22-2471

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.08.2026: Schrötteringksweg (zw. Averhoffstr. und Uhlenhorster Weg)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieAufhebung der Regelung für Radfahrer entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren zu dürfenan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Schrötteringksweg Uhlenhorster Weg

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