22-0893

Kampagne gegen die Kippe 2.0 – Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/ Vapes Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 12.15

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0435.1B beschlossen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 11.04.2025 wie folgt Stellung genommen:

Nach § 27 BezVG kann die Bezirksversammlung in Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fällt, an die jeweils zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Empfehlung aussprechen. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) legt den mit einer Aufforderung versehenen Beschluss der BV Altona daher auch unter Berücksichtigung der Zuschrift der Vorsitzenden vom 1. April 2025 als Empfehlung aus, zu der Folgendes mitgeteilt wird:

Zu 1:

Im Jahr 2024 hat die BUKEA gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Öffentlichkeitskampagne zur korrekten Entsorgung von Kaugummis und Zigarettenkippen durchgehrt. Im Fahrgastfernsehen des öffentlichen Personennahverkehrs, auf Plakatwänden an und in Bahnhöfen sowie auf den Stadtinformationsanlagen wurden die Motive publiziert. Insgesamt wurden 30 Fuhrparkplakate an den SRH-Fahrzeugen angebracht, auf den Monitoren der öffentlichen Toilettenanlagen der SRH wurde die Kampagne gezeigt und Postings auf den Social-Media-Kanälen der SRH in Kooperation mit der BUKEA veröffentlicht. Eine Fortsetzung der Kampagne im Jahr 2025 ist in Planung. Dauerhaft sind Informationenzu den Themenbereichen der Internetseite der FHH zu entnehmen, siehe Saubere Stadt.

Zu 2:

Eine Verknüpfung der bestehenden Kampagne mit dem Thema der E-Zigaretten/Vapes wird nicht verfolgt, da diese als Elektrogeräte der Produktverantwortung unterliegen und andere Entsorgungswege genutzt werden müssen. Dies sind z.B. die Depotcontainer für Elektroaltgeräte der SRH oder Rücknahmesysteme im Einzelhandel. Eine Entsorgung über den Restmüll wie es bei herkömmlichen Zigarettenresten vorgesehen ist ist ausgeschlossen, da wertvolle verwertbare Reststoffe einem Recycling zugeführt werden sollen. Bei zukünftigen neu zu konzeptionierenden Kampagnen wird geprüft, ob eine Berücksichtigung von E-Zigaretten/Einweg-Vapes möglich sein wird.

Zu 3:

Die SRH wendet den Bußgeldkatalog der Bezirksämter analog an. Die Festlegung der Höhe im Einzelfall steht im Ermessen der festsetzenden Stelle unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. Eine Erhöhung des Regelbußgeldes für einen durchschnittlichen Standardfall von derzeit 40 Euro wurde geprüft, aber verworfen, da präventive Maßnahmen wie z.B. der WW+, der Kampagne zur Entsorgung der Zigarettenkippen oder die CleanSchnack-Aktionen für langfristig sinnvoller erachtet werden und der Bußgeldrahmen erforderlichenfalls ein höheres Bußgeld erlaubt.

Zu 4:

Die WasteWatcher+ werden regelhaft zur Bestreifung stark frequentierter und sensibler öffentlicher Plätze eingesetzt, hieran hat sich seit der Stellungnahme vom 13.10.2021 nichts geändert.

Petitum/Beschluss

Die Bezirsversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 12.15
Lokalisation Beta
Hamburg

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