22-2040

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.03.2026: LZA Mundsburger Damm / - Knoten 207

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich die Ummarkierungen im Bereich der Radwegfurt an

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Plan

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

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