Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.08.2024: Desenißstraße 5; Änderung von persönlichem zu allgemeinem Behindertenparkstand
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung von persönlichem zu allgemeinem Behindertenparkstand an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz