22-2046

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.02.2026: Bachstraße 30-32

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich das Wegordnen des VZ 286-10 und VZ 286-20 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Bilder

Lokalisation Beta

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