22-0817.3

Fischers Park: Probenraum im ehemaligen WC-Gebäude erhalten! Ergänzungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 22-0817.2

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 11.1.1

Sachverhalt

Ergänzend zur Beschlussempfehlung des Ausschuss für Kultur und Bildung (Drs.-Nr. 22-0817.2) möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, zeitnah (d.h. in maximal 5 Monaten) ein baufachliches Gutachten in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, zu überprüfen, ob und ggf. mit welchem Kostenaufwand eine bauliche Sanierung des als Probenraum genutzten ehemaligen WC-Gebäudes im Fischers Park möglich ist.
  1. (NEU) Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, einen Antrag beim Stadtentwicklungsfonds zu stellen, wenn dies für die Umsetzung benötigt wird.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 11.1.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

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