22-2047

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.03.2026: Fuhlsbüttler Straße 101 Ecke Drosselstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.04.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.7

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Aufstellung VZ 237 in Richtung stadtwärts an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Bilder

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Straße Drosselstraße

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Themen Beta

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