22-2400

Beteiligung der BV im Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 09.11.2021 Cityausschuss Ö 6.6

Sachverhalt

 

Die Bezirksverwaltung ist seit dem 25.2.2020 für die Durchführung eines konzentrierten Genehmigungsverfahrens für Großveranstaltungen zuständig, die im Bezirk Hamburg-Mitte stattfinden oder hier ihren Schwerpunkt haben. Mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie entfielen jedoch zunächst sämtliche Großveranstaltungen in der Folge. In diesem Jahr wieder realisierte Großveranstaltungen hatten einen extrem verkürzten Vorlauf (Antragsfrist ist eigentlich sechs Monate). Insofern konnte sich noch keine Beteiligungspraxis für die Bezirksversammlung ausbilden.

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt schlägt nach den Erfahrungen der ersten Verfahren vor, die Einbindung des Cityausschusses bereits direkt nach Antragseingang durchzuführen. Dies soll erfolgen, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob die Veranstaltung genehmigungsfähig wird und im Wissen darum, dass zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch eine Reihe von wichtigen Vorlagen fehlen, ohne die eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. Die Erfahrungen aus den umfangreichen Beteiligungsverfahren mit meist 15 bis 30 Dienststellen zeigen, dass von diesen Dienststellen immer noch weiter Prüfvorlagen eingefordert werden und eine rechtlich vollständig geprüfte Entscheidung häufig erst mit wenig zeitlichem Vorlauf vor der Veranstaltung erfolgen kann. Deshalb erscheint eine solche frühzeitige politische Beratung am sinnvollsten, zumal wenn es grundsätzliche Bedenken gibt oder spezielle Aspekte bei der Nachforderung von Antragsunterlagen berücksichtigt werden sollen. Diese können dann schon zeitig in das Prüfverfahren eingebracht und inhaltlich abgepft werden.

Die Verwaltung würde den eingegangenen Antrag einer Erstprüfung unterziehen und mit der Vorlage im Cityausschuss benennen, welche Vorlagen schon ersichtlich fehlen bzw. welche Problemstellungen bereits erkennbar sind. Das Petitum wäre dann Kenntnisnahme und gegebenenfalls Formulierung von Aufträgen an das weitere Prüfverfahren.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Zustimmung wird gebeten.

 

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