21-3763

Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Inklusionsbeirats – Auf die lange Bank geschoben? Kleine Anfrage von Karsten Strasser und Blanca Merz (beide Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

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20.02.2023
20.02.2023
26.01.2023
Sachverhalt

Am 30.11.2021 hat sich der Inklusionsbeirat (früher Beirat für Menschen mit Behinderung) in Altona konstituiert. Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 27.01.2022 auf Initiative der Bezirksfraktion Die Linke Altona die Drucksache 21-2767B beschlossen:

 

  1. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, den Altonaer Beirat für Menschen mit Behinderung gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss einzusetzen.

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona fordert die Finanzbehörde nach § 27 BezVG auf, dem Bezirksamt umgehend die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Altonaer Beirats für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen.

 

Bereits mit ihrem Beschluss vom 22.02.2018 hat die Bezirksversammlung Altona der Finanzbehörde empfohlen, für den Inklusionsbeirat finanzielle Mittel bereitzustellen, damit die Mitglieder des Inklusionsbeirats analog zu der für den Seniorenbeirat geltenden Regelung eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Gremienarbeit erhalten können (Drs. 20-4565). Die Finanzbehörde hat auf diesen Empfehlungsbeschluss der Bezirksversammlung mit ihrem Schreiben vom 30. April 2018 wie folgt geantwortet (vgl. Mitteilungsdrucksache 20-4782):

 

„Eine Entschädigung kommt daher nur in Betracht, wenn der Beirat nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden von der fachlich zuständigen Behörde als Verwaltungsausschuss für einzelne Abteilungen oder Dienstzweige oder für die ihr unterstehenden Ämter eingesetzt wird bzw. worden ist.“

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat unter Einbezug der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen mit Schreiben vom 14.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

„Eine Entschädigung nach § 1 Absatz 1 des Entschädigungsleistungsgesetzes (EntschädLG) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Ausschuss der unmittelbaren Verwaltung der FHH handelt.“

 

Die BWFGB hat mit Schreiben vom 11.07.2022 dann wie folgt Stellung genommen:

 

„Um eine Einsetzung des Beirats nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss ggf. weiterverfolgen zu können, arbeitet die BWFGB derzeit daran, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sobald dies geklärt ist, kann das weitere Verfahren festgelegt werden. Die BWFGB wird sich hierzu mit dem zuständigen Bezirksamt in Verbindung setzen.“

 

Am 28.04.2022 hat die Bezirksversammlung ergänzend beschlossen, für die nächsten Haushaltsberatungen die entsprechenden Sitzungsgelder/ Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen (vgl. Drs. 21-3059B).

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 23.06.2022 wie folgt Stellung genommen (vgl. Drs. 21-3248):

 

„Das Bezirksamt befürwortet die Zahlung entsprechender Sitzungsgelder / Aufwandsentschädigungen und wird diesen Punkt für die Haushaltsberatungen 2023/2024 anmelden.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Welcher Sachstand bzgl. der Einsetzung des Inklusionsbeirates als Verwaltungsausschuss gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden ist dem Bezirksamt aktuell bekannt?

 

  1. Gibt es seit dem 11. Juli 2022 Rückmeldungen der zuständigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke? Wenn ja: Wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein: Wann hat das Bezirksamt jeweils bei der zuständigen Behörde den Sachstand erfragt? Ggf. mit welchem Ergebnis?

 

  1. Welche Verfahrensschritte – vgl. das Schreiben der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke vom 11. Juli 2022 – sind für eine Einsetzung des Inklusionsbeirates als Verwaltungsausschuss gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden erforderlich? Welche Verfahrensschritte sind bereits erfüllt, welche stehen noch aus?

 

  1. Wann rechnet das Bezirksamt damit, dass eine Einsetzung des Inklusionsbeirates als Verwaltungsausschuss gemäß § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden vollzogen wird? Falls ein Zeitpunkt nicht benannt werden kann: Welche Schritte hat das Bezirksamt eingeleitet oder wird es einleiten, um die Angelegenheit voranzubringen?

 

  1. Das Bezirksamt hatte mit Schreiben vom 23.06.2022 angekündigt, finanzielle Mittel für die Zahlung entsprechender Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Inklusionsbeirates für die Haushaltsberatungen 2023/2024 anzumelden.

In welcher Höhe sind Mittel für die Haushaltsberatungen 2023/2024 angemeldet worden? Mit welchem Ergebnis?

Für den Fall, dass die Anmeldung von Mitteln für den Haushalt 2023/2024 erfolglos war: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigungen für den Inklusionsbeirat aus bezirklichen Mitteln bereitzustellen? Ggf. in welcher Höhe?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Dem Bezirksamt liegt seit dem 11.07.2022 kein aktueller Sachstand vor.

 

 

Zu 2:

Dem Bezirksamt liegen keine Rückmeldungen der BWFGB vor. Vor dem Hintergrund, dass die BWFGB mitgeteilt hat, sich mit dem zuständigen Bezirksamt in Verbindung zu setzen, ist keine Sachstandsanfrage erfolgt.

 

Zu 3:

Diese Frage liegt in der Zuständigkeit der BWFGB und kann nur von dieser beantwortet werden.

 

Zu 4:

Eine zeitliche Einschätzung zu den Abläufen anderer Behörden ist dem Bezirksamt nicht möglich. Das Bezirksamt wird nochmals Kontakt mit der BWFGB aufnehmen, hat aber keine eigenen Möglichkeiten, Prozessschritte zu beeinflussen.

 

Zu 5:

Eine Anmeldung zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurde geprüft. Die rechtlichen Voraussetzungen über die Einsetzung des Beirats nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss stellen allerdings eine Grundvoraussetzung für die Beantragung von finanziellen Mitteln über die Finanzbehörde dar. Eine Anmeldung war daher bisher noch nicht möglich. Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, wird die erneute Anmeldung von Finanzmitteln geprüft werden.  

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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