21-4895

Aufwandsentschädigungen für den Inklusionsbeirat Wandsbek Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.05.2022
11.04.2022
21.03.2022
03.03.2022
Sachverhalt

Im Jahr 2012 hat sich der Inklusionsbeirat (für Menschen mit Behinderung) in Wandsbek konstituiert.

 

Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2015 stellt die Bezirksversammlung für die Jahre 2015 bis 2019 jährlich 40.000,- € für die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude zur Verfügung (Drs. 20-1147). 2019 hat die Bezirksversammlung außerdem den Beschluss gefasst, den Inklusionsfonds für die Jahre 2020 bis 2024 zu verstetigen und jährlich 75.000,- € zur Verfügung zu stellen (Drs. 21-0724). Um die benötigten Dolmetscher:innen- und Übersetzungsleistungen für die Arbeit des Inklusionsbeirats sicherzustellen, beschließt die Bezirksversammlung 2020 außerdem eine „dauerhafte unbefristete Aufstockung des Jahresbudgets des bezirklichen Inklusionsbeirats Wandsbek auf insgesamt € 12.000“ (s. Drs. 21-1083). In den aufgeführten Mitteln sind jedoch bisher keine Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder eingeplant.

 

Die Linksfraktion Wandsbek befürwortet eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Inklusionsbeirats, dafür müssen jedoch noch die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. In Altona hat die Bezirksversammlung einen entsprechenden Antrag, eingebracht von SPD und Grünen, am 22.2.2018 einstimmig angenommen. Die Finanzbehörde wurde entsprechend aufgefordert, für den Inklusionsbeirat finanzielle Mittel bereitzustellen, damit die deren Mitglieder analog zu der für den Seniorenbeirat geltenden Regelung eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Gremienarbeit erhalten können (s. Drs. Nr. 20-4565, Bezirksversammlung Altona).

 

Die Finanzbehörde hat auf diesen Empfehlungsbeschluss der Bezirksversammlung Altona mit ihrem Schreiben vom 30. April 2018 wie folgt geantwortet (vgl. Mitteilungsdrucksache Nr. 20-4782): „Eine Entschädigung kommt daher nur in Betracht, wenn der Beirat nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden von der fachlich zuständigen Behörde als Verwaltungsausschuss für einzelne Abteilungen oder Dienstzweige oder für die ihr unterstehenden Ämter eingesetzt wird bzw. worden ist.“

Demnach kann den Beiratsmitgliedern erst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro für die Teilnahme an jeder Vollsitzung gezahlt werden, wenn die zuständige Fachbehörde den Inklusionsbeirat als Verwaltungsausschuss eingesetzt hat. Dies folgt aus § 2 Absatz 1 Satz 1 des Hamburgischen Entschädigungsleistungsgesetzes.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen, dass

 

Petitum/Beschluss

  1. die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration aufgefordert wird, den Wandsbeker Inklusionsbeirat gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss einzusetzen.
  2. die Finanzbehörde aufgefordert wird, dem Bezirksamt die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Wandsbeker Inklusionsbeirats umgehend zur Verfügung zu stellen.

 

Anhänge

keine Anlage/n