Im Jahr 2020 ausgefallene Weihnachtsmärkte nachholen! (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion)
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 den Antrag mit der Drs.-Nr. 22-1809 „Verlängerungsoption Weihnachtsmärkte“ einstimmig beschlossen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten in Hamburg vollständig die Weihnachtsmärkte ausfallen. Diese Weihnachtsmärkte sollen durch die jeweiligen Veranstalter nachgeholt werden können.
Im Ausschreibungstext bei der Vergabe von Weihnachtsmärkten heißt es: „die Veranstaltung Weihnachtsmarkt (…) soll für 5 Jahre beginnend ab 2017 vergeben werden.“ Eine feste Fristsetzung z.B. von 2017 bis 2021 ist ausdrücklich nicht festgehalten worden. Somit konnten und durften sich die Bewerber auf die Ausschreibung bei ihrer wirtschaftlichen Kalkulation darauf verlassen, dass auch fünf Veranstaltungen durchgeführt werden.
Insbesondere konnte mit einer Pandemielage wie vorliegend niemand damit rechnen und davon ausgehen, dass aufgrund der Pandemiesituation Veranstaltungen nicht würden stattfinden können. Dementsprechend haben sich die Bewerber auf die Ausschreibung bei ihrer Investitionskalkulation, bei ihrer Planung und bei ihren langfristigen Verbindlichkeiten selbstverständlich zu Recht darauf eingestellt, die Veranstaltung Weihnachtsmarkt in fünf Jahren mit fünf Veranstaltungen durchführen zu können. Dem Veranstalter die Durchführung von fünf Veranstaltungen zu ermöglichen, entspricht daher nicht nur dem Wortlaut des Ausschreibungstextes, sondern auch in den von allen Beteiligten bei Ausschreibung und Bewerbung zugrunde gelegten Faktoren.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Bewerber, die sich mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken und Investitionen um eine Teilnahme an der Veranstaltung bewerben, dies im Vertrauen auf die Verlässlichkeit und die Messbarkeit staatlichen Verhaltens und staatlicher Zusagen tun. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zurecht aufgrund der Pandemielage entschieden, die Veranstaltung Weihnachtsmarkt 2020 ausfallen zu lassen, jedoch trifft die Veranstalter keinerlei Verantwortung.
Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:
1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, die Nachholung der ausgefallenen Weihnachtsmärkte schnellstmöglich zu gewährleisten.
2. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, die neuen öffentlichen Ausschreibungen zur Vergabe von Veranstaltungen Weihnachtsmärkte unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots um ein Jahr zu verschieben.