Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 20.05.2025

Ö 1

Begrüßung und Verpflichtung eines neuen Ausschussmitglieds

Herr Bolaños González begrüßt Frau Böversen, die heute erstmalig am Ausschuss teilnehme, als Ausschussmitglied der CDU-Fraktion und weist hierbei auf ihre Rechte und Pflichten nach BezVG, insbesondere die zur Verschwiegenheit, hin:

Ö 2 - 22-0933

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 3 - 22-0933

Elbuferwanderweg Eingabe vom 08.04.2025

Die Petent:innen ziehen ihre Eingabe zurück.

 

Auf Nachfrage von Herrn Andersen sichert Herr Schaefer zu, den weit fortgeschrittenen Arbeitsstand von TOPOTEK 1Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH (Anlage), welcher aufgrund des Beschlusses 22-0902B nicht mehr fortgeführt werde, zur Verfügung zu stellen.

 

 


Anlagen
Arbeitsstand Elbuferwanderweg (23172 KB)

Ö 4 - 22-0973

Wildpinkeln im Schanzenpark Eingabe vom 16.04.2025

Auf Nachfrage von Frau Bottin erläutert Herr Bolaños González, der:die Petent:in sei über den Beschluss 22-0230.1B wie auch die auf den Beschluss folgende Mitteilungsdrucksache 22-0527.1 informiert worden.

 

Herr Schaefer erläutert nach der Anmerkung Frau Böversens, dass die Situation für alle Beteiligten unbefriedigend sei, für das bereits länger bestehende Problem könne das Bezirksamt keine Lösung anbieten. Schließlich verfüge dieses zum einen nicht über das notwendige Personal, um das Wildpinkeln zu kontrollieren und zum anderen sei das Bezirksamt schlichtweg nicht für öffentliche Toiletten zuständig. Auf die Anmerkung von Herrn Andersen, dass die Veranstaltungsunternehmen auf die von ihnen angebotenen öffentlichen Toiletten hinweisen sollten, entgegnet er, bei Genehmigung der Sondernutzung würden sie hierzu angewiesen. Jene Toiletten lösten allerdings bereits im Westen des Parks das Problem nicht mehr. Die von Herrn Zieriacks vorgeschlagene Installation von Pinkelrinnen entspreche zudem nicht mehr dem heutigen Standard. Wildpinkler:innen seien mit Schildern nicht erreichbar. Gutwillige Personen würden hingegen den Weg bis zur Toilette an der S-Bahn Sternschanze auf sich nehmen. Aufgrund dessen sei er nicht davon überzeugt, dass Schilder die Situation verbessern würden.

 

Frau Garde plädiert, das Aufstellen von Schildern sei besser als nichts zu tun, sodass diese Möglichkeit zumindest ausprobiert werden müsse. Der Wunsch nach Schildern sei nachvollziehbar. Möglicherweise würden Personen hierdurch an manchen Stellen vom Wildpinkeln abgehalten.

 

Herr Zieriackshrt aus, es könnten auch mobile Toilettenkabinen aufgestellt werden. Auch Schilder mit einem Hinweis auf die Entfernung stellten eine Lösungsmöglichkeit dar.

 

Herr Dr. Hesselschwerdt macht darauf aufmerksam, dass sich der:die Petent:in von der Polizei im Stich gelassen fühle. Um etwas gegen diesen unzumutbaren Zustand zu unternehmen, lege er eine Dienstaufsichtsbeschwerde nahe.

 

Der Ausschuss bittet das Amt einstimmig darum, Schilder aufzustellen, die auf die Distanz zur nächstgelegenen Toilette an der S-Bahn Sternschanze hinweisen. Darüber hinaus sollen die Schilder auch auf das Verbot zum Wildpinkeln und das in einem solchen Fall verhängte Bußgeld hinweisen.

Ö 5 - 22-1001

Blockierung des Spielplatzes bei der Osterkirche Eingabe vom 15.05.2025

Der TOP mit der Drucksache 22-1001 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Der:die Petent:in stellt die Eingabe vor.

 

Herr Schaefer erklärt, es handele sich um Arbeiten im Rahmen der Gewährleistungspflicht. So sei Wasser unter die Trampoline gelaufen und eine andere Fläche überbeansprucht gewesen. Die Maßnahme solle bis zum 25.05.2025 abgeschlossen sein.

 

Herr Andersen moniert, es sei befremdlich, dass Fraktionsmitglieder Eingaben stellten. Er spreche sich dafür aus, in Zukunft den üblichen Weg über die Ausschussmitglieder der jeweiligen Fraktion zu wählen, um Themen im Ausschuss zu beraten.

 

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 5.1

Externe Sitzung in der Waldschule Klövensteen (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Ö 5.2 - 22-0972

Zwei Jahre Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen – steuert das Wildgehege in die falsche Richtung? Eingabe vom 05.05.2025

Ö 5.3 - 22-0932

Wildgehege Klövensteen: Massive Bodenversiegelung bei den Baumaßnahmen Besucherparkplatz und Betriebsfläche Försterei sofort stoppen! Antrag der Fraktion DIE LINKE (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.04.2025. Beratungsbedarf der FDP-Fraktion)

Ö 6

Wildgehege Klövensteen

Ö 6.1 - 22-0869

Externe Sitzung in der Waldschule Klövensteen (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.

 

Herr Andersenhrt aus, in früheren Wahlperioden sei es üblich gewesen, einmal im Jahr in der Waldschule zu tagen. Da das Wildgehege häufig Beratungsgegenstand im Ausschuss sei, wolle er an dieser Tradition festhalten.

 

Herr Bolaños González macht darauf aufmerksam, dass das Amt zu einer externen Sitzung möglichst am 17.06.2025 auch eine Begehung anbieten könne. Hierfür könnten drei VW-Busse mit Platz für circa 20 Personen vorgehalten werden, um in den Wald zu fahren. Jedoch spreche sich seine Fraktion gegen eine externe Sitzung aus. Schließlich habe der Ausschuss häufig viel Publikum, wofür die Waldschule nicht ausgelegt sei. Dazu sei der Sitzungsort deutlich abgelegener als das Rathaus Altona. Auch für die berufstätigen Ausschussmitglieder sei dies schwierig. Gegebenenfalls könne einmal in der Wahlperiode und nicht einmal im Jahr in der Waldschule getagt werden.

 

Frau Feder schlägt vor, statt einer externen Sitzung könne eine Begehung im Klövensteen und an einem anderen Tag dann die Ausschusssitzung regulär im Rathaus stattfinden.

 

Herr Andersen merkt an, der Bezirk bestehe nicht nur aus Ottensen. Viele Ausschussmitglieder würden auch weitere Strecken auf sich nehmen, um das Rathaus zu erreichen. Aufgrund dessen halte er es für vertretbar, einmal im Jahr in der Waldschule in Rissen zu tagen. Es solle lediglichüber eine externe Sitzung für das Jahr 2025 abgestimmt werden.

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Fraktion GRÜNE, am 17.06.2025 eine externe Sitzung in der Waldschule Klövensteen durchzuführen, mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.

Ö 6.2 - 22-0972

Zwei Jahre Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen – steuert das Wildgehege in die falsche Richtung? Eingabe vom 05.05.2025

Herr Steppke (Initiative NaturErleben Klövensteen) stellt die Eingabe mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor und betont hierbei Folgendes:

 

  • Der letzte Gesprächstermin mit den Leitungskräften des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt sowie des Dezernats Steuerung und Service habe am 13.05.2025 stattgefunden. Hierbei hätten die Initiativen auch erstmalig erfahren, dass der Hirschpark von dem Personal des Wildgeheges zweimal am Tag mitversorgt werde. Hierdurch würden viele Kapazitäten gebunden. Deshalb stelle sich die Frage nach Veränderungsmöglichkeiten der Organisationsstruktur.
  • Es hätte sich viel verbessert, jedoch müsse bei der Summe der Kritikpunkte auch wenn es für diese gute Gründe gebe die Stoßrichtung der Entwicklungen hin zu einem Wildpark hinterfragt werden.
  • Beide Initiativen seien unzufrieden mit der Zugänglichkeit des Wildgeheges. Bis heute sei nicht nachvollziehbar, wieso die Eingänge „Schnaakenmoor-Rundweg“ und „Fischteiche“ nicht beispielsweise durch ein einfaches Drehkreuz geöffnet würden. Dies werde mit der Kontrolle der sich im Wildgehege befindlichen Personen begründet, jedoch erfolge die Kontrolle nicht permanent.

 

Herr Andersen schlägt vor, eine Stellungnahme des Amtessolle für die kommende Sitzung am 17.06.2025 vorbereitet werden, nachdem auch eine Begehung des Wildgeheges stattgefunden habe. Das Amt bitte er bis dahin ebenfalls um eine Stellungnahme. Die frühere Gestaltung des Wildgeheges sei unter einer weitaus schwächeren Gesetzeslage erfolgt. Ein Vergleich mit dieser Zeit sei deshalb nur bedingt möglich. Zur von der Initiative kritisierten Tierhaltung betont er, dass das Wildgehege die Funktion einer Auffangstation übernehme, wenn keine andere Möglichkeit der Unterbringung bestehe. Dazu tue er sich schwer damit, dem Amt in Personalangelegenheiten reinzureden.

 

Frau Dr. von Criegernhrt aus, die verringerten Öffnungszeiten und die geschlossenen Eingänge würden sich ihr nicht erschließen. Zumindest das Personalproblem müsste sich mittelfristig lösen. Darüber hinaus stimme sie Herrn Andersen zu. Das Amt habe in der Durchführung des Zukunftskonzepts einen Ermessensspielraum. Es müsse jedoch darüber gesprochen werden, wie sich in Zukunft besser mit den Initiativen abgestimmt werden könne.

 

Herr Bolaños González bittet das Amt um einen Sachstand zu der in der Eingabe angesprochenen öffentlichen Toilette [Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: siehe auch Mitteilungsdrucksache 22-0434.1].

 

Herr Ridders sichert zu, dass eine Stellungnahme mitsamt den Planungen für die öffentliche Toilette erstellt werde. Die aktuelle Situation werde in der Sitzung am 17.06.2025 vorgestellt.

 

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation Eingabe Zwei Jahre Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen (6335 KB)

Ö 6.3 - 22-0932

Wildgehege Klövensteen: Massive Bodenversiegelung bei den Baumaßnahmen Besucherparkplatz und Betriebsfläche Försterei sofort stoppen! Antrag der Fraktion DIE LINKE (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.04.2025. Beratungsbedarf der FDP-Fraktion)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.04.2025. Beratungsbedarf der FDP-Fraktion.

 

Herr Fischer betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Nach sieben Monaten Bauzeit sei der Parkplatz fertiggestellt worden. Unter anderem aus Verkehrssicherungsgründen seien ursprünglich geplante Fahrradbügel im Parkbereich vor der Gastronomie nicht umgesetzt worden, weshalb es einige wenige zusätzliche Parkplätze gebe. Im Bereich der Waldschänke seien zwei behindertengerechte Parkplätze geschaffen worden.
  • Die Lagerfläche sei über Jahre nicht gepflegt worden und damit nicht mehr nutzbar gewesen. Der kompletteParkplatz sei größtenteils verwildert gewesen, bis der Bedarf nach mehr Parkfläche in den letzten Jahren zugenommen habe. Aufgrund dessen seien ungefähr drei Viertel der Fläche reaktiviert worden.
  • Die von der Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag angesprochenen Flächen seien nicht versiegelt worden, sodass das Wasser absickern könne. Dies könne er auch bei der Begehung vor der Sitzung am 17.06.2025 vorstellen. Tatsächlich sei eher entsiegelt als neu versiegelt worden. Teilweise hätten sich Teerschichten nicht direkt sichtbar unter Schotter befunden. Lediglich der Eingangsbereich bei der Waldschänke sei versiegelt worden. Um die 2010er-Jahre habe das Wildgehege vom Bauhof viele hochwertige Materialien (Großpflaster und Altsteinpflaster) erhalten. Diese seien nun im Wildgehege verbaut und damit recycelt worden.
  • Auch die von den Initiativen geforderten Aspekte seien berücksichtigt worden. So sei viel gepflanzt und die Anregungen des Kartierberichts (Anlage) vollumfänglich aufgenommen worden. Aufgrund dessen halte er den Parkplatz für gelungen.

 

[Nachtrag des Amtes:

Das Amt gibt zudem folgende Stellungnahme zu den im Antrag der Fraktion DIE LINKE genannten Aspekten ab:

 

Zu „Die Anzahl der Parkplätze vor der Kleinen Waldschänke hat sich von 8 auf 17 erhöht. Die Parkplätze für Schwerbehinderte wurden nicht ausgeführt. Dieser Parkplatzbereich ist asphaltiert und die Stellplätze sind gepflastert und damit zu 100 % versiegelt:

 

Die Anzahl der Parkplätze vor der Kleinen Waldschänke hat sich nicht erhöht. Die ungeregelte Anzahl der Abstellplätze im Bestand war gesamt 17 Stück, neun Stück südlich und acht Stück nördlich der Fahrspur. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde die Lage der nördlich vorgesehenen Fahrradbügel verändert und östlich der Parkplatzanlage zentral angeordnet, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Bedarf der Waldschänke an Parkständen bestmöglich zu decken. Die Anzahl an Fahrradparkständen konnte dennoch beibehalten werden. Die Asphaltfläche des Bestandes wurde in Teilen reduziert und konnte aus wirtschaftlicher Überlegung zu großen Teilen weiterverwendet werden. Die beiden Behindertenstellplätze sind bereits wie geplant hergestellt, eine Beschilderung erfolgt noch im Rahmen der laufenden Baumaßnahme (Stand 05.05.2025).

 

Zu „Auch der Fußngerbereich vor der Gaststätte und der Weg zum Gehege sind vollflächig gepflastert“:

 

Der Zugang zum Haupteingang des Wildgeheges vom Parkplatz aus muss verkehrssicher und barrierefrei erfolgen können. Daher war es notwendig, diesen Bereich zu gestalten. Der Altasphalt des Bestandes konnte dabei deutlich reduziert werden, mehrere Anpflanzflächen zur Aufnahme des Oberflächenwassers und zur Herstellung der Naturnähe wurden angelegt und bepflanzt.

 

Zu „Die drei Baumpflanzungen vor der Gaststätte wurden nicht realisiert:

 

Alle geplanten Baumneupflanzungen (insgesamt 30 Stück) sind realisiert.

 

Zu „Auch die übrige Stellplatzanzahl wurde erhöht, von vorher gesamt 139 auf aktuell 170:

 

Die Anzahl der Parkstände wurde wie geplant realisiert, die zu Beginn der Stellungnahme begründeten Parkstände sind hinzugekommen.

 

Zu „Die im Plan der Drucksache 21-4169.1 eingezeichneten Gehölzgruppen im westlichen Bereich wurden komplett entfernt, alle Gehölze auf dem westlichen Wall ebenfalls. Auf der Betriebsfläche Forst wurden weit mehr Bäume und Gehölze entfernt als im Plan verzeichnet. Auf den übrigen Wällen wurden alle Gehölze auf den Stock gesetzt und die noch verbliebenen Bäume unverhältnismäßig aufgeastet, teils mit erwartbaren Schädigungen:

 

Die Betriebsfläche Wildpark wurde in den vergangenen Jahren gezielt verwildert, um das dort gelagerte Material (vornehmlich das Pflaster- und Großpflastersteine aus Altona) vor Diebstahl zu bewahren. Die Verwilderung durch vornehmlich Brombeere, Traubenkirsche, Weiden- und Birkengehölz wurde nicht kartiert, weil Bewuchs unterhalb der Derbholzgrenze (BHD unter 7 Zentimeter) üblicherweise in Kartierungen nicht aufgeführt wird. Mit der Bereitstellung des Groß- und Altpflasters wurden nicht nur die gebrauchten Pflastersteine wiederverwendet, sondern es wurde auch die Lagerfläche für eine nachhaltige betriebliche Nutzung von dem Wildwuchs befreit, um die dort gelagerten Pflastersteine für die Sanierungen im Wildpark nutzen zu können. Weiter wurde die Funktionsfähigkeit des Grabens westlich des Parkplatzes wiederhergestellt. Umfangreiche Neupflanzungen als Strauch- und Baumgruppen beidseits des Grabens sind erfolgt. Ein breiter Streifen zum Parkplatz wird als artenreiche Wildblumenwiese angesät. Erforderliche Schnittmaßnahmen wurden fachgerecht ausgeführt.

 

Zu „Die Betriebsfläche Forst wurde ausgekoffert, mit Sand aufgefüllt, erhielt eine Schotterschicht und wurde dann komplett gepflastert. Zu 1/3 vollflächig, zu 2/3 in Mammut-Rasenstein der Fa. Berding Beton mit 72 % Versiegelungsgrad. Im hinteren Teil wurden aus großen Betonstelen 6 Lagerkompartimente gebaut, die ebenfalls vollflächig versiegelt sind. Weitere Paletten mit Betonsteinen stehen zur Verlegung bereit:

 

Die Umsetzung des Lagerplatzes entspricht technisch der Planung. In Anpassung an den Gehölzbestand und den Graben wurde die vorgesehene Fläche etwas verkleinert und mit Rasen angesät. Die vorgesehene Nutzung als Lagerfläche mit Schwerlastverkehr und Schüttgütern erfordert eine entsprechende Befestigung und Lagermöglichkeiten.

 

Zu „Durch die zur Renaturierung vorgesehene nördliche Parkfläche verläuft jetzt diagonal ein ca. 4 Meter breiter Weg. Die noch verbliebene Renaturierungsfläche ist damit wesentlich kleiner als die vom Bezirksamt angegebenen 720 m²:

 

Die Lage des noch im Bau befindlichen Weges innerhalb der zukünftigen Renaturierungsfläche und dessen Breite von 2,50 Metern entspricht der Planung und schließt den nördlich ankommenden Wanderweg an das Wildgehege an.]

Die Fraktion DIE LINKE zieht ihren Antrag zurück.


Anlagen
Kartierbericht Klövensteen Herstellung Naturspielplatz + Erweiterung Parkplatz (3476 KB)

Ö 7 - 22-0135.1

Zuwendungsanträge

Ö 7.1 - 22-0869

Zuwendungsantrag Tennisclub Vier Jahreszeiten e.V.– Sanierung Tennishalle Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.04.2025. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.04.2025. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Herr Wesselkamphrt aus, es seien keine Politikmittel für die baufachliche Prüfung vorhanden. Jedoch betrage der Eigenmittelanteil 50.000 Euro. Deshalb bitte er das Amt um Beantwortung der Frage, ob jene Eigenmittel auch für die baufachliche Prüfung verwendet werden könnten. Hierdurch sei es möglich, nur investive Mittel zur Verfügung zu stellen. Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González, ob bereits über die investiven Mittel abgestimmt werden könne, bittet er um eine Abstimmung über den gesamten Antrag, sobald seine Frage beantwortet sei.

 

[Nachtrag des Amtes:

Die Eigenmittel dürfen nichtr die baufachliche Prüfung eingesetzt werden. Die baufachliche Prüfung obliegt dem Zuwendungsgeber. Er ist Auftraggeber und Adressat der Rechnung.]

 

 

 

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 17.06.2025 vertagt.

Ö 7.2 - 22-0886

Zuwendungsantrag HausDrei e.V. - Baumpflege auf dem Gelände des HausDrei Bitte des Haushaltsausschusses um Stellungnahme (Einvernehmlich vertagt aus der Sitzung vom 15.04.2025)

Einvernehmlich vertagt aus der Sitzung vom 15.04.2025.

 

Herr Schaefer macht darauf aufmerksam, dass das Amt bereits vor einigen Jahren bei der Baumpflege unterstützt habe. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Hesselschwerdt erläutert er, die Baumpflege falle nicht jährlich, sondern bedarfsabhängig an. Damals sei gemeinsam mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nach einer Lösung gesucht worden. Allerdings handele es sich bei der Fläche nicht um eine öffentliche Grünfläche. Dementsprechend könnten die notwendigen Mittel auch nicht aus der ohnehin nicht auskömmlichen Rahmenzuweisung bestritten werden. Insofern sei eine fachliche Unterstützung möglich, jedoch keine Mittelbereitstellung. Es sei notwendig, die Pflege in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

 

Frau Feder weist darauf hin, dass um das Jahr 2020 die letzte Pflege erfolgt sei. Damals sei das Grundstück als eine Art öffentlicher Park gewertet worden. Jedoch sei bereits zu diesem Zeitpunkt kommuniziert worden, dass sich der Verein um andere Finanzierungsquellen bemühen müsse.

 

Frau von Ehren weist darauf hin, dass HausDrei e.V. als Mieter die Mittel für die Baumpflege nicht bestreiten könne. Der Schaden sei weitaus größer, wenn keine Pflege erfolge. Es handele sich um eine Immobilie im städtischen Eigentum. Die Pflanzen würden zukünftig unter der nicht auskömmlichen Finanzierung leiden.

 

Herr Ridders stimmt dem Vorschlag Herrn Andersens zu, auf das als Vermieter agierende Fachamt Interner Service (IS) zur Klärung der Mittelvergabe zuzugehen. Das Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt könne fachlich unterstützen. Das Amt werde den Ausschuss über Neuigkeiten informieren, sichert er auf Bitte von Frau Garde zu.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González spricht sich Herr Schaefer dagegen aus, eine Rückmeldefrist an IS zu setzen.

 

[Nachtrag des Amtes:

Zu Ziffer 1 des Prüfauftrages: die Höhe der beantragten Mittel scheint angemessen und auskömmlich. Die Antragshöhe basiert auf einem Angebot einer Fachfirma, die im Bezirksamt für fachlich versierte Arbeit bekannt ist.

 

Zu Ziffer 2 des Prüfauftrages: Die Finanzierung seitens des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes ist nicht möglich, da es sich nicht um eine öffentliche Grünanlage des Bezirks handelt, für die die Rahmenzuweisungen zur Verfügung gestellt werden. Die Rahmenzuweisung ist für die Parkbaumpflege bei weiten nicht auskömmlich.

 

Zu Ziffer 3 des Prüfauftrages: Als dauerhafte Lösung muss hier letztlich eine Klärung zwischen Mieter und Eigentümer (IS) erfolgen. Alternativ müssten die Mittel für die Aufrechterhaltung des Kulturbetriebs und damit auch die Pflege der Außenflächen von HausDrei e.V. erhöht werden.]

 

 

Der Ausschuss entschließt sich einvernehmlich dazu, keine Stellungnahme abzugeben.

 

Ö 8 - 22-0135.1

Für jeden gefällten Baum zwei neue! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 20.06.2024 (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.

 

Herr Schaeferhrt aus, das Amt versuche, so viele Bäume wie möglich zu pflanzen. Problematisch seien in diesem Zusammenhang allerdings der begrenzte Personal- und Mittelbestand sowie ungeeignete Standorte. Für das Jahr 2025 würden aus den Mitteln des zentralen Titels, aus dem die Straßenbäume finanziert würden, nur noch Verkehrssicherungen und notwendige Maßnahmen umgesetzt. Der Bereich Stadtbäume sei bereits defizitär. Im Jahr 2024 seien Nachpflanzungen im Verhältnis von 4:1 durchgeführt worden. Das Amt sei bemüht, den Beschluss auch in der Zukunft umzusetzen. Aktuellwerde das Baumkataster durch eine:r befristete:n Mitarbeiter:in aktualisiert. Hierdurch könnten gegebenenfalls zusätzliche Standorte ermittelt werden. Allerdings sei das Amt r das Identifizieren ergänzender Pflanzflächen, auf denen Jungbäume im Jahr 2024 gepflanzt worden seien, vom Ausschuss in der Vergangenheit eher kritisiert worden.

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9 - 22-0977

Erfolg verlängern: Grünpatenschaften in Altona weiter fördern. Antrag der Fraktion GRÜNE

Herr Andersen weist auf die in der Sitzung vom 15.04.2025 erfolgten Beratungen zur weiteren Förderung von Grünpatenschaften (TOP 6) hin. Es handele sich um ein gutes Instrument, das weitergeführt werden solle. Durch den neuen Antrag werde auch ein Zeichen in Richtung der Loki Schmidt Stiftung gerichtet.

 

Herr Glau dankt der Fraktion GRÜNE für den Antrag, den er unterstütze.

 

Frau von Ehren schließt sich der Unterstützung an. Jedoch habe sich herausgestellt, dass das Angebot nicht niedrigschwellig genug sei, sodass sich die Frage stelle, ob durch eine PR-Maßnahme auf dieses hingewiesen werden könne.

 

Herr Schaefer entgegnet, über das Beratungsangebot der Stiftung werde auf der Website des Bezirksamtes informiert.

 

Herr Andersen regt an, die Grünpatenschaften auch auf Social Media zu bewerben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Andersen führt Herr Ridders aus, bei den Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft, Klima, und Verbraucherschutz vom 12.05.2025 (TOP 2) zum Tegelwippen handele es sich um ein separates Thema. Eine Rückmeldung des Amtes hierzu erfolge noch. Möglicherweise könnten die Flächen für die Grünpatenschaften genutzt werden. Durch den digitalen Wettbewerb Abpflastern“nnten auch potenzielle Entsiegelungsflächen gemeldet werden. Auf Anmerkung von Frau Carstensen erläutert er, dass sowohl öffentliche als auch private Flächen gemeldet werden könnten. Da offenbleibe, wer die Entsiegelung vornehme und auf bezirklicher Ebene kein Personal hierfür zur Verfügung stehe, sähen die Bezirksämter den Wettbewerb jedoch kritisch. Unter diesen Umständen seien Entsiegelungen nur punktuell möglich. Aktuell befänden sich die Bezirksämter deshalb in Abstimmung mit der Fachbehörde.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Ö 10 - 22-0868

Beschlusslage Toilettenhaus Fischers Park - Herstellung der Verkehrssicherheit (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.

 

Herr Wesselkamp erläutert, die Informationslage vor Ort und auch in der Szene sei nicht gut. Bekannte Künstler:innen interessierten sich nun für das Haus und seine Fraktion erhalte viele Anfragen von Bürger:innen. Möglicherweise könnte ein Hinweis am Zaun angebracht oder ein Vor-Ort-Termin angeboten werden. Mit dem Beschluss 22-0817.2B habe sich die Politikdafür ausgesprochen, den Abbruch zu stoppen und zu prüfen, ob eine Erhaltung möglich sei. Wenn der Beschluss aufrechterhalten werden solle, müsse die Informationslage verbessert werden.

 

Herr Schaefer betont, die Verwaltung könne die beschriebene Situation nicht durchhalten. Der Zaun sei bislang dreimal neu aufgebaut worden. Aktuell hole das Amt ein Angebot ein, um die Verkehrssicherheit des Gebäudes kurzfristig durch andere Maßnahmen, wie beispielsweise einer Stahlmatte über dem Gebäude, herzustellen. Von außen sei das Gebäude ungefährlich die Einsturzgefahr bestehe vielmehr, wenn Personen auf das Dach stiegen. Eine Beschilderung habe für ungefähr drei Stunden bestanden, bis diese übersprüht worden sei. Er habe nicht das Gefühl, dass das Verbot des über Jahre geduldete Sprayens vermittelt werden könne. Es bestehe ein großer Bedarf an Räumen, um Musik zu machen, und an Flächen, um zu sprayen. Allerdings sei das Toilettenhaus aufgrund der Konflikte mit der Spielplatznutzung nicht die richtige Stelle hierfür.

 

Herr Glau macht darauf aufmerksam, bei dem Gebäude handele es sich um eine tickende Zeitbombe. Niemand könne gewähren, dass dort keine Person zu Schaden komme. Aufgrund dessen müsse möglicherweise doch über einen Abriss nachgedacht werden. Die Nutzung der Innenräume sei nicht Thema dieses Ausschusses, sondern vielmehr des Ausschusses für Kultur und Bildung.

 

Herr Ridders sichert Herrn Glau eine kurzfristige Rückmeldung über den am 21.05.2025 stattfindenden Termin zur Erörterung der Möglichkeiten der Verkehrssicherheit zu.

 

[Nachtrag des Amtes:

Sofern das Dach gegen Einsturz gesichert ist, wird aktuell keine Gefährdung erkannt. Zudem wird Stand 28.05.2025 die Sicherung durch den Bauzaun nach den anfänglichen Zerstörungen derzeit akzeptiert.]

 

Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González führt Herr Schaefer aus, er halte den gefassten Beschluss nicht für die schnellste Möglichkeit, ein baufachliches Gutachten zu einer möglichen Sanierung des Toilettenhauses zu erhalten. Noch sei die Rückmeldefrist der Fachbehörden auf den Beschluss offen. Vermutlich würden diese jedoch keine Zuständigkeit anerkennen. Auf Nachfrage von Herrn Andersen stimmt er Frau Dr. von Criegern zu, dass für ein Gutachten Mittel in Höhe von ungefähr 15.000 Euro benötigt würden.

 

Herr Ridderspflichtet bei, dass zunächst die Rückmeldung der Fachbehörden abgewartet werden solle.

 

Ö 11 - 22-0868

Wiederherstellung der wasserwirtschaftlichen Funktion des Regenrückhaltebecken Franzosenkoppel im Stadtteil Lurup sowie Maßnahmen zur Gewässeraufwertung und Aufwertung des Lebensraumes Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.04.2025. Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 15.04.2025. Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González nach der Kartierung von Fledermäusen im Artenschutzbeitrag macht Herr Schaefer darauf aufmerksam, dass das Amt darum gebeten habe, Fragen vorab zur Beantwortung an das Amt zu schicken. Er bitte in dieser Sitzung um einen Beschluss, da die Maßnahme begonnen werden müsse. Zudem erläutert er auf Nachfrage von Frau Carstensen, dass es sich wohl um Einzelfallentscheidungen handele, ob Regenrückhaltebecken einen Zaun benötigten oder nicht. Im Zweifel werde der:die Sicherheitsbeauftragte um eine Einschätzung gebeten.

 

[Nachtrag des Amtes:

Auf die untenstehenden Fragen der Fraktion DIE LINKE nimmt das Amt wie folgt Stellung:

 

Frage 1 (Baumfällungen):

Wie viele Bäume sollen im Einzelnen gefällt werden? 

 

zu Frage 1:

Es werden ausschließlich die zur Realisierung der Baumaßnahme zwingend erforderlichen Bäume gefällt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauwerke nicht gefährdet werden und ein ordnungsgemäßer Zu- und Abfluss künftig gewährleistet werden kann.

Im Zuge der Erstellung des Ablaufbauwerkes ist es erforderlich, zwei Bäume und eine nach aktueller Hamburgischer Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) geschützte Baumgruppe zu entfernen. Des Weiteren muss eine Weide am Einlauf Nordost gefällt werden. Das Wurzelwerk umgreift das vorhandene Einlaufbauwerk, wodurch es seine Funktion verliert. Versagt die Stabilität des Bauwerkes ist der Baum als verkehrsgefährdend einzustufen. Zwei weitere Bäume im Bereich des Haupteinleiters sowie ein Baum angrenzend am Nebeneinleiter sind ebenfalls zu fällen. Diese sind nicht geschützt nach BaumschutzVO.

Die zullenden Bäume sind im Rodungsplan rot schraffiert gekennzeichnet. Bäume, an denen ein Eingriff in Form eines Kronenschnittes oder im Wurzelbereich erfolgt, sind blau schraffiert.

Es werden insgesamt zehn Bäume gefällt. Bei fünf Bäumen/ Sträuchern besteht das Erfordernis eines Rückschnittes beziehungsweise Eingriffs in den Wurzelbereich oder eines auf den Stock Setzens.

Dem Ausschuss wurde eine Baumliste einschließlich Rodungsplan vorgelegt. Daraus geht die Lage der einzelnen Fällungen hervor. Insgesamt werden 15 Bäume kompensiert.

 

Frage 2 (Fledermausschutz): 

Auszug aus dem Artenschutzfachbeitrag (S. 19 ff.): „Allgemein ist zu sagen, dass alle größeren Bäume ein Potenzial für Fledermäuse haben. […] Die zwei festgestellten Arten (Großer Abendsegler und Wasserfledermaus) beziehen Wochenstuben (und ggf. Winterquartiere) überwiegend in Baumhöhlen, Abplatzungen, Spalten oder Rissen an Bäumen (Gehölzquartiere). […] Daher sind vor der Entnahme von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser 40 cm Höhlungen, Abplatzungen, Risse und Spalten durch geeignetes Fachpersonal ggf. endoskopisch auf Besatz zu kontrollieren. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Bäume mit besonders hohem Quartierpotenzial zu legen.“

 

Das heißt, für die zu fällenden Bäume ist ein konkretes Ergebnis der entsprechenden Kartierungen vorzulegen bzw. zugrunde zu legen, damit nicht gegen Bestimmungen des Artenschutzrechtes verstoßen wird. Liegen Ergebnisse schon vor?

 

Zu Frage 2:

Die Entschlammungsmaßnahme ist so geplant, dass sie gesetzliche Vorgaben zum Artenschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der BaumschutzVO einhält. Vor Beginn wurde im Rahmen einer Potentialanalyse und eines Artenschutzfachbeitrags geprüft, ob die Maßnahme vorhabenbedingte Beeinträchtigungen für die Tier- und Pflanzenwelt mit sich bringt. Im Zuge der Analyse wurden die drei Fledermausarten Großer Abendsegler, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus als besonders wertvoll identifiziert. Um diese zu schützen, wird bei der Baumfällung eine spezielle Seilklettetechnik angewendet, bei der die Bäume schrittweise abgesetzt werden, anstatt sie von unten frei zu fällen. Während der Arbeiten achtet der:die Baumkletterer:in sorgfältig auf Bruthöhlen. Falls eine Höhle entdeckt wird, wird diese endoskopisch untersucht. Bei einer besetzten Höhle wird die Fällung sofort gestoppt, um die Fledermäuse nicht zu gefährden. Nach einer Beobachtungsphase werden die Fledermäuse entsprechend umgesiedelt. Durch dieses Vorhaben soll vermieden werden, dass die gesetzlichen Verbote für den Schutz gehölzbewohnender Fledermäuse verletzt werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Die Baumfällungen sollen im Herbst 2025 stattfinden. Weil Fledermäuse ihre Quartiere oftmals wechseln, wird eine frühere Untersuchung bzw. Kartierung kein verlässliches Bild über die Situation zum Zeitpunkt der Fällung abgeben. Daher wird die Maßnahme so terminiert, um die bestmögliche Planung und den Schutz der betroffenen Arten sicherzustellen.

 

Frage 3:

Da die Termine artenschutzrechtlich von großer Bedeutung sind: Welche Termine bzw. Zeiträume sind konkret für die unterschiedlichen Maßnahmen (Fällen von Bäumen, Entnahmen von Tieren, Arbeiten am / im eigentlichen Rückhaltebecken) vorgesehen? 

 

Auszug aus dem Artenschutzfachbeitrag (S. 25 ff.): Sind die Arbeiten (Gehölzentnahmen, Baufeldfreimachung, Wasserentnahme etc.) zwischen dem 01.03. und 30.09., also innerhalb des Brutzeitraumes der Vögel, geplant, sind Gehölz-, Hecken- und Bodenstrukturen und die Wasserfläche auf Brutvogelbesatz (Prüfung auf Nistaktivitäten, ggf. endoskopische Untersuchungen) durch qualifiziertes Fachpersonal zu untersuchen und freizugeben. […] Vor der Entnahme von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser 40 cm, und vor allem der Bäume mit besonders hohem Quartierpotenzial, sindhlungen, Abplatzungen, Risse und Spalten während des Sommeraktivitätszeitraums der Fledermäuse, also zwischen dem 01.04. und 30.10., ggf. endoskopisch auf Besatz zu kontrollieren- […] Bestätigt sich das Ergebnis erneut, ist hier von einem Winterquartier auszugehen und es ist von einer Gehölzentnahme während des Winterschlafs (01.11. bis 30.03.) abzusehen.

 

Welche Termine bzw. Zeiträume sind konkret für die unterschiedlichen Maßnahmen (Fällen von Bäumen, Entnahmen von Tieren, Arbeiten am/ im eigentlichen Rückhaltebecken) vorgesehen? 

 

Zu Frage 3:

Die Baumrodungen werden vor der eigentlichen Entschlammungsmaßnahme innerhalb der Schonfrist ab dem 01.10.2025 durchgeführt.

Im Anschluss daran erfolgt die Elektrobefischung und Umsiedlung in ein anderes Gewässer ebenfalls ab Oktober 2025.

Die erste Baustufe ist aus ökologischer Sicht an den Zeitraum von Oktober 2025 bis Februar 2026 gebunden. Die effektive Bauzeit in diesem Zeitraum beträgt circa vier bis sechs Wochen und kann durchgeführt werden, solange die Eisstärke auf dem Regenrückhaltebecken nicht stärker als fünf Zentimeter ist. Die 1. Baustufe beinhaltet die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens mit Entwässerung und Entsorgung sowie die Herstellung der Tauchwände.

Zur Schonung der Uferbereiche, der Fauna und der umstehenden Bäume wird eine Entschlammung mit Amphibienfahrzeugen (Truxoren) vorgesehen.

Im Anschluss an die geplante Entschlammung findet die 2. Baustufe zur Herstellung der Bauwerke statt. Es werden Erdarbeiten im Wasserwechselbereich und eine kurzfristige Absperrung der Ablaufleitung durchgeführt. Die effektive Bauzeit hier beträgt circa acht bis zehn Wochen.

Die Maßnahme wurde so geplant, dass aquatische Lebewesen, wie Fische und andere Wasserlebewesen, bei Laich- und Wanderbewegungen nicht gestört werden.

 

Ergänzung zu Frage 3:

Die Aussage in der Drucksache, dass Arbeiten nicht während der Brutzeit der Vögel stattfinden, reicht nicht aus - was ist mit dem Fledermausschutz?

 

Zur Ergänzung:

siehe Antwort 2

 

Frage 4 (Amphibien etc.):

Auszug aus dem Gewässersanierungskonzept (S. 12.): Da das Gewässer Potenzial für Amphibien aufweist und während der Übersichtsbegehung Muscheln, Schnecken und Fische erfasst wurden, sollten diese vor Beginn der Maßnahmen gefangen/ abgesammelt und umgesetzt werden.

 

Welche Maßnahmen und in welchen Zeiträumen werden zum Schutz der genannten Tiergruppen (Amphibien etc.) durchgeführt?

 

Zu Frage 4:

Vor der eigentlichen Entschlammungsmaßnahme erfolgt die Elektrobefischung und Umsiedlung der Fische in ein anderes Gewässer im Oktober 2025.

r die gesamte Dauer der Bauzeit wird eine biologische Baubegleitung eingesetzt. Angetroffene Amphibien werden durch die biologische Baubegleitung vorab und während der Maßnahme abgesammelt, um sie während der Bauarbeiten zu schützen und ihre Lebensräume zu erhalten. Falls Muscheln gefunden werden, werden diese ebenfalls abgesammelt und fachgerecht temporär eingelagert. Das bedeutet, dass sie vorübergehend in geeigneten Behältern eingekeltert werden, um sie während der Bauarbeiten zu schützen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Muscheln wieder an ihren ursprünglichen Ort zurückgebracht, um ihre Population nicht zu beeinträchtigen.

Mit dem Einsatz einer biologischen Baubegleitung wird zudem das Antreffen der abgefragten Tiergruppen dokumentiert. Es wird ein Pflichtenheft erstellt welches der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur Prüfung vorzulegen ist und detailliert beschreibt, wie die biologischen Anforderungen des Bauvorhabens umgesetzt werden.  Gleichzeitig wird mit dem Einsatz einer biologischen Baubegleitung die beauftrage Baufirma sensibilisiert im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Flora und Fauna. Beim Antreffen von lebenden Tieren sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und dürfen erst wieder aufgenommen werden, nachdem eine artgerechte Lösung gefunden wurde.

 

Frage 5 (Baumerhalt/ Weiden):

Auszug aus dem Gewässersanierungskonzept (S. 12.): Die gewässerseitige Ufervegetation sowie die ins Gewässer ragenden und wachsenden Bäume sollten erhalten bleiben, da diese Bereiche als Fortpflanzungsstätten für Teich- und Blässhühner dienen. Weiterhin sollten Bäume mit einem hohen Fledermauspotenzial oder einem Nachweis eines Bruthabitats erhalten bleiben.

Wurde geprüft oder abgewogen (und mit welchem Ergebnis?), ob die genannten Bäume doch erhalten werden können, da sie für die genannten Tiergruppen eine hohe Bedeutung haben?

 

Zu Frage 5:

Die Maßnahmenplanung zielte von Beginn an auf eine minimalinvasive Umsetzung ab, um eine schonendere Behandlung der Umgebung und eine schnellere Erholung herbeizuführen. Die vorgestellte Planung ist das Ergebnis einer Abwägung von Varianten mit der sanftesten Umsetzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Projektressourcen.

 

Frage 6:

Auszug aus dem Gewässersanierungskonzept (S. 16.):Das Wachstum dieser Pflanzen (gewässerseitige Ufervegetation) kann zusätzlich durch den Einsatz von hrichtwalzen gefördert werden.

Wurde geprüft, ob der sinnvolle Einbau von hrichtwalzen zumindest in Teilabschnitten des Ufers durchgeführt werden kann/ soll?

 

Zu Frage 6:

Vorhandene Röhrichtzonen am Ufersaum werden im Wesentlichen erhalten. Vorhandene Sedimente werden in diesem Bereich nicht entnommen, um die sich natürlich eingestellte Vegetation zu erhalten. Lediglich in den Bereichen der einzubauenden Leichtstoffrückhalte-Systeme und dem Nahbereich des Einlaufbereiches des Haupteinleiters von Hamburg Wasser wird der Uferbereich zum Erhalt der Wasserwirtschaftlichen Funktion frei gemacht. Hier müssen zur Wiederherstellung der Regenrückhaltefunktion Sedimente entnommen werden.

In Bereichen, in denen aufgrund einer Überstauung der Einsatz von Röhrichtwalzen nicht möglich ist, werden fertiggezogene Schilfpflanzen eingesetzt. Insgesamt sind für die Maßnahme 600 Stück Phragmitis australis (Schilfrohr) vorgesehen.

Am neu geplanten Wasserplatz ist eine Pflanzung von standortspezifischen Pflanzen berücksichtigt.

 

Frage 7 (Installation eines Olszewski-Rohrs bzw. eines Teichmönches):

Auszug aus dem Grundwassersanierungskonzept (Seite 17): „Beide Varianten bieten die Möglichkeit, nährstoffreiches Tiefenwasser aus dem Gewässer abzuleiten und damit einer Anreicherung von Nährstoffen entgegenzuwirken.

 

Wurde geprüft, ob aus wasserwirtschaftlicher Sicht derartige Einbauten vorgenommen werden können/ sollen?

 

Zu Frage 7:

Im Zuge der Entschlammung werden dem Becken zunächst sämtliche organischen Bestandteile entnommen und der Nährstoffgehalt im Rückhaltebecken ist entsprechend gering.

Mit der Erneuerung des Ablaufbauwerkes wird künftig ein ständiger Abfluss über den Basisabfluss gewährleistet. Somit findet ein kontinuierlicher Austausch der Wassermengen statt. Zudem soll eine im Zuge der Entschlammung vorgesehene Strömungsrinne vom Haupteinleiter in Richtung Auslaufbauwerk die Umwälzung fördern und somit der Sauerstoffarmut entgegenwirken. Ein weiterer Tiefwasserbereich im westlichen Beckenbereich sorgt für eine weitere sauerstoffgesättigte Zone. Diese Maßnahmen wurden als zielführend abgewogen zur Abführung des nährstoffreichen Wassers.

Im Gewässersanierungskonzept wurde als ökologische Maßnahme eine Rohrleitung (Olszewski-Rohr) vorgeschlagen. Diese wird als Sekundärlösung zur Verringerung des Blaualgenaufkommens zurückbehalten, sofern die konkret geplanten Maßnahmen mittelfristig keine Verbesserung bewirken.

 

Frage 8:

Es gibt durchaus einige Abschnitte am Ufer, wo die 13 Ausgleichsbäume gepflanzt werden können (möglichst Arten mit leicht verrottbarem Laub). Warum ist das nicht vorgesehen?

 

Zu Frage 8:

Die Anlage verfügt über einen starken Baumbestand im Umring und auch auf den Böschungen. Bäume in den Böschungen, besonders auf der nördlichen Dammseite, stellen langfristig eine Gefahr da. Bei Windbruch wird der Damm geschwächt. 

Wesentlicher Anteil an der in den Sedimenten eingelagerten Biomasse entstand durch Laubeintrag. Somit wird aus gewässerökologischer Sicht die sehr hohe Anzahl an Bäumen als nicht vorteilhaft eingestuft. Durch Auslichtung und den damit verbundenen stärkeren Windeintrag auf der Gewässeroberfläche kann mehr Gewässerbewegung entstehen. In den letzten Jahren wurde vermehrt Fischsterben am Regenrückhaltebecken Franzosenkoppel beobachtet.

Mehr Bewegung auf der Wasseroberfläche begünstigt die Verringerung von Sauerstoffmangel und verhindert somit das Fischsterben.]

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

 

[Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:

Die FDP-Fraktion ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.]

Ö 12 - 22-0958

Neubau Sport- und Fitnessanlage Bornmoorwiese im Volkspark Altona Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Wesselkamp bittet darum, das Beteiligungsverfahren ausführlicher in der nächsten Sitzung am 17.06.2025 vorzustellen.

 

Frau Feder macht darauf aufmerksam, dass das Beteiligungsverfahren in der Drucksache durchaus erläutert werde.

 

Herr Schaefer stimmt dem Vorschlag Herrn Wesselkamps zu[Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: siehe hierzu Drucksache 22-0958.1 (Anlage)]. Allerdings sei eine Vorstellung von Spielplätzen wie dem am an der Bornmoorwiese, welcher für ältere Kinder ausgelegt sei, gemäß der Vereinbarung nach § 19 (1) BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung nicht regulär angedacht.

 

[Nachtrag der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:

Die besagte Vereinbarung sieht keine Differenzierung zwischen Spielplätzen verschiedener Altersstufen vor.]

 

Herr Wesselkamp entgegnet, er sehe die Anlage weniger als Spielplatz und eher als Freisportanlage.

 

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 17.06.2025 vertagt.


Anlagen
22-0958.1 Neubau Sport- und Fitnessanlage Bornmoorwiese im Volkspark Altona Fragen zur Beteiligung (4442 KB)

Ö 13 - 22-0968

Grunderneuerung Kinderspielpatz Rüsternkamp Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Wesselkamp spricht seinen ausdrücklichen Dank für die Arbeit des Amtes aus. Auch die Lösungen für Barrierefreiheit seien sehr gut.

 

Auf Nachfrage von Frau von Ehren, wie das Trampolin gepflegt, gegen Vandalismus geschützt und zudem die Verkehrssicherheit sichergestellt werden könne, erklärt Herr Schaefer, Trampoline seien in der Unterhaltung nicht günstig. Jedoch lohne sich aufgrund der großen Beliebtheit der Ressourceneinsatz. Am Rüsternkamp sei der Boden versickerungsfähiger als beim Spielplatz an der Osterkirche (TOP 5), weshalb die dort aufgetretenen Probleme beim Spielplatz Rüsternkamp nicht zu erwarten seien.

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

Ö 14 - 22-0983

Antonipark: Grundsanierung der umlaufenden Mosaikfläche des Fliegenden Teppichs mit Schüler:innenworkshop Mitteilungsdrucksache des Amtes

Herr Zieriackshrt aus, die Anlage sei im Sommer stark frequentiert und dazu voll funktionsfähig. Deshalb sei eine Sperrung der Anlage im Sommer nicht zu befürworten. Er plädiere dafür, so lange zu warten, bis die Anlage nicht mehr nutzbar sei.

 

Herr Schaefer macht darauf aufmerksam, dass das Areal nach über 25 Jahren Nutzung Abnutzungserscheinungen zeige. Das Mosaik habe von Anfang an Baumängel aufgewiesen. Es sei richtig, dass diese nun behoben würden, damit das Mosaik nicht der Verwahrlosung hingegeben werde. Hierfür würden auch Park Fiction und Künstler:innen involviert. Vermutlich solle der Antonipark erweitert werden. Bei dieser großen Maßnahme erfolge vermutlich auch eine Grundsanierung.

 

Herr Wesselkamp ergänzt, das Vorhaben sei ein hervorragendes Beispiel für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 33 BezVG. Hierdurch erhielten die Kinder und Jugendlichen einen ganz anderen Zugang zu dem Gelände. Seine Fraktion freue sich sehr über den Ansatz und begrüße diesen in dem sozialen Brennpunkt.

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 15 - 22-0971

Bericht zur Verwendung der zuwachsenden Einnahmen Mitteilungsdrucksache des Amtes

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 15.1 - 22-0956

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Ö 15.2 - 22-0976

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 16

Baumfälllisten

Ö 16.1 - 22-0956

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.

Ö 16.2 - 22-0976

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 16.3 - 22-0951

Das Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen ist noch nicht umgesetzt! Gespräche mit den Initiativen ab sofort fortsetzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Ö 16.4 - 22-0959

Wildgehege Klövensteen: Viel zu schön und viel zu teuer für viel zu kurze Öffnungszeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Ö 16.5 - 22-0969

Unterstützung für einen weiteren Kunstrasenplatz für Teutonia 1910 – Prüfverfahren jetzt starten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Ö 16.6 - 22-0974

Jugendgerechte Freiräume schaffen: Beteiligung und Gestaltung öffentlicher Räume gemeinsam mit jungen Menschen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Ö 16.7 - 22-0931

Sondervermögen Naturschutz Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)

Ö 17

Mitteilungen

Ö 17.1 - 22-0873

Neues Zentrum Altona – Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.2 - 22-0893

Kampagne gegen die Kippe 2.0 – Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/ Vapes Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.3 - 22-0951

Das Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen ist noch nicht umgesetzt! Gespräche mit den Initiativen ab sofort fortsetzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.4 - 22-0959

Wildgehege Klövensteen: Viel zu schön und viel zu teuer für viel zu kurze Öffnungszeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.5 - 22-0969

Unterstützung für einen weiteren Kunstrasenplatz für Teutonia 1910 – Prüfverfahren jetzt starten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.6 - 22-0974

Jugendgerechte Freiräume schaffen: Beteiligung und Gestaltung öffentlicher Räume gemeinsam mit jungen Menschen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 17.7 - 22-0931

Sondervermögen Naturschutz Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 18

Verschiedenes

Herr Bolaños Gonzálezhrt aus, Frau von Ehren habe vorgeschlagen, in die Sitzung am16.09.2025 eine Vertretung vom Bund deutscher Baumschulen e.V. (BdB) unter anderem zu den Themen Sorten, Qualitäten, Klimabäume, Krankheiten heimischer Bäume, Standortfaktoren und Pflanzscheiben einzuladen. Auch seine Fraktion freue sich über Informationen hierzu. Da es sich beim BdB jedoch um einen Lobbyverband handele, präferiere er die andere Idee Frau von Ehrens, Referent:innen der HafenCity Universität Hamburg einzuladen. Auf Anmerkung Herr Andersens, dass in Anbetracht der stets sehr vollen Tagesordnung keine gesamte Sitzung hierfür genutzt werden solle, stellt er klar, es handele sich lediglich um einen Tagesordnungspunkt.

 

Herr Schaefer weist darauf hin, dass die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft auch Referent:innen entsenden könne.

 

Frau von Ehrengt hinzu, mittlerweile sei der dritte trockene Monat erreicht, sodass die Stadtnatur akut unter Druck stehe. Daher stelle sich auch die Frage, was das Amt bei abgängigen Neupflanzungen unternehme. Möglicherweise könnten sich Bürger:innen an dieser Stelle engagieren.

 

Herr Schaefer erläutert, dass die pflanzenden Unternehmen für die Bewässerung im Rahmen der Entwicklungspflege zuständig seien. Sollte ein Baum eingehen, müsse eine Neupflanzung auf eigene Kosten ersetzt werden. Problematischer seien die Bäume, auf die die Gewährleistungspflicht nicht mehr zutreffe. Hierfür werde aktuell an einer Bewässerungsausschreibung gearbeitet. Auf die Bitte von Frau von Ehren, über den Instagram-Kanal des Bezirksamtes auf die Bewässerung der Stadtbäume durch Bürger:innen hinzuweisen, entgegnet er, ein Baum benötige ungefähr 300 Liter Wasser. Deshalb seien solche Aktionen höchstens im Einzelfall sinnvoll. Aufgrund des aktuellen Wetters würden öffentliche Grünanlagen auch nicht gemäht, sondern bewässert, führt er auf Nachfrage von Frau Garde aus. Die Anregung von Frau von Ehren, vor der Mahd die Flächen auf Müll zu untersuchen, könne aus organisatorischen Gründen nicht umgesetzt werden. Schließlich habe die Stadtreinigung Hamburg AöR feste Rundtouren für die Mahd. Auch die Überprüfung der Flächen einen Tag zuvor sei nicht sinnvoll, da bis zur Mahd wieder neuer Müll vorzufinden sei. Auf Nachfrage von Frau Garde führt er zudem aus, der defekte Tartanboden der Fitnessfläche an der Julius-Leber-Straße/ Goetheallee sei repariert. Außerdem erutert er auf Nachfrage von Herrn Andersen, das Amt sei zu den aktuellen Arbeiten mit den Anlieger:innen des Kreisels an der Thomasstraße im Gespräch. Die Situation werde verbessert.

 

Frau Böversen erkundigt sich nach dem Planungsstand für die Modernisierung der Sportanlage Dockenhuden.

 

[Nachtrag des Amtes:

Das Vorhaben Modernisierung der Sportanlage Dockenhuden befindet sich aktuell in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Im Anschluss an die abschließende Abstimmung mit der Nutzer:innenseite wird der Entwurf finalisiert. Da für die Maßnahme kein Bauantrag erforderlich ist, erfolgt unmittelbar anschließend die Ausarbeitung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) sowie die Erstellung der Vergabeunterlagen. Ziel ist es, das Vergabeverfahren zeitnah einzuleiten, um eine Umsetzung und Fertigstellung noch innerhalb des laufenden Kalenderjahres sicherzustellen.]

 

Herr Ridders macht darauf aufmerksam, dass die Wasserleitung des Stuhlmannbrunnensdefekt sei. Ein Reparaturauftrag sei bereits erteilt worden. Aktuell befinde sich das Amt in Abstimmung mit der Polizei, wann die Wasserleitung geöffnet werden könne.

 

Herr Schaefer ergänzt, auch die Pumpe des Behn-Brunnens müsse erneuert werden.

 

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