Jugendgerechte Freiräume schaffen: Beteiligung und Gestaltung öffentlicher Räume gemeinsam mit jungen Menschen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025
Letzte Beratung: 04.06.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 11.2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0424.6B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Vorbemerkung:
Die Gründung des Kinder- und Jugendbeirats ist eine erste existentielle Maßnahme zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung der jugendgerechten Freiräume.
Durch den Bürgerschaftsbeschluss (Drs. 22-17212 Teil B) aus Dezember 2024 wurde das Bezirksamt Altona ermächtigt, einen Kinder- und Jugendbeirat als Pilotprojekt in den Haushaltsjahren 2025/2026 zu initieren. Diese Ermächtigung wird mit dem Rahmenkonzept zur Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen Altonas begründet. Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe Altona ist mit der Umsetzung beauftragt. Das Umsetzungskonzept zur Gründung des Kinder- und Jugendbeirats wurde am 19.03.2025 im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses Altona vorgestellt.
Zudem hat der Jugendhilfeausschuss Altona die vier Empfehlungen der Jugendhilfeplanung Altona als Schwerpunktsetzung (vgl. Drs. 21-5024.1) am 05.06.2024 beschlossen. Hier wird das Thema „Jugend im Öffentlichen Raum unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ als eine Schwerpunktsetzung für die zukünftige Jugendhilfeplanung festgelegt.
Zu 1.a:
In Altona finden für Projekte im öffentlichen Freiraum regelhaft mehrstufige Beteiligungsverfahren statt, welche sich an die Bevölkerung richten. Im Einzelfall erfolgen nutzergruppenspezifische, zusätzliche Beteiligungsangebote, speziell für Kinder und Jugendliche. Bezüglich der Freiraumplanung liegen zahlreiche Anforderungen auf öffentlichen Freiflächen. Sofern die Rahmenbedingungen, wie beispielsweise verfügbare Flächengröße, Lage im Stadtraum, es zulassen, werden die genannten Punkte bei der Neu- und Umplanung von öffentlichen Freianlagen berücksichtigt und spezielle Orte für die Zielgruppe Jugendliche geschaffen.
Zu 1.b:
Siehe Antwort zu 1.a bei Vorliegen der Rahmenbedingungen. Als Beispiele für öffentliche Freianlagen mit Orten für Jugendliche können genannt werden: Walther-Möller-Park, Bornpark, Achtern Born, Sternschanze, Volkspark (Vorhornweg), Rissener Kiesgrube.
Zu 1.c:
Für Jugendliche sollten separate Bereiche und den Bedürfnissen angepasste Angebote gewählt werden, um Konflikte mit anderen Nutzungsgruppen, z.B. Kleinkindern oder Anliegern, zu verhindern.
Zu 1.d:
Das Fachamt Sozialraummanagement wird zunächst das Gespräch mit dem Dachverband Stadtkultur e.V. suchen, um sich zu den dortigen Erfahrungen mit entsprechenden Formaten auszutauschen.
Zu 2:
Je nach gewählten Beteilugungsverfahren kann sich der Personalaufwand und die Kosten für das Verfahren gegenüber Beteiligungen im regelhaften Verfahren erhöhen.
Ein pauschaler Wert kann hierzu nicht benannt werden, dies wäre im Einzelfall zu betrachten.
Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe ist zusätzlich zu seinen originären Aufgaben mit der Umsetzung (bzw. der Begleitung) der Implementierung eines Kinder- und Jugendbeirates befasst. Das Petitum des oben genannten Bürgerschaftsbeschlusses sieht vor, dass für die Erprobungsphase in den Jahren 2025und 2026 in den Zentralen Bezirksmitteln jeweils 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon können jährlich 100.000 Euro jeweils in den Bezirken Altona und Wandsbek sowie 50.000 Euro für Nachfolgeprojekte in den anderen Bezirken und Begleitforschung etc. eingesetzt werden.
Im Mai 2025 wird es dem Umsetzungskonzept entsprechend (siehe Drs. 22-0775) ein Ausschreibungsverfahren geben. Der/die gesuchte Beteiligungsdienstleister:in wird beauftragt, den Implementierungsprozess zu gestalten und durchzuführen. Die finanziellen Ressourcen aus der Sanatsdrucksache werden also größtenteils genutzt, um die notwendigen personellen Ressourcen für diesen Prozess zu kompensieren.
Zu 3:
Seitens der Fachbehörden ist die Stabsstelle Beteiligung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) mit der Begleitung und Umsetzung des Pilotprojektes aus der Senatsdrucksache beauftragt.
Eine zusätzliche Abstimmung mit der Sozialbehörde ist daher nicht erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.