Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.09.2022 Öffnung für den Radverkehr entgegen VZ 267 StVO Sierichstraße / Rondeel
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Öffnung für den Radverkehr entgegen VZ 267 StVO an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz