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Einführung Bewohnerparken St. Georg/ Münzviertel

Mitteilung öffentlich

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09.11.2021
Sachverhalt

 

Der Landesbetrieb Verkehr informiert nachfolgend über die Einführung des Bewohnerparkgebiets in St. Georg/nzviertel.

 

Die Informationen der Bewohnenden und anderen Parkenden erfolgt über Pressemeldungen und über Flyern an den Fahrzeugen.

 

Es sind folgende drei Bewohnerparkzonen in St. Georg Münzviertel mit dem Startdatum zum 16.11.2021 vorgesehen:

M110 Lange Reihe, M109 Steindamm und M108 Münzviertel. Im Anhang befindet sich die Karte des Bewohnerparkgebietes. Die Umfrage hat eine große Zustimmung von 84 Prozent der 2.298 der Befragungsteilnehmenden zur Schaffung der Bewohnerparkgebiete ergeben. Hintergrund der neuen Bewohnerparkgebiete ist die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte.

 

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

Gemeldete Bewohnerinnen und Bewohner können ab dem 05.10.2021 ihre Parkausweise online (45,00 Euro im Jahr) oder direkt an allen LBV Standorten (50,00 Euro im Jahr) beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Neben den Bewohnerparkausweisen gibt es auch für Besuch von Bewohnenden die Möglichkeit, entsprechende Ausweise für 2,50 Euro pro Tag online zu beantragen. Auch für Nicht-Bewohnende der Bewohnerparkzonen bleibt das Parken gegen Gebühr weiterhin möglich.

 

Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 09:00 Uhr und 22:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen allen Nutzerinnen und Nutzer die öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. In den Gebieten abseits des Hauptbahnhofumfelds besteht eine Parkscheinpflicht von 2,50 Euro je Stunde.

 

Wichtig zu beachten:

Im Umfeld des Hauptbahnhofs, der Langen Reihe, Holzdamm, Steindamm, bestimmten Abschnitten der Adenauerallee, der Spaldingstraße und der Nordkanalstraße sind nur Kurzzeitparkende mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden erlaubt das bevorrechtigte Parken für Bewohnerinnen und Bewohner ist dort mit Hinblick auf die Ladengeschäfte etc. nicht möglich. In der Bankstraße und im Westphalensweg  ist das Parken mit einem Tagesticket maximal 10,00 Euro je Tag) möglich. Tagesticket bedeutet, dass in dem Gebiet das Fahrzeug gegen eine Gebühr während der Bewirtschaftungszeit den ganzen Tag geparkt werden kann.

 

Gewerbetreibende:

Sollten betriebsnotwendige Fahrzeuge dauerhaft im Gebiet vorgehalten werden müssen, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Bewohnerparkzonen für betriebsnotwendige Fahrzeuge i.H.v. etwa 250 EUR pro Jahr.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.