22-2423

Ergebnis Prüfauftrag Leerstand Simon-Bremer-Straße, Paulinenplatz, Annenstraße, etc. - Quartiersbeirat Wohlwillstraße vom 23.09.2021

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.11.2021
Sachverhalt

 

Zum Prüfauftrag aus dem Quatiersbeirat zum Leerstand des Gebäudes Simon-Bremer-Straße 27-29 liegt folgende Antwort des Bezirksamts Hamburg-Mitte vor:

 

Es ist ein privates Wohnhaus, deshalb ist das Eigentumsrecht hier die Grundlage der Verwaltung vom privaten Eigentümer in seinem Sinne und Recht.

 

Der Immobilienkoordination liegen keine Angaben vor, dass ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird.

 

Eine Zustimmung zu Bauvorhaben nach der Sozialen Erhaltungsverordnung wird nur dann erteilt, insofern ein Genehmigungsanspruch nach § 172 BauGB vorliegt oder wenn die Ziele und Zwecke der Erhaltungsverordnung durch das Vorhaben nicht gefährdet sind. Durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages können Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung gesichert und somit eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens herbeigeführt werden.

 

Städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit den Belangen der Sozialen Erhaltungsverordnung werden erst im formalen Prüfungsverfahren abgeschlossen. Derzeit handelt es sich um ein laufendes Baugenehmigungsverfahren, in dessen Rahmen zunächst zu prüfen ist, ob ein Genehmigungsanspruch nach den Vorgaben des § 172 BauGB vorliegt.

 

Die Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung wurden in mehreren Terminen mit dem Vorhabenträger erläutert. Ebenfalls wurden die Regelungsinhalte eines städtebaulichen Vertrages grundsätzlich erörtert und abgestimmt. Ein städtebaulicher Vertrag wurde bisher nicht abgeschlossen und kann erst unterzeichnet werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung vorliegen.

 

Das Gebäude Paulinenplatz 2 wurde erst am 23.06.2021 zum privaten Verkauf freigegeben. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt eine Neuentwicklung der Fläche zugunsten einer Wohnnutzung in einem der Gebietscharakteristik angemessenen städtebaulichen Maßstab.

 

Zum Gebäude Annenstraße 26 liegen bei der Immobilienkoordination keine Hinweise vor, dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung liegen ebenfalls keine aktuellen Vorgänge zum Objekt vor. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterstützt eine (Nach-)Verdichtung auf der Fläche zugunsten einer erweiterten Wohnnutzung in einem der Gebietscharakteristik angemessenen städtebaulichen Maßstab.

 

Ein Teilnehmer bittet um einen erneuten Prüfauftrag. Er würde gerne wissen auf welcher Rechtsgrundlage der Leerstand gestützt ist und bittet um Aufschluss darüber, welche Informationen dem Bezirksamt über das Gebäude vorliegen.

 

Eine Bezirksfraktionsvertreterin berichtet, dass in der Arbeit im Bauausschuss an die Vorhabenträger appelliert wird, ihre Pläne in den Quartiersbeiräten vorzustellen. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass bei einem Eigentümerwechsel der B-Plan die planungsrechtliche Grundlage für Nutzungsweisen bildet.

 

Folgende Beschlussempfehlung wird formuliert und wird zur Abstimmung gestellt:

 

Der Quartiersbeirat Karolinenviertel bittet den Cityausschuss darum, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte als Verwaltung persönlich darüber Auskunft gibt, wie es zu einem so lange anhaltenden Leerstand in einem Wohngebäude kommen kann.

 

Darüber hinaus soll der Cityausschuss sich beim Vorhabenträger um eine persönliche Vorstellung seines Projektes im Quartiersbeirat Wohlwillstraße einsetzen.

 

Abstimmungsergebnisse:

 

Wer

Dafür

Dagegen

Enthaltung

Alle Anwesenden

14

-

1

Stimmberechtigte Mitglieder

13

-

-

BV

3

-

-

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung oder Kenntnisnahme wird gebeten.