21-4315

Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Inklusions- und Seniorenbeirates

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 9.3

Sachverhalt

Vor einem Jahr wurde der neue Inklusionsbeirat in Eimsbüttel gewählt. Am 13.06. dieses Jahres haben wir beschlossen, Sondermittel für die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Sitzungen zur Verfügung zu stellen.

Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihr Ehrenamt derzeit keine Aufwandsentschädigung. Wenn die Beiratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung analog zu der für den Seniorenbeirat geltenden Reglung bekommen sollen, müssen die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen noch geschaffen werden.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich

  1. an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zu wenden und die Einsetzung des Inklusionsbeirats Eimsbüttel gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss vorzunehmen.
  1. an die Finanzbehörde zu wenden und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen von 40,00€ je Vollsitzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hamburgischen Entschädigungsgesetzes zu genehmigen und die Mittel dem Bezirksamt umgehend zur Verfügung zu stellen.

Manuela Pagels und DIE LINKE. Fraktion

Benjamin Schwanke und FDP-Fraktion

Falk Schmidt-Tobler und Fraktion Bündnis90/Grüne

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.