Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.09.2022 Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Kreuzungsbereich Otto-Wels-Straße / Hindenburgstraße
Letzte Beratung: 14.11.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Kreuzungsbereich an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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