22-2278.1

Im Jahr 2020 ausgefallene Weihnachtsmärkte nachholen!

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 09.11.2021 Cityausschuss Ö 6.9

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2278 einstimmig zugestimmt.

 

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 den Antrag mit der Drs.-Nr. 22-1809 „Verlängerungsoption Weihnachtsmärkte“ einstimmig beschlossen.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten in Hamburg vollständig die Weihnachtsmärkte ausfallen. Diese Weihnachtsmärkte sollen durch die jeweiligen Veranstalter nachgeholt werden können.

Im Ausschreibungstext bei der Vergabe von Weihnachtsmärkten heißt es: „die Veranstaltung Weihnachtsmarkt (…) soll für 5 Jahre beginnend ab 2017 vergeben werden.“ Eine feste Fristsetzung z.B. von 2017 bis 2021 ist ausdrücklich nicht festgehalten worden. Somit konnten und durften sich die Bewerber auf die Ausschreibung bei ihrer wirtschaftlichen Kalkulation darauf verlassen, dass auch fünf Veranstaltungen durchgeführt werden.

Insbesondere konnte mit einer Pandemielage wie vorliegend niemand damit rechnen und davon ausgehen, dass aufgrund der Pandemiesituation Veranstaltungen nicht würden stattfinden können. Dementsprechend haben sich die Bewerber auf die Ausschreibung bei ihrer Investitionskalkulation, bei ihrer Planung und bei ihren langfristigen Verbindlichkeiten selbstverständlich zu Recht darauf eingestellt, die Veranstaltung Weihnachtsmarkt in fünf Jahren mit fünf Veranstaltungen durchführen zu können. Dem Veranstalter die Durchführung von fünf Veranstaltungen zu ermöglichen, entspricht daher nicht nur dem Wortlaut des Ausschreibungstextes, sondern auch in den von allen Beteiligten bei Ausschreibung und Bewerbung zugrunde gelegten Faktoren.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Bewerber, die sich mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken und Investitionen um eine Teilnahme an der Veranstaltung bewerben, dies im Vertrauen auf die Verlässlichkeit und die Messbarkeit staatlichen Verhaltens und staatlicher Zusagen tun. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zurecht aufgrund der Pandemielage entschieden, die Veranstaltung Weihnachtsmarkt 2020 ausfallen zu lassen, jedoch trifft die Veranstalter keinerlei Verantwortung.

 

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:

 

1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Nachholung der ausgefallenen Weihnachtsmärkte schnellstmöglich zu gewährleisten.

 

2. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, die neuen öffentlichen Ausschreibungen zur Vergabe von Veranstaltungen Weihnachtsmärkte unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots um ein Jahr zu verschieben.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss folgendes Prüfungsergebnis mit:

Die Ausschreibungstexte und Zuschlagsschreiben eröffnen in vielen Fällen die Möglichkeit, die ausgefallene Weihnachtsmarktsaison 2020 zum Ende der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit durch ein zusätzliches Jahr zu kompensieren. Das zuständige Fachamt wird die jeweilige Sach- und Rechtslage mit den betroffenen Betreibern erörtern, um dieses Ergebnis zu erreichen. Die erneute öffentlich-rechtliche Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung würde folglich entsprechend verschoben werden.

Hinsichtlich des Beginns der Weihnachtsmarktsaison 2021 und der Modalitäten der Durchführung befinden sich die Betreiber bereits im konstruktiven Austausch mit der Senatskanzlei, der Sozialbehörde, der Behörde für Wirtschaft und Innovation und den Bezirksämtern.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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