22-2047

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.03.2026: Fuhlsbüttler Straße 101 Ecke Drosselstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich die Aufstellung VZ 237 in Richtung stadtwärtsan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Bilder

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str. Drosselstraße

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