Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.08.2026: Schrötteringksweg (zw. Averhoffstr. und Uhlenhorster Weg)
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieAufhebung der Regelung für Radfahrer entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren zu dürfenan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.