22-0817.2

Fischers Park: Probenraum im ehemaligen WC-Gebäude erhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 11.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 den als Anlage beigefügten Antrag mit der Drucksache 22-0817 sowie den ebenfalls als Anlage beigefügten Änderungsantrag mit der Drucksache 22-0817.1zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Kultur und Bildung (KuBi) überwiesen.

Der KuBi hat sich in seiner Sitzung vom 07.04.2025 mit dem Thema befasst. Vor dem Hintergrund, dass der Fortbestand des Probenraumes im Fischers Park, der einen wichtigen Beitrag zu Altonas Musikwirtschaft leistet, nur unter Erhalt des unter Bestandsschutz fallenden Gebäudes sichergestellt werden kann, empfiehlt der KuBi der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Behörde für Kultur und Medien wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, zeitnah (d.h. in maximal 5 Monaten) ein baufachliches Gutachten in Auftrag zu geben, mit dem Ziel zu überprüfen, ob und ggf. mit welchem Kostenaufwand eine bauliche Sanierung des als Probenraum genutzten ehemaligen WC-Gebäudes im Fischers Park möglich ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 11.2
Lokalisation Beta
Fischers Park

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