sicht keinen Mehrwert bringe, solange keine veränderte Priorisierung oder neue rechtliche Grundlage bestehe. Zudem verweist er auf mögliche bauliche und finanzielle Auswirkungen, etwa im Zusammenhang mit dem Rückbau von Radverkehrsanlagen oder Querungshilfen. Er kündigt an, dass seine Fraktion den Antrag in der vorliegenden Form ablehnen werde, auch wenn das grundsätzliche Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung unterstützt werde.
Herr Baumann (CDU) führt aus, dass aus seiner Sicht weiterhin offene Fragen zur rechtlichen Umsetzbarkeit bestünden und zudem parallel weitere verkehrliche Überlegungen in der Umgebung liefen. Er regt daher eine erneute Vertagung an, um weitere Erkenntnisse abzuwarten.
Herr Knutzen (DIE LINKE) fragt nach, ob eine erneute vertiefte Prüfung durch die Verwaltung vorgesehen sei oder ob weitere Erkenntnisse in die Beratung eingebracht werden könnten, da aus seiner Sicht derzeit eine wiederholte Vertagung ohne neue Grundlage erfolge. Herr Bode (Verwaltung) erläutert erneut, dass ein früherer Antrag bereits seit längerer Zeit vorliege und bislang keine höhere Priorisierung erfolgt sei. Er führt aus, dass eine Umsetzung nur im Rahmen eines regulären Verfahrens unter Beteiligung aller zuständigen Stellen erfolgen könne und dabei insbesondere auch die Feuerwehr erneut beteiligt würde. Dabei könne es nach seiner Einschätzung im weiteren Verfahren auch zu einer ablehnenden Stellungnahme kommen.
Herr Dr. Kaputanoglu (GRÜNE) weist erneut darauf hin, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag handele und insbesondere auch Aspekte einer nächtlichen Tempo-30-Regelung oder streckenbezogenen Umsetzung Gegenstand der Prüfung seien. Herr Baumann (CDU) führt aus, dass weiterhin rechtliche und planerische Fragen offen seien und verweist auf parallel laufende Überlegungen in angrenzenden Straßenbereichen.
Im weiteren Verlauf wird eine Vertagung diskutiert. Herr Baumann (CDU) bringt erneut eine Vertagung in die Diskussion ein. Herr Knutzen (DIE LINKE) äußert Kritik daran, dass wiederholt vertagt werde, ohne dass neue substanzielle Erkenntnisse vorlägen. Herr Reiffert (Vorsitzender) stellt fest, dass der Vertagungsantrag zunächst im Raum stehe und fragt, ob dieser aufrechterhalten werde. Nach weiterer Diskussion wird deutlich, dass der Vertagungsantrag nicht weiter verfolgt wird.
Abschließend erklärt Herr Reiffert (Vorsitzender), dass über den Antrag abgestimmt werde. Der Antrag wird bei Zustimmung der Fraktionen GRÜNE, DIE LINKE und Volt sowie Ablehnung durch SPD, CDU, FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.
Herr Reiffert (Vorsitzender) führt aus, dass nun noch drei Anträge im Zusammenhang mit der „Netten Toilette“ zur Beratung anstehen, darunter die Drucksachen 6.2 und 6.3 sowie ein Ergänzungsantrag unter 6.4.
Herr Pönitz (Volt) erläutert, dass seine Fraktion ursprünglich bereits nach einer Bürger-Eingabe im September einen entsprechenden Antrag vorbereitet habe. Er führt aus, dass damals das Ergebnis der Beratung gewesen sei, einen formellen Antrag zu stellen. Nach einer erneuten Erinnerung im Februar sei man davon ausgegangen, dass die Angelegenheit weitgehend geklärt sei und ein Antrag zur Umsetzung ausreichend wäre. Herr Pönitz (Volt) erklärt weiter, dass es im weiteren Verlauf jedoch zu einer Abstimmung mit den Grünen gekommen sei, sodass nun ein neuer Antrag vorliege. Vor diesem Hintergrund sehe er den ursprünglichen Antrag in der Sache als überholt an und ziehe diesen daher formal zurück. Zugleich betont er, dass zwar inhaltlich weiterhin das Ziel verfolgt werde, den Prozess jedoch aus seiner Sicht anders hätte verlaufen können.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Herr Reiffert (Vorsitzender) ruft die Tagesordnungspunkte 6.3 „Pilotprojekt ‚Nette Toilette' in Barmbek-Nord umsetzen“ (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP und GRÜNE, Drucksache 22-2068) sowie 6.4 „Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE Hamburg-Nord zum TOP 6.3“ (Drucksache 22-2071) gemeinsam auf.
Herr Artus (SPD) führt aus, dass der Antrag 6.3 in Zusammenarbeit der Koalition (SPD, CDU, FDP) mit den Grünen nach vorheriger Beratung entstanden sei. Er erläutert, dass im Rahmen der Haushaltsmittel sehr sorgfältig geprüft worden sei, wofür Mittel eingesetzt werden könnten, und dass das Projekt als Pilotvorhaben zur „Netten Toilette“ konzipiert sei. Dabei solle Gastronomiebetreibenden ermöglicht werden, ihre Toiletten auch nicht dort konsumierenden Personen zur Verfügung zu stellen, wofür eine entsprechende Entschädigung vorgesehen sei. Herr Artus (SPD) betont, dass der Antrag maßgeblich durch das Engagement des Stadtteilrates sowie weiterer Beteiligter, darunter auch Frau Seelis (GRÜNE), geprägt worden sei. Er hebt hervor, dass zahlreiche Abstimmungen und Vorarbeiten stattgefunden hätten, unter anderem auch mit der Stadtreinigung und weiteren Stellen bis hin zu überregionalen Kontakten.
Herr Artus (SPD) weist zudem darauf hin, dass die Finanzierung in einer angepassten Gesamthöhe erfolge, die den tatsächlich ermittelten Bedarfen entspreche. Weiter führt er aus, dass der Regionalausschuss formal nicht für die abschließende Beschlussfassung über Sondermittel zuständig sei und daher noch eine Befassung in weiteren Gremien (unter anderem BV und Hauptausschuss) erforderlich werde. Er bittet darum, möglichst eine pragmatische Lösung für das weitere Verfahren zu finden, um Zeitverzögerungen zu vermeiden.
Herr Bulawa (GRÜNE) bedankt sich ausdrücklich beim Stadtteilrat und allen Beteiligten für das außergewöhnliche Engagement im Rahmen der Erarbeitung des Antrags. Er führt aus, dass ohne die Vorarbeit des Stadtteilrates der Antrag in dieser Form nicht zustande gekommen wäre. Herr Bulawa (GRÜNE) hebt hervor, dass ein erheblicher Arbeitsaufwand in das Projekt eingeflossen sei und begrüßt die vorgesehene Mitfinanzierung durch Sondermittel. Zudem äußert er die Erwartung, dass das Projekt als Pilot nach einer erfolgreichen Umsetzung perspektivisch ausgeweitet werden könne.
Herr Knutzen (DIE LINKE) begrüßt ebenfalls das Projekt und verweist auf die grundsätzliche Bedeutung von niedrigschwelligen öffentlichen Toilettenangeboten, insbesondere im Zusammenhang mit Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Er unterstützt den Antrag 6.3, beantragt jedoch eine Ergänzung über den Antrag 6.4. Dieser sieht vor, das Konzept der „Netten Toilette“ mit einem Refill-System zu verbinden, sodass teilnehmende Betriebe zusätzlich als Wasserfüllstationen für Trinkflaschen fungieren könnten. Herr Knutzen (DIE LINKE) führt aus, dass damit mehrere öffentliche Bedarfe gleichzeitig adressiert werden könnten.
Herr Baumann (CDU) dankt ebenfalls allen Beteiligten für die Erarbeitung des Antrags und hebt insbesondere die gute Zusammenarbeit zwischen Stadtteilrat, Verwaltung und Politik hervor. Er betont, dass die Kommunikation im Verfahren aus seiner Sicht sehr gut funktioniert habe und die Entscheidungsgrundlage dadurch deutlich verbessert worden sei. Hinsichtlich des Ergänzungsantrags äußert er Verständnis für die Idee, verweist jedoch auf die bereits erfolgte intensive Abstimmung des ursprünglichen Konzepts und die Einbindung der Landesebene.
Frau Seelis (GRÜNE) erläutert, dass das Projekt im Stadtteilrat ursprünglich aus einer längerfristigen konzeptionellen Arbeit hervorgegangen sei. Sie führt aus, dass die Mittel sehr knapp kalkuliert worden seien und ein erheblicher Anteil ehrenamtlicher Arbeit in die Umsetzung eingeflossen sei. Vor diesem Hintergrund sehe sie für zusätzliche Erweiterungen des Projektrahmens keinen finanziellen Spielraum mehr, da die Umsetzung bereits an der Grenze der vorhandenen Ressourcen erfolge.
Herr Knutzen (DIE LINKE) hält dem entgegen, dass die Einführung von Refill-Angeboten eine wichtige Ergänzung im Sinne der Klimaanpassung und der öffentlichen Versorgung darstellen könne. Er verweist darauf, dass die Umsetzung von Trinkwasserangeboten im öffentlichen Raum grundsätzlich eine hohe Bedeutung habe und eine kombinierte Lösung aus seiner Sicht sinnvoll sei. Gleichzeitig erkennt er die dargestellten finanziellen und organisatorischen Grenzen an, hält jedoch an seinem Ergänzungsantrag fest.
Herr Reiffert (Vorsitzender) stellt fest, dass zunächst über den Ergänzungsantrag 6.4 abgestimmt werde. Dieser wird bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Koalition (SPD, CDU, FDP) und die Grünen sowie Enthaltung von AfD und Volt mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss stellt Herr Reiffert (Vorsitzender) den Hauptantrag 6.3 zur Abstimmung. Dieser wird bei Zustimmung aller Fraktionen und Enthaltung der AfD einstimmig angenommen.
Siehe Ausführungen unter TOP 6.3
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Eine Bürgerin führt aus, dass im Bereich Drosselstraße ein Verkehrszeichen für einen Radweg (Zeichen 237) aufgestellt werden solle und dass somit in der Fuhlsbüttler Straße eine Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Kreisverkehr vorgesehen sei. Sie äußert Zweifel an der Notwendigkeit einer zusätzlichen Beschilderung und weist darauf hin, dass es sich um eine Einbahnstraße handele, in der faktisch keine alternative Führung möglich sei. Sie stellt die Frage, ob die zusätzliche Beschilderung in diesem Fall nicht eine Doppelbeschilderung darstelle. Zudem führt sie aus, dass sich im Bereich bereits weitere Verkehrsschilder befänden und der Geh- und Radverkehr dort sehr eng seien, sodass zusätzliche Beschilderung aus ihrer Sicht problematisch erscheine.
Herr Reiffert (Vorsitzender) fragt daraufhin, ob die Aufstellung des Schildes rechtlich zwingend erforderlich sei. Herr Özkan (PK 31) erklärt, dass er dies in der Kürze der Sitzung nicht abschließend beantworten könne. Er führt aus, dass er den konkreten Sachverhalt durch den zuständigen Sachbearbeiter prüfen lassen müsse und daher keine verbindliche Auskunft geben könne.
Die Bürgerin fragt nach, ob der Hinweis auch schriftlich eingereicht werden solle. Herr Özkan (PK 31) entgegnet, dass dies nicht zwingend erforderlich sei, da der Vorgang bereits bekannt sei. Er werde jedoch prüfen lassen, welche Stelle die Maßnahme bearbeitet habe, und eine entsprechende Rückmeldung einholen. Dabei solle sowohl geprüft werden, aus welchen Gründen die Beschilderung vorgesehen sei, als auch, ob eine Anpassung möglich erscheine.
Herr Reiffert (Vorsitzender) stellt abschließend fest, dass die Angelegenheit aufgrund der vorliegenden Informationen zunächst zur Kenntnis genommen werde.
Protokollnotiz: Die Anordnung wurde inzwischen zurückgezogen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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Herr Pönitz (Volt) greift zwei Themen auf. Zum einen verweist er auf die Krausestraße, in der ein Radfahrstreifen eingerichtet werden soll. Hier sei in der letzten Sitzung die Frage offengeblieben, ob Überholabstände kontrolliert würden. Eine entsprechende Rückmeldung sei angekündigt worden. Herr Reiffert (Versitzender) bestätigt, dass die Frage zur Abstandsüberwachung noch nachgereicht werden sollte.
Herr Pönitz (Volt) erkundigt sich, ob die Information in dieser Sitzung vorliegt und verweist auf mögliche vergleichbare Messungen, etwa an der Elbchaussee. Herr Özkan (PK 31) erläutert, dass die Polizei hierzu Rücksprache gehalten habe. Es seien neue Messgeräte bei der Verkehrsdirektion im Einsatz, die grundsätzlich im Stadtgebiet verwendet würden. Für die konkret genannte Straße sei dies bislang jedoch nicht erfolgt. Die genaue Geräteanzahl sei ihm nicht bekannt. Die Polizei selbst verfüge nicht über die Geräte und könne diese auch nicht eigenständig einsetzen.
Herr Pönitz (Volt) äußert Bedenken, dass Radfahrende ohne ausreichende Kontrolle in eine potenziell gefährliche Verkehrssituation gebracht würden, insbesondere im Hinblick auf einzuhaltende Überholabstände durch den Kfz-Verkehr. Herr Özkan (PK 31) stellt klar, dass die Polizei die Thematik grundsätzlich überprüfe, jedoch keine eigenen Messgeräte vorhalte. Die Einsatzhäufigkeit sei daher begrenzt und abhängig von Priorisierung und Gefährdungslage. Eine genauere Auskunft zur konkreten Einsatzplanung könne derzeit nicht gegeben werden.
Herr Reiffert (Vorsitzender) regt an, zu klären, wer über den Einsatz der Messgeräte entscheidet und ob bzw. wie diese angefordert werden können. Dies sei für weitere verkehrliche Fragestellungen von Interesse.
Herr Pönitz (Volt) kündigt ein weiteres Thema an und verweist auf die Eingabe zur Hohenfelder Bucht aus der vergangenen Sitzung. Es sei eine Nachfrage an die Landesbehörde erfolgt, deren Antwort aus seiner Sicht weiterhin unvollständig sei. Zudem regt er an, Vertreterinnen und Vertreter des LSBG in den Ausschuss einzuladen, um die Situation insbesondere im Hinblick auf die Radverkehrsführung und eine mögliche Fehlplanung zu erörtern. Darüber hinaus weist er auf eine weitere Eingabe hin, bei der eine betroffene Person erst nach der Sitzung über die Behandlung informiert worden sei. Herr Reiffert (Vorsitzender) stellt klar, dass eine solche Einladung des LSBG einer formellen Antragstellung bedürfe und entsprechend zu begründen sei. Dies solle gegebenenfalls schriftlich für die nächste Sitzung eingereicht werden. Er ergänzt, dass grundsätzlich zu prüfen sei, ob die regelmäßige Einladung externer Stellen in jedem Fall erforderlich sei oder ob alternative Informationswege ausreichten, da dies auch immer Kosten und Aufwand verursache.
Herr Artus (SPD) äußert ebenfalls Verständnis für die angesprochenen Fragestellungen und regt an, bestimmte Aspekte zunächst verwaltungsintern zu klären, insbesondere im Hinblick auf bauliche Standards und den Rückbau bestehender Wegeführungen. Es folgen weitere Wortmeldungen zu unterschiedlichen Aspekten der Radverkehrsführung und Verkehrsplanung, die im Zusammenhang mit der vorherigen Diskussion stehen. Herr Reiffert (Vorsitzender) weist darauf hin, dass die Diskussion sich teilweise von der ursprünglichen Tagesordnung entfernt habe und bittet um Fokussierung auf die relevanten Themen. Weitere Beiträge thematisieren insbesondere Fragen der Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit sowie planerische Abwägungen bei Infrastrukturmaßnahmen.
Eine Bürgerin fragt die Polizei im Zusammenhang mit einem anderen Sachverhalt nach verstärkten Streifentätigkeiten im Stadtteil. Herr Özkan (PK 31) erläutert, dass Streifenfahrten grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet durchgeführt würden, eine einfache Beantwortung der Frage jedoch nicht möglich sei, da die Einsatzintensität lage- und ressourcenabhängig variiere. Weitere Wortmeldungen thematisieren unter anderem Wahrnehmungen zur öffentlichen Sicherheit sowie Entwicklungen im Bereich der Abfallentsorgung.
Herr Reiffert (Vorsitzender) bittet die Fraktionen abschließend darum, künftig zu gewährleisten, Anträge frühzeitiger einzureichen, da kurzfristige Einbringungen die Verwaltung stark belasten würden. Dies betreffe insbesondere den Ausschussdienst. Er verweist auf die geltenden Regelungen der Geschäftsordnung sowie die geübte Praxis im Ausschuss. Wäre eine Aufnahme strittig gewesen, wäre hierüber gesondert abgestimmt worden.
Er schließt die Sitzung um 20:42 Uhr.