Die Tradition bewahren und Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen durchführen
Letzte Beratung: 19.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.3
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1277 mehrheitlich - gegen eine Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Stimmen der GRÜNE-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.
Lebkuchen, Schmalzgebäck, Kunsthandwerk und Glühwein läuten für viele Hamburgerinnen und Hamburger die Weihnachtszeit ein. Die traditionellen Weihnachtsmärkte waren bisher fester Bestandteil im Kalender der Hansestadt – dies soll auch in 2020 so sein.
Die Hamburger Schausteller- und Veranstaltungsbranche ist aufgrund der Corona-Krise in einer existentiell hoch bedrohlichen Lage. Seit bisher 9 Monaten gab es durch das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen keinerlei Umsätze für diese Branchen. Daher sind die Weihnachtsmärkte in 2020 als letzter Rettungsanker zur Überwindung der wirtschaftlichen Einbußen zu sehen.
Die Hamburger Kaufmannschaft, ansässige Einzelhandelsbetriebe in der Hamburger Innenstadt sind auf die Durchführung der Weihnachtsmärkte angewiesen und benötigen das weihnachtliche Hamburg für den Erhalt ihrer wirtschaftlichen Existenzen.
Unter Mitwirkung von Hygieneexperten erstellte Hygienekonzepte belegen die Einhaltung aller relevanten Vorgaben der HmbSARS-COV-2 EindämmungsVO. Während der Marktzeiten ist sowohl ein geschulter Hygienebeauftragte/er für Veranstaltungsmanagement, als auch ausreichend Sicherheitspersonal zur Durchsetzung der Regeln vor Ort.
Die Wirtschaftlichkeit der Weihnachtsmärkte ist nur durch das weihnachtliche Angebot von alkoholischen Heißgetränke zu gewährleisten. Ein Betrieb der Veranstaltung wäre ohne Alkoholausschank kaum möglich, da insbesondere die Mieten für Kunsthandwerkerstände o.ä. quer subventioniert sind, so dass die vergleichsweise höheren Einnahmen aus der Vermietung von Gastronomieständen mit Alkoholausschank die nicht kostendeckenden Mieten für Kunsthandwerk etc. mittragen. Das Verbot eines Alkoholausschanks würde im Ergebnis dazu führen, dass die Betreiber der Gastronomiestände die Veranstaltung absagen würden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die aktuell gültige HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung untersagt das Stattfinden von Weihnachtsmärkten sowie den Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke. Zugleich ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte bemüht, den Veranstaltern Möglichkeiten aufzuzeigen, erheblich verkleinert und rechtskonform Stände aufzustellen. Daher hat das Bezirksamt 24 Einzelstände an den Standorten
genehmigt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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