22-2092.1

Eingabe zur Veloroute Hamburg St. Pauli - Umbau der Straße Beim Grünen Jäger

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 09.11.2021 Cityausschuss Ö 6.8

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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Der Umbau der Thadenstraße In Hamburg-St Pauli zur neuen Veloroute schreitet voran, hat aber bislang den Bereich Beim Grünen Jäger noch nicht erreicht. Die hier vorgesehenen Umbauten im Strassenbereich stellen sich für uns als anliegende Gastronomen als kontraproduktiv heraus, da direkt vor unserem Betrieb Fahrradständer und ein Baum geplant sind. Diese Fläche würden wir sehr gern als Außenterrasse nutzen. Wir, die Betreiber des Restaurants BAN CANTEEN Bar (Beim Grünen Jäger 1), möchten deshalb einen Alternativentwurf einbringen und diesen zur nächstmöglichen Gelegenheit im Ausschuss für Verkehr und Umwelt und/oder im Stadtentwicklungsausschuss Süd-West [Anmerkung Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat den Cityausschuss festgelegt.] vorstellen.

 

Planungsstand

 

 

 

Für die Veloroute 1, Abschnitt Thadenstr./Beim Grünen Jäger liegt eine Planung vor und erste Baumaßnahmen haben bereits begonnen.

 

Im Bereich Beim Grünen Jäger haben noch keine Bauarbeiten begonnen -> kleinere Optimierungen erscheinen in diesem Realisierungsstadium noch möglich.

 

Alternativvorschlag

 

 

Zielsetzung / Leitgedanken der Optimierungsmaßnahmen

Bei der Erstellung des Alternativvorschlags werden folgende Ziele verfolgt:

-          Ermöglichung einer Außengastronomiefläche vor unserem Lokal „BAN CANTEEN“

    Geregelte Gastronomiefläche mit strikten Bewirtungszeiten (22h/23h)

 

-          Cornern“ erschweren und Unfallrisiko minimieren

  • Durch Ausweitung des Außenbereichs der Gastronomie

    Reduktion der Corner-Fläche -> Reduktion der Cornerer -> Reduktion von Alkoholkonsum

    Kein direkter Zugang von Veloroute/ Straße zum Bürgersteig im Bereich der Außengastronomie

    Weniger „Cornerer“ direkt auf Bürgersteig

    Straße zur Außengastronomiefläche durch Schutzbügel abgrenzen -> verhindert widerrechtliches Parken durch Kfz in den Wintermonaten

 

-          Fahrradhaltebügel und Baum direkt vor Restaurant um 6m in die geplante Ladezone verschieben

  • Verbleibende Ladezone ist ausreichend groß genug für Anlieferung der ansässigen Betriebe

 

Vorteile der Optimierungsmaßnahmen

-          Außengastro-Mietfläche ->  Mehreinnahmen der Gebühren für die Stadt

 

-          Steuereinnahmen der Stadt durch Umsatz in den Sommermonaten

 

-          Erhaltung von Arbeitsplätzen, da in den Jahren ohne „Corona-Sonderaussenflächen“ Mitarbeiter betriebsbedingt saisonal gekündigt werden mussten

 

-          Schutzbügel zwischen Straße und Gastronomiefläche errichten, um in den Wintermonaten, ein widerrechtliches Beparken durch Kfz zu verhindern

 

-          Anzahl Fahrradhaltebügel im Planbereich Beim Grünen Jäger werden 1:1 erhalten -> werden nur leicht versetzt

 

-          Geplanter Baum wird 1:1 erhalten → qualitativ gleichwertig

 

-          Alternativvorschlag kann nahezu kostenneutral umgesetzt werden

 

-          geplanter Bereich für die Außengastronomie wird vergrößert

 

    Außenbereich Gastronomiebetriebe BAN CANTEEN wird ermöglicht → Ruhigeres Publikum / weniger Lärm / weniger Dreck für Anwohner -> geregelte Öffnungszeiten → mehr Steuer und Gebühreinnahmen für die Stadt Hamburg

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Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b. chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglich-keiten:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b. chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Das Bezirksamt teilt zu der Eingabe folgendes mit:

 

Der gewünschte Anpassungsbedarf der mit allen Trägern öffentlicher Belange und Fachbehörden abgestimmten technischen Planung für den Veloroutenausbau Beim Grünen Jäger (Fahrradstraße Thadenstraße), um eine weitere Fläche zur Einrichtung einer zusätzlichen Außengastronomie - diesmal vor dem Restaurants BAN CANTEEN Bar - einzurichten, löst einen erhebliche Eingriff in das Planungsziel aus und wird vom Bezirksamt Hamburg-Mitte aus folgenden Gründen abgelehnt:

  • Der Platzbedarf für die Verlagerung der vorgesehenen Fahrradbügel und der Baumgrube beträgt nicht, wie in dem Antrag aufgeführt, 6 m, sondern gemäß Lageplan ca. 9 m. Somit würde sich die Ladezone tatsächlich auf ca. 14m verkürzen. Gemäß der gültigen Regelwerke (Restra) könnte hier dann nur noch ein Lkw zum Be- und Entladen halten. Angesichts der erheblichen Nutzung an Gastronomie und Ladengeschäften im Umfeld wird dies abgelehnt, da ansonsten die Fahrbahn durch haltende Fahrzeuge verstellt wird und zu einer Gefährdung des Radverkehrs führt.
  • Es bestehen zwei Konflikte mit Leitungen (Hamburg Wasser und Stromnetz), die ein Versetzten der Borde und der erforderlichen Baumgrube für die Verlagerung des zu pflanzenden Baums im Wege stehen.
  • Schutzbügel zwischen Straße und der angedachten Gastronomiefläche werden abgelehnt, um einem widerrechtliches Beparken durch Fahrrädern entgegenzuwirken.
  • Das Verschieben der Gehwegflächen zu Lasten einer Reduzierung der Ladezone löst einen erheblichen Umplanungsaufwand und Veränderung der Umsetzung aus (Pflaster, Borde, Entwässerung etc.), der entgegen der Darstellung nicht kostenneutral ist und aus öffentlichen Mitteln getragen werden müsste. Dies steht in keinem Verhältnis zum Nutzen einer Außengastronomiefläche für das Allgemeinwohl und wird daher auch aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt.

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Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2021 die Eingabe einstimmig unterstützt.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Eingabe wurde gründlich geprüft. Das Bezirksamt bleibt bei der bereits vorher gegebenen Antwort.

Es können grundsätzlich keine notwendigen, geplanten Verkehrsanlagen, die vielfach abgewogenen wurden zu Gunsten von Interessen Einzelner entfallen. Die Planung ist schlussverschickt und umfangreich abgestimmt. Eine Änderung daher ohnehin nur in kleinem Rahmen glich.

Lediglich für den Fall, dass das öffentliche Gesamtinteresse überwieget, kann eine Planung entsprechend angepasst werden.

 

Das Hamburger Wegegesetz sagt dazu aus (§16 HWG):

(1) 1 Die öffentlichen Wege dienen dem Gemeingebrauch. 2 Sie dürfen ohne besondere

Erlaubnis im Rahmen der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr zum

Verkehr benutzt werden, soweit andere dadurch nicht in ihrem Gemeingebrauch unzumutbar

beeinträchtigt werden und Sondernutzungen nicht entgegenstehen. 3 Im Rahmen

des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr.

(2) 1 Zum Gemeingebrauch gehört nicht die Benutzung eines Weges zu anderen Zwecken,

insbesondere zur Gewerbeausübung. 2 Das Nähere bestimmt der Senat durch

Rechtsverordnung.

 

Daraus folgt, dass eine Sondernutzung für eine Außengastronomie o.ä. nur genehmigt werden kann, wenn die Flächen für den Gemeingebrauch entbehrlich sind. Dies ist hier aus Sicht des Bezirksamtes und im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde nicht der Fall.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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