Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Vertagt aus der Sitzung vom 05.05.2025.
Der Petent betont, die in der Eingabe beschriebenen Missstände, die über den Titel der Eingabe (das Parken vor dem Fußgängerüberweg) weit hinaus gingen, würden seit sechs Jahren gemeldet werden. Die Behinderungen hielten aber an, obwohl alle Meldewege beschritten worden seien. So würde immer noch unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg geparkt, sodass die Sichtbeziehungen sehr eingeschränkt seien. Der Gehweg selbst werde auch beparkt. Als vor kurzem ein Baumgitter gelegt worden sei, hätte auch ein seit langem geforderter Poller installiert werden können, um eben dieses Gehwegparken einzuschränken. Es sei unerfreulich gewesen, dass Beamte vom Polizeikommissariat (PK) 26 ihn unangemeldet zuhause besucht und sich Beamte am Telefon despektierlich über seine Eingaben geäußert hätten. Es sei auch permanenter Polizeieinsatz vor Ort gewünscht, sondern die Realisierung niedrigschwelliger baulicher Maßnahmen, um den Zustand sicherer zu machen.
Herr Strate bedauert die vom Petenten gemachten Erfahrungen und macht darauf aufmerksam, dass Navigationsgeräte kontinuierlich Routen durch die Regerstraße anzeigten.
Herr Asmussen betont, das PK 25 sei zuständig. Ein Besuch eines Kollegen vom PK 26 erschließe sich ihm daher nicht, er bitte den Petenten um ein klärendes Gespräch nach der Sitzung. Richtig sei, dass der Bürgernahe Beamte den Kontakt zum Petenten gesucht habe und auf Veranlassung des PK 25 auch Wegewart und Straßenverkehrsbehörde vor Ort gewesen seien. Den Kontakt wolle das PK mit dem Petenten vor Ort gerne aufrechterhalten.
Das installierte Baumgitter solle auch dem nicht regelgerechten Parkverhalten Einhalt gebieten. Darüber hinaus sei es zu Unregelmäßigkeiten in der Beschilderung der Regerstraße gekommen. Dies komme ab und an nach dem Rückbau von Baumaßnahmen vor. Die Maßnahmen hätten die Schulwege aber sicherer gemacht. Die Regerstraße sei in die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das PK 25 einbezogen worden. Das PK könne nur nicht permanent vor Ort sein und individuelle Regelverstöße ahnden. Zudem überprüfe das PK, ob das derzeitige Parken quer zur Fahrtrichtung nicht in längs zur Fahrtrichtung umgewandelt werden müsse.
Herr Harders dankt Herrn Asmussen für die ernsthafte Herangehensweise an die Problematik und bittet das Bezirksamt, bei geringfügigen baulichen Maßnahmen ggf. direkt zu unterstützen.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der Petent erläutert, der Sülldorfer Kirchenweg sei ab dem Jahr 2018 zur Veloroute umgebaut worden. Das Fahrbahnkonzept basiere auf gegenseitiger Rücksichtnahme, was angesichts der durch die Höhenunterschiede eingeschränkten Sichtbeziehungen und ausgelösten starken Geschwindigkeitsunterschiede insbesondere im Radverkehr nicht funktioniere. Die sog. Kernfahrbahn sei zu eng, die Fahrzeuge wichen plötzlich auf die Fahrradschutzstreifen aus. Viele Kinder benutzten diese deshalb nicht, sondern die Gehwege. Zudem fielen die Fahrradschutzstreifen unmittelbar vor dem Einzelhandel Richtung S-Bahnhof Blankenese weg. Je schneller die Fahrzeuge führen, umso gefährlicher die Situationen, weswegen Tempo 30 in der Eingabe gefordert werde. Viele Schulkinder und jugendliche Sportler:innen müssten die Fahrbahn ohne Querungshilfe queren. Auch am Spielplatz sei keine Querungshilfe vorhanden. Mit den zur Anpassung anstehenden Verwaltungsvorschriften könnten zum Beispiel auch der Spielplatz als Begründung für Tempo 30 herangezogen werden. In fast allen Straßen in der unmittelbaren Umgebung sei flächendeckend Tempo 30 vorgeschrieben, nur an diesem gefährlichen Streckenabschnitt nicht.
Herr Rust führt aus, die Einrichtung einer Tempo 30-Zone falle in die Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Der Sülldorfer Kirchenweg sei eine Bezirksstraße mit überörtlichem Charakter. Dies und die Linienführung des Metrobus 1 sprächen gegen die Einführung einer Tempo 30-Zone; esbliebe die Möglichkeit, eine Tempo 30-Strecke einzurichten, sofern eine Gefahrenlage vor Ort gegeben sei, was hier explizit nicht der Fall sei. Auch der Einsatz einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage habe keine Auffälligkeiten gezeigt. Falls aber die Hamburger Richtlinienzur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) zur Einführung von Tempo 30-Strecken nach der bereits erfolgten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung geändert würden, gebe es die Möglichkeit, die Einführung einer Tempo 30-Strecke vor dem Hintergrund der schützenswerten Einrichtungen wie Schulweg und Spielplatz zu prüfen. Ob dann Tempo 30 streckenweise angeordnet würde, sei offen. Allerdings würden im Verlauf von Tempo 30-Strecken keine Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet. Bliebe es bei Tempo 50, könne ein FGÜ geprüft werden. Dies setze aber auch entsprechende Querungszahlen und entsprechendes Verkehrsaufkommen voraus. Die Topografie des Geländes ansich sei kein Risikofaktor.
Herr Strasser erinnert, dass die Fraktion DIE LINKE bereits in der 19. Wahlperiode im Jahr 2014 Tempo 30 für diese Strecke gefordert habe. Die Bezirksversammlung habe in Ihrer Sitzung vom 29.02.2024 bereits für den nördlichen Streckenabschnitt im Sülldorfer Kirchenweg Tempo 30 gefordert (Drucksache 21-4524.2B). Ggf. müsse diese Forderung auf den südlichen Abschnitt erweitert werden. Er bitte alle Fraktionen und die Petenten, daran weiterhin mitzuarbeiten.
Herr Harders merkt an, dass es in Tempo 30-Zonen keine Fahrradschutzstreifen geben könne. Würden diese oder nur deren Markierung entfernt, könne man die BVM bitten, eine solche zu prüfen. Fahrradschutzstreifen seien stets nur ein Kompromiss. Unter Umständen könnten schon geringfügige Änderungen im Bestand zum Ziel führen. Eine akute Gefahrenlage sei glücklicherweise nicht gegeben. Fraglich sei, wann die von Herrn Rust beschriebenen HRVV angepasst würden, um die Option Tempo 30-Strecke zu prüfen. Aus der Vergangenheit sei ihm mindestens ein Unfallgeschehen vertraut. Die Situation vor dem REWE-Supermarkt einschließlich Tiefgaragenzufahrt sei gefährlich. Möglicherweise könne noch ein FGÜ bei Tempo 50 angeordnet werden, dieser habe bei anschließender Einführung von Tempo 30 häufig dennoch Bestand. Die Einführung von Tempo 30 sei wünschenswert.
Herr Hahn weist auf die beiden unterschiedlichen verbauten Asphaltsorten der Fahrbahn hin. Selbst wenn die Einfärbungen und Markierungen beseitigt würden, bliebe eine farbliche Abgrenzung, und die Fahrbahn könne nicht neu aufgeteilt werden. Die Verwendung einer farblichen Markierung ohne Zuhilfenahme eines Verkehrszeichens sei in Hamburg nicht üblich.
Herr Batenhorst spricht sich für die Prüfung eines FGÜund einer Querungshilfe sowie gegen Tempo 30 aus. Der Wirtschaftsverkehr würde sonst Schaden nehmen.
Herr Schmidt verweist auf die enge Fahrbahn, die Sichteinschränkung durch die Topografie des Geländes und auf die hohen Geschwindigkeitsunterschiede des Radverkehrs. Die Fahrzeuge würden auf die Fahrradschutzstreifen ausweichen. Diese Lage reiche aus, um Tempo 30 prüfen zu lassen.
Herr Porten beschreibt die Schilderung der Petenten als ernüchternd, schließlich handele es sich ja um eine bezirkliche Planung.
Herr Schmuckall bittet um realitätsbezogene Wortbeiträge der Ausschussmitglieder und erinnert an die lange Diskussion und Kompromissbildung rund um die Gestaltung des Sülldorfer Kirchenwegs. Die Fahrradschutzstreifen seien seinerzeit von der Fraktion GRÜNE gewünscht worden. Auch der weitere Bereich des Sülldorfer Kirchenwegs werde nun mit Fahrradschutzstreifen versehen. Die jetzige Gestaltung sei in dieser Form von der damaligen rot-grünen Mehrheit beschlossen worden. Er warne vor einem Beschluss an die Behörde für Inneres und Sport (BIS), dieser könne vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage nur abgelehnt werden.
Frau Pauly stimmt dem zu. Eine Prüfung, wie von Herrn Rust angeboten, sei ausreichend.
Frau Vornhagen betont, es sei unsicher, wann die HRVV geändert würden. Es sei zu erwägen, ob alle Beschlüsse, die von der BIS abgelehnt worden seien, dieser nach Änderung der HRVV erneut vorgelegt werden könnten.
Herr Adrian fasst zusammen, die Einführung von streckenbezogenem Tempo 30 in einem möglichst langen Abschnitt sei zu favorisieren und heute in einem Beschluss nach § 27 BezVG zu fassen.
Herr Harders bittet für die Fraktion GRÜNE um eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird nach §27 BezVG aufgefordert, im Sülldorfer Kirchenweg eine streckenbezogene Tempo-30 Regelung mit größtmöglicher Länge einzurichten.
Sollte dies nach der derzeit gültigen Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) noch nicht möglich sein, wird die Behörde gebeten, die Prüfung nach der diesbezüglichen bevorstehenden Änderung der HRVV mit Blick auf die schützenswerten Einrichtungen wie Schulwege und Spielplätze ohne nochmalige Aufforderung durch die Bezirksversammlung erneut durchzuführen.
Eine Vertretung des Elternrats der Max-Brauer-Schule führt aus, zu Schulbeginn und -ende würden viele Fahrzeuge auf dem Gehweg parken und rangieren, was den Schulweg vieler zu Fuß gehender Kinder gefährde. Es sei nachvollziehbar, dass die Polizei das Verhalten nicht täglich sanktionieren könne. Vor diesem Hintergrund sei vom Amt bereits ein klapp- oder versenkbarer Poller und Querungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt worden. Bisher sei nichts geschehen. Ebenso solle der sog. Daimlerplatz (zwischen Daimlerstraße und Hohenzollernring) umgestaltet werden, mit mehr Platz für Fuß- und Radwege sowie Fahrradabstellmöglichkeiten. Anwohnende und Schulkonferenz ständen hinter den finanziell überschaubaren Maßnahmen.
Herr Asmussen entgegnet, eine Aussage des Polizeikommissariats, dass die Kontrollen nur eingeschränkt gewährleistet werden könnten, seien ihm nicht bekannt. Eine konkrete Gefährdungslage liege ebenso wenig wie Ereignisse mit Schadensfolgen vor.
Frau Knüppel ergänzt, es werde derzeit ein Fußgängerüberweg (FGÜ) auf dem Hohenzollernring zwischen Friedensallee und S-Bahnüberführung geprüft.
Herr Hahn fügt hinzu, ein versenkbarer Poller koste pro Stück etwa 100.000 Euro und sei vermutlich an vielen Schulen wünschenswert. Über diese Mittel verfüge das Bezirksamt aber nicht. Es sei denkbar, die Sackgasse Bei der Paul-Gerhardt-Kirche zu einer Schulstraße umzuwidmen und nötig, bei einer Überplanung das beschriebene Schulumfeld im Ganzen anzusehen. Im laufenden zweiten Quartal begännen die Planungen für das Projekt Schulstraße für die Grundschule Wesperloh. Falls Lösungen wie Beschrankungen, ähnlich den Hochwasserschutzschranken wie am Fischmarkt eingesetzt, angedacht würden, müsse vorher rechtlich geklärt werden, wer diese bedienen dürfe. Das ehemalige Schwarzkopf-Gelände werde noch bebaut und es sei unklar, wo welche Maßnahme exakt positioniert werden könne. Dies sei relevant, da zum Beispiel bei einem FGÜhäufig in die Öffentliche Beleuchtung eingegriffen werde. So könnten für einen FGÜ Kosten in Höhe von 80.000 Euro anfallen.
Herr Strate ergänzt, in dem Areal seien zwei Zufahrten geplant, eine für Gewerbe, eine für Wohnen.
Herr Stünitz betont, die Beschwerde- und Gefährdungslage rund um die Max-Brauer-Schule sei seit Jahrzehnten bekannt. Insbesondere im Kreuzungsbereich an der Bahrenfelder Straße und in der Einfahrt der Max-Brauer-Schule werde kontinuierlich regelwidrig geparkt. Er regt an, das nördliche Sackgassenende der Daimlerstraße für den Kfz-Verkehr zu entwidmen, um mehr Platz für Fußweg und Fahrradabstellflächen zu schaffen.
Herr Porten mahnt, es dürften nicht noch weitere Stellplätze in Ottensen wegfallen und hinterfragt, innerhalb welcher Zeiträume die besagten Missstände einträten.
Herr Schmuckall macht deutlich, es sei bereits im Umfeld der Max-Brauer-Schule viel beschlossen, aber wenig umgesetzt worden. Ein Poller und ein Fußgängerüberweg seien rasch, ggf. mit einem weiteren Beschluss des Ausschusses, umzusetzen. Er würde sich freuen, wenn es etwas Sichtbares passiere. Eine Schulstraßenplanung sei ggf. zwar sinnvoll, aber deutlich aufwendiger und hätte viel Vorlaufzeit.
Herr Fischer stimmt zu, die rasche Umsetzung von Maßnahmen dränge. Wenn ein versenkbarer Poller zu kostenaufwendig sei, müsse nach pragmatischeren Lösungen gesucht werden.
Herr Harders stellt fest, die Fraktion GRÜNE unterstütze die in der Eingabe vorgeschlagenen Maßnahmen und erinnert an einen diesbezüglichen Workshop, der an der Schule vor drei Jahren stattgefunden habe. Er kündigt einen interfraktionellen Antrag zum Thema für eine der nächsten Sitzungen des Mobilitätsausschusses an.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Der TOP wird in die nächste Sitzung am 16.06.2025 vertagt.
Der TOP mit der Drucksache 22-0965 wird auf Bitten der FDP-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Porten hinterfragt, ob die Richtung der zukünftigen Einbahnstraßenregelung bereits feststehe. Die Anwohner:innen warteten auf die Bekanntgabe der Lösung. Gleichzeitig habe das Bezirksamt mitgeteilt, dass es sich nicht für zuständig erachte (siehe Drucksache 22-0965).
Herr Hahn stellt klar, zuerst prüfe das Polizeikommissariat 21. Der Beschluss baue aufeinander auf.
Frau Knüppel wirft ein, die Prüfung dauere noch an.
Herr Harders verweist auf die Rückmeldung des Amtes. Teilweise falle die Zuständigkeit tatsächlich in die der Behörde für Inneres und Sport oder sei eine Zusammenarbeit zwischen dieser und dem Amt. Bei Ziffer 5 des Beschlusses sei das Bezirksamt hingegen zweifelsfrei zuständig.
Frau Pauly zeigt sich verwundert, dass die besagte Zusammenarbeit noch nicht begonnen habe und die Beschlussrückmeldung lapidar auf die Nichtzuständigkeit verweise. Serviceorientiert sei das nicht.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 BezVG aufgefordert, den Beschluss zu „Mobilität und Parken im Zeiseweg" (Drucksache 22-0618.1B) anstelle des sich nicht für zuständig erklärten Bezirksamts (siehe Drucksache 22-0965) umzusetzen.
Sollte die Mitwirkung des Bezirksamts für die Beschlussumsetzung (zum Beispiel zu Punkt 5 des Beschlusses) nötig sein, wird dieses nach § 19 BezVG hierzu ebenfalls und erneut aufgefordert.
Herr Harders kündigt Antragstellungen der Fraktion GRÜNE zum Thema an. Es seien alle Fraktionen eingeladen, daran mitzuarbeiten.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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