Tempo 30-Piktogramme Hohenzollernring Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025
Letzte Beratung: 02.06.2025 Mobilitätsausschuss Ö 5.4
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2025 anliegende Drucksache 22-0791.1B beschlossen.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 21 mit Schreiben vom 15.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation
Der Hohenzollernring verbindet die Elbchaussee im Süden mit der Gasstraße und der Daimlerstraße im Norden.
Der in Rede stehende Abschnitt des Hohenzollernrings zwischen Bahntrasse und Friedensallee befindet sich in einer Tempo 30-Zone.
2. Bewertung
Gemäß der Ziffer 5.5.5 der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) kommen für die Anordnung von „30“-Piktogrammen auf der Fahrbahn nur Zonen in Betracht, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittliches Maß an
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitensquote von mindestens 15 % gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h oder
- Geschwindigkeits- Unfällen oder Rechts-vor Links-Unfällen (Unfallhäufungsstellen) oder
- Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten
aufweisen. Vor der Anordnung von Piktogrammen ist zunächst zu prüfen, ob sämtliche baulichen, sowie straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Einengung der Fahrgasse ausgeschöpft worden sind.
In den Jahren 2022 bis April 2025 wurden insgesamt 9 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Im Ergebnis wurden insgesamt 148.168 Fahrzeuge gemessen, von denen 2342 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Dies ergibt eine Überschreitensquote von 1,58 %. (Im Einzelnen 1,4%-4,9 %)
Eine Unfallauswertung für die Jahre 2022-2024 und für das laufende Jahr 2025 ergab eine unauffällige Unfalllage. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der Hohenzollernring zwischen Bahntrasse und Friedensallee ein überdurchschnittlich hohes Maß an Fahrbahnquerungen durch zu Fuß Gehende aufweist.
Daher liegen die Voraussetzungen, „30“-Piktogramme auf der Fahrbahn des Hohenzollernrings anzuordnen, nicht vor.
3. Fazit
„30“- Piktogramme können aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht angeordnet werden.
Das PK 21 wird die Verkehrsverhältnisse im Hohenzollernring weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.