Sitzungsgeld für die Mitglieder des Inklusions- und Seniorenbeirates Drs. 21-4315, Beschluss der BV vom 29.02.2024
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich
[…]
2. an die Finanzbehörde zu wenden und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung
von Aufwandsentschädigungen von 40,00 € je Vollsitzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1
des Hamburgischen Entschädigungsgesetzes zu genehmigen und die Mittel dem Bezirksamt
umgehend zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme der Finanzbehörde:
Der Finanzbehörde stehen für diesen Zweck keine finanziellen Ermächtigungen zur Verfügung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen nach dem Hamburgischen Entschädigungsleistungsgesetz sind diese vom Bezirksamt Eimsbüttel aus den Ermächtigungen des eigenen Einzelplans zu tragen und bei der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 im Rahmen der Eckwerte zu veranschlagen.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine