Vergrämungsmaßnahmen für Tauben an der S-Bahn-Station Alte Wöhr Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 19.03.2026 Bezirksversammlung Ö 8.3
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung
am 16.02.2026 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Begründung:
Unter der Bahnbrücke der S-Bahnstation Alte Wöhr befinden sich in hoher Zahl Tauben. Sie haben sich Nistmöglichkeiten an der Brücke geschaffen. Gehwege und Fahrbahn unter der Brücke sind daher extrem verkotet.
Nun hat ein Petent am 24.11.2025 eine Eingabe zur aktuellen Situation beim Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg eingereicht und über die Situation berichtet. Der Petent schilderte die unhaltbaren Zustände, dass man zu Fuß die beiden völlig verdreckten Gehwege unter den Brücken, auch mit Kinderwagen, kaum nutzen könne, ohne dass Schuhe und Kinderwagenräder verschmutzt werden oder man Taubenkot von oben herunterfallend ausweichen müsse.
Die Mitglieder des Ausschusses äußerten sich anschließend zur Eingabe. Sie bestätigten die Problematik für diesen Ort und andere Stellen im Bezirk. Es gäbe hierzu auch häufig Beschwerden von Bürger*innen. Da den Ausschussmitgliedern von früheren Befassungen bekannt ist, dass das „Taubenloft“ am Barmbeker Bahnhof Ecke Hufnerstraße / Rübenkamp zu weit entfernt ist, um die Problematik an der Alten Wöhr positiv beeinflussenzu können, ist eine eigenständige Lösung für diesen Ort nötig.
Der Ausschussmitglieder waren sich abschließend einig, dass hier die Deutsche Bahn Verantwortung trägt und Lösungen anbieten müsse. Inzwischen hat das Bezirksamt bestätigt, dass es mit der Deutschen Bahn im Kontakt stehe. Der Austausch verlaufe schwierig, auch weil zuletzt die Zuständigkeiten unklar seien und die Ansprechperson gewechselt habe. Laut Aussagen der Deutschen Bahn habe man zurzeit keine Mittel für Vergrämungsmaßnahmen. Das Bezirksamt sieht hingegen Möglichkeiten, mit wenig Aufwand Maßnahmen an der Brücke Alte Wöhr zu ergreifen.
Im Zusammenhang mit der Taubenproblematik am Barmbeker Bahnhof hatte sich 2021 die Deutsche Bahn schon einmal bereit erklärt, die Konstruktion so zu verändern, dass Tauben die Orte an den Brücken meiden. Es wurden Gitter an den Brücken montiert, um den Tauben Nistmöglichkeiten zu entziehen. Leicht umsetzbare Maßnahmen sind mit wenig Aufwand auch an der S-Bahn-Station Alte Wöhr möglich. Ein eigener professionell betreuter Taubenschlag vor Ort wie am Barmbeker Bahnhof mit Vergrämungsmaßnahmen ist betreuungsaufwändig, bedürfte eines passenden Standorts in der Nähe und ist aktuell nicht absehbar.
Für die Brücke an der S-Bahnstation Alte Wöhr müssen im Austausch mit der Deutschen Bahn Alternativen erarbeitet werden. Hierzu soll eine zuständige Ansprechperson der Bahn eingeladen werden, um zu berichten. Tauben gehören zu einer Großstadt, jedoch sollten artgerechte und verträgliche Bedingungen für ihr Leben geschaffenwerden. Die Veterinärärztin des Bezirksamts, die auch mit der Betreuung des Taubenlofts befasst ist, sollte mit ihrer Expertise in die Beratung eingebunden werden, um realistische und artgerechte Wege zu finden, der Taubenproblematik am Bahnhof Alte Wöhr zu begegnen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt zu 3. wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat keine Zuständigkeit, für Vergrämungsmaßnahmen an der Bahnbrücke ist die DB verantwortlich. Strittig mit der DB dürfte nach Einschätzung des Bezirksamts der Kostenaufwand für wirksame und nachhaltige Vergrämungsmaßnahmen sein.Nach Kenntnis des Veterinärwesens in Anlehnung an die Maßnahmen der Hochbahn an der U-Bahnbrücke im Bereich Wiesendamm/ Fuhlsbütteler Straße (ESSO-Tankstelle) dürfte der (Material-) Kostenaufwand bei 30-40 Tsd.€ liegen. Wie in der Antragsbegründung aufgegriffen, erschweren unklare oder häufig wechselnde Zuständigkeiten auf Seiten der DB eine verlässliche Informationslage.
Das bezirkliche Veterinärwesen kann insofern keinen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten, eine erneute Teilnahme wegen dieser Thematik am Regionalausschuss erscheint daher nicht erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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