22-1277

Die Tradition bewahren und Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen durchführen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.09.2020
Sachverhalt

Lebkuchen, Schmalzgebäck, Kunsthandwerk und Glühwein läuten für viele Hamburgerinnen und Hamburger die Weihnachtszeit ein. Die traditionellen Weihnachtsmärkte waren bisher fester Bestandteil im Kalender der Hansestadt – dies soll auch in 2020 so sein.

 

Die Hamburger Schausteller- und Veranstaltungsbranche ist aufgrund der Corona-Krise in einer existentiell hoch bedrohlichen Lage. Seit bisher 9 Monaten gab es durch das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen keinerlei Umsätze für diese Branchen. Daher sind die Weihnachtsmärkte in 2020 als letzter Rettungsanker zur Überwindung der wirtschaftlichen Einbußen zu sehen.

Die Hamburger Kaufmannschaft, ansässige Einzelhandelsbetriebe in der Hamburger Innenstadt sind auf die Durchführung der Weihnachtsmärkte angewiesen und benötigen das weihnachtliche Hamburg für den Erhalt ihrer wirtschaftlichen Existenzen.

Unter Mitwirkung von Hygieneexperten erstellte Hygienekonzepte belegen die Einhaltung aller relevanten Vorgaben der HmbSARS-COV-2 EindämmungsVO. Während der Marktzeiten ist sowohl ein geschulter Hygienebeauftragte/er für Veranstaltungsmanagement, als auch ausreichend Sicherheitspersonal zur Durchsetzung der Regeln vor Ort.

 

Die Wirtschaftlichkeit der Weihnachtsmärkte ist nur durch das weihnachtliche Angebot von alkoholischen Heißgetränke zu gewährleisten. Ein Betrieb der Veranstaltung wäre ohne Alkoholausschank kaum möglich, da insbesondere die Mieten für Kunsthandwerkerstände o.ä. quer subventioniert sind, so dass die vergleichsweise höheren Einnahmen aus der Vermietung von Gastronomieständen mit Alkoholausschank die nicht kostendeckenden Mieten für Kunsthandwerk etc. mittragen. Das Verbot eines Alkoholausschanks würde im Ergebnis dazu führen, dass die Betreiber der Gastronomiestände die Veranstaltung absagen würden.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  • Die Weihnachtsmärkte sollen in 2020 stattfinden und bereits zum 16.11.20 öffnen können. Am Totensonntag am 22.11.20 sind die Märkte geschlossen zu halten.
  • Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, ob ein Alkoholverkauf unter den Auflagen der Corona-Eindämmungsverordnung analog möglich ist, und diesen ggf. zu genehmigen.