Herr Sträter begrüßt den Ausschuss zur digitalen und öffentlichen Sitzung. Er erläutert sodann den Ablauf der heutigen Sitzung und fragt die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab.
Eine öffentliche Fragestunde findet zu den Themen "Benennung des Spazierweges zwischen Zirkusweg, Am Elbpark, Seewartenstraße und Bernhard-Nocht-Straße" (vgl. TOP 6.4) und "Depotcontainerstandort/Unterflursystem in der Baumeisterstraße" (vgl. TOP 3) statt.
Herr Kreil führt in das in Rede stehende Thema ein und teilt mit, dass auch Gewerbetreibende die Glascontainer nutzen dürfen. Diese sind nach § 3 Abs. 11 VerpackG dem privaten Endverbraucher gleichgestellt. Eine Beschränkung auf Privatpersonen gibt es daher nicht, im Gegenteil, auch das Kleingewerbe soll die Glascontainer nutzen. Für Betriebe, bei denen viel Altglas anfällt, besteht auch immer die Möglichkeit einer eigenen Glastonne, falls Platz dafür vorhanden ist.
Herr Sattler teilt mit, dass in Hamburg ca. 950 Depotcontainerstandorte existieren. Er geht sodann auf die notwendige Erneuerung des Containerstandortes in der Baumeisterstraße ein (10 Jahre Nutzungsdauer). Der Standort wird täglich von Montag bis Sonntag auch auf Beistellungen hin kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Zukünftig sind dort jeweils 3 Systeme Glas sowie Papier/Pappe vorgesehen. Auf das LVP-System werde kurzfristig verzichtet, da dieses unsachgemäß genutzt werde. Es sind auch andere Standorte im Umfeld geprüft worden, diese stellten sich in der Gesamtheit als nicht geeignet heraus. Im Zuge der Maßnahmen sind auch Pflasterarbeiten durchzuführen, um die Stolpergefahr zu minimieren.
Herr Bernau informiert zu den Neuerungen in den Papiersystemen und stellt heraus, dass die neuen Systeme benutzerfreundlicher sein werden, da die Öffnung des Einwurfs mit Hilfe eines Fußpedals erfolge.
Er teilt mit, dass die Glassysteme zudem schallgedämmt sein werden. Auch hier erfolge die Öffnung mit Hilfe eines Fußpedals.
Der Einbau eines EMZ-Zugangskontrollsystems (Sperrung zu definierten Zeiten oder Tagen) erfolge bei allen Systemen.
Auf Nachfragen von Herrn Hoitz, Herrn Willenbrock und Frau Jakob teilen Herr Kreil, Herr Sattler und Herr Bernau folgendes mit:
- Für beleuchtete Systeme müsste extra Strom gelegt werden, das wäre aufwändig und würde auch den finanziellen Rahmen sprengen. Zu bedenken wären ebenfalls Lichtemissionen. Stattdessen werden große Hinweisschilder und Aufkleber verwendet.
- Der Umbau inkl. Pflasterarbeiten ist für Februar/März 2022 vorgesehen.
- Wertstoffe (gelber Sack bzw. gelbe Tonne) werden grundsätzlich haushaltsnah gesammelt. Diese können am Abholtag rausgestellt werden. LVP-Depotcontainer gibt es insbesondere in Gebieten in denen Abfall in rosa Säcken gesammelt wird. Dies Gebiet ist in St. Georg nahezu nicht mehr vorhanden. Die Notwendigkeit eines entsprechenden LVP-Containers werde daher für den Standort nicht mehr gesehen.
Der Ausschuss unterstützt die geplanten Maßnahmen am Depotcontainerstandort.
Herr Nelkner teilt mit, dass das Bezirksamt in die weitere Diskussion und Abstimmung mit der Stadtreinigung gehen werde.
Es liegen keine Anträge vor.
Herr Sträter und Herr Abreu de Sousa verweisen auf die noch zur Verfügung stehenden Mittel und schlagen vor, den Sondermittelantrag an den Hauptausschuss mit einer positiven Empfehlung abzugeben.
Herr Abreu de Sousa unterstützt den Antrag grundsätzlich und regt an, dass das Fest in Hamburg-Mitte stattfinden sollte.
Herr Sträter schlägt vor, dass Anträge dieser Art zukünftig in den betreffenden Regionalausschüssen zu thematisieren sind. Er könne hier auch nochmal das Gespräch mit der Verwaltung suchen.
Herr Abreu de Sousa und Herr Hoitz unterstützen den Vorschlag.
Herr Laute verweist auf den ursprünglichen Beschluss, wonach eine Benennung nach "Anny Ahlers" erfolgen sollte.
Herr Hoitz schlägt Vertagung vor, da nicht geklärt ist, ob das Schild bereits steht oder ggf. schon bestellt ist. Zusätzliche Kosten sollten nicht entstehen.
Frau Jakob regt Beschlussfassung an und verweist auf den zu Grunde liegenden Beschluss.
Herr Abreu de Sousa bittet um Auskunft wie es zu der Schreibweise "Anni Ahlers" kam und um Stellungnahme des Staatsarchivs.
Herr Jordan führt in das in Rede stehende Thema ein und teilt mit, dass in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine Großveranstaltung stattfand. Im konzentrierten Genehmigungsverfahren werden die rechtlichen Belange der verschiedenen Dienststellen (u.a. Bezirksamt, Polizei, Feuerwehr etc.) gebündelt. Eine Praxis konnte sich bislang noch nicht einstellen. Es ist vorgesehen, den Cityausschuss bereits frühzeitig über eine Großveranstaltung zu informieren. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung versagt werden kann, ist zu dem Zeitpunkt noch offen. Er weist ergänzend daraufhin, dass es gesetzliche Vorschriften (u.a. Fachanweisung) gibt, nach denen eine Genehmigung auch versagt werden könne (z.B. Sicherheitsgefährdung, unzumutbare Belästigung der Anwohnenden).
Herr Sträter, Frau Jakob, Herr Abreu de Sousa, Herr Hoitz und Herr Laute kritisieren, dass zwar eine frühzeitige Einbindung erfolgen soll, jedoch lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen ist. Die letzte Entscheidung, ob eine Veranstaltung stattfindet, müsse beim Ausschuss liegen.
Herr Abreu de Sousa verweist auf das Verfahren hinsichtlich Nutzung öffentlicher Flächen und stellt heraus, dass grundsätzlich eine Teilnahme des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) nötig ist, um Fragen zu beantworten.
Herr Hoitz bittet um Übersendung der betreffenden Fachanweisung und teilt mit, dass beispielsweise der Termin für den Winterdom 2022 bereits feststehe.
Herr Jordan gibt zu bedenken, dass aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristige Entscheidungen nötig waren. Beim Sommerdom handelte es sich um keine Großveranstaltung im Sinne §31 SOG (<10.000 Teilnehmenden). Die Entscheidung, den Winterdom als 2G-Veranstaltung mit mehr als 10.000 Teilnehmenden durchzuführen, erfolgte kurzfristig, so dass der Ausschuss auch hier nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden konnte. Es war die Idee, den Ausschuss bereits frühzeitig zu informieren, auch wenn ggf. noch nicht alle nötigen Unterlagen vom Veranstalter eingereicht wurden, damit bereits grundsätzliche Bedenken geäußert werden können. Bei Veranstaltungen auf privatem Gelände (Schlagermove auf dem Heiligengeistfeld, Harley Days auf dem Großmarktgelände) handele es sich nicht um öffentliche Wege, insofern entfalle hier die wegerechtliche Entscheidung.
Herr Nelkner ergänzt, dass sich Verwaltungshandeln an rechtstaatlichen Maßstäben messen lassen muss. So dürfen beispielsweise keine sachfremden Erwägungen zum Tragen kommen, zudem ist eine akzeptable Ermessenausübung durchzuführen. Verwaltungsentscheidungen sind vor dem Verwaltungsgericht vollständig überprüfbar. Gleichartige Veranstalter dürfen hinsichtlich Anforderungen und Ermessen nicht unterschiedlich behandelt werden. Er schlägt vor, eine Großveranstaltung durchzuspielen (ggf. Schlagermove).
Frau Jakob hält fest, dass der Ausschuss durchaus in der Lage ist, gemeinsam mit den Fachamt VS und dem Rechtsamt abzuwägen. Die Entscheidung soll im Cityausschuss unter den rechtlichen Rahmenbedingungen fallen.
Herr Dr. Böttcher teilt mit, dass es keinen Rechtsanspruch auf Nutzung öffentlicher Flächen gebe. Es sei immer eine Ermessenentscheidung. Veranstaltungen wurden in der Vergangenheit auch aufgrund einer Ermessensentscheidung abgelehnt.
Herr Jordan führt aus, dass Veranstaltungen i.d.R. 3 Monate vor Beginn zu genehmigen sind. Es werde Fälle geben, in denen Entscheidungen sehr kurzfristig zu treffen sind, auch wenn noch nicht sämtliche Unterlagen zur Verfügung stehen (z.B. Streckenführung Triathlon).
Zur nächsten Sitzung ist bereits eine Drucksache zu einer Sportveranstaltung vorgesehen, anhand derer das Prozedere durchdekliniert werden kann. Anhand dessen könne die Vorlage noch angepasst werden.
Frau Hartung begründet die Beiratsempfehlung und teilt mit, dass einige der aufgeführten Punkte im Zuge des Modellvorhabens "Mitte machen" nicht mehr befasst werden. Der Stadtteilrat bedauert, dass sein Arbeitspensum geringer ausfallen werde.
Herr Sträter beleuchtet den Hintergrund der Beiratsempfehlung und teilt mit, dass es bereits Gespräche zwischen dem Werkshaus und der Sozialbehörde zur weiteren Finanzierung gab.
Frau Jakob und Herr Behrschmidt beantragen Beschlussfassung im Sinne der Beiratsempfehlung, um das richtige Signal zu setzen.
Herr Laute stellt die Beiratsempfehlung vor. Die Sitzgelegenheiten dienen auch als Schutz für die beiden nachgepflanzten Bäume.
Herr Abreu de Sousa gibt zu bedenken, dass die Intention der Beiratsempfehlung nicht deutlich genug heraussteche.
Frau Jakob erläutert die Gegebenheiten vor Ort und teilt mit, dass die Sitzgelegenheiten auch zur Belebung des Platzes beitragen können. Der Beirat wünsche sich Sitzgelegenheiten, die auch als Baumschutz fungieren können. Zusätzlich sind Fahrradanschlussmöglichkeiten gewünscht. Als Konkretisierung können Bilder nachgereicht werden.
Herr Abreu de Sousa regt an, die Beiratsempfehlung an den Beirat bzw. die Geschäftsstelle zurückzuspielen, um diese konkreter auszuformulieren. Es werde nicht deutlich, was genau gewünscht ist.
Herr Nelkner führt aus, dass bislang noch kein Arbeitsprogramm mit der Politik auch hinsichtlich Schwerpunktthemen abgestimmt werden konnte. Mit einem Vorschlag könne ggf. im Dezember auf die Politik zugegangen werden.
Der Bezirkliche Kontrolldienst (BKD) führt aktuell schwerpunktmäßig EVO-Kontrollen durch. Ein weiteres Themenfeld stellen die Altautos in Billbrook dar. Aus diesen Gründen sollte die Beiratsempfehlung angepasst werden.
Frau Jakob erläutert den Hintergrund der Beiratsempfehlung.
Herr Sträter schlägt folgende Änderung im Petitum der Beiratsempfehlung vor:
"Der Quartiersbeirat Wohlwillstraße bittet vor diesem Hintergrund, dass der bezirkliche Kontrolldienst die gastronomischen Betriebe in der Paul-Rosen-Straße, Wohlwillstraße und Thadenstraße kontrolliert."
Herr Abreu de Sousa führt aus, dass einige Straßen hinsichtlich Kontrollen verstärkt im Fokus der Politik stehen.
Es liegt keine Drucksache vor.
Herr Metekol berichtet über die Fällung von zwei Jungbäumen auf dem Rothenburgsorter Marktplatz. Er bittet um Rückmeldung, ob Nachpflanzungen erfolgen sollen. Er fragt ergänzend, ob eine Ersatzpflanzung ggf. vor der HASPA möglich ist.
Nachsatz:
Die 2 Jungbäume werden nachgepflanzt. Der Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest. Die Ersatzpflanzung vor der Haspa ist vorbereitet, der Baum aber noch nicht bestellt. Vermutlich wird der Baum zwischen Januar und März gepflanzt.
Frau Jakob regt an, den Wasseranschluss um 1 m zu versetzen, so dass Radfahrerinnen und Radfahrer nicht auf die Straße gezwungen werden, wenn ein Hydrant angeschlossen wird. Sie teilt mit, dass die Wasserzuleitung im Fahrradweg installiert ist.
Nachsatz:
Die Zuständigkeit liegt in diesem Fall bei Hamburg Wasser.