Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung vor dem Hintergrund der Eingabe mit der Drucksache 22-0230 (siehe Anlage) einstimmig, wie folgt zu beschließen:
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Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, in Kooperation mit der Stadtreinigung Hamburg AöR vor Ort zu prüfen, ob die bestehende öffentliche Toilette im Schanzenpark durchgängig von Mitte Mai bis Mitte September möglichst ganztägig, jedoch mindestens bis 22 Uhr, betrieben werden kann und die Gelder dafür bereit zu stellen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die bestehende öffentliche Toilette in das Eigentum der Stadtreinigung Hamburg AöR übergehen kann.
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, sich bei der BUKEA für den durchgängigen Betrieb der Toilette in den Sommermonaten (siehe Ziffer 1) einzusetzen.
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Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, sich um eine ausreichende und sinnvolle Beschilderung zu kümmern, um auf die jeweils nächstgelegene Toilette (S-Bahn Sternschanze, U-Bahn Schlump oder die öffentliche Toilette im Schanzenpark; siehe Ziffern 1 und 2) hinzuweisen.