Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.09.2022 Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Kreuzungsbereich Otto-Wels-Straße / Hindenburgstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Kreuzungsbereich an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz