Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.08.2024: Desenißstraße 5; Änderung von persönlichem zu allgemeinem Behindertenparkstand
Letzte Beratung: 02.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 9.1.12
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung von persönlichem zu allgemeinem Behindertenparkstand an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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