Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.03.2026: LZA Mundsburger Damm / - Knoten 207
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich die Ummarkierungen im Bereich der Radwegfurt an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg