Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.02.2026: Bachstraße 30-32
Letzte Beratung: 13.04.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich das Wegordnen des VZ 286-10 und VZ 286-20 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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