Intelligente Ampelsteuerungen Auskunftsersuchen von Benjamin Harders, Benjamin Eschenburg, Dana Vornhagen und Florian Wesselkamp (alle Fraktion GRÜNE)
Letzte Beratung: 02.06.2025 Mobilitätsausschuss Ö 5.1
Die Verkehrsbehörde stattet Lichtsignalanlagen mit Infrarotdetektoren aus. Dies ermöglicht im Gegensatz zu den früher verwendeten, nicht immer auslösenden Induktionsschleifen intelligente und flexible Ampelsteuerungen, um die Wartezeit für den Fußverkehr, Radverkehr, Busverkehr und den übrigen Kfz-Verkehr abhängig vonder Verkehrslage zu reduzieren.
Neue Ampelprogrammierungen bringen zwar oft Verbesserungen, jedoch sind die Verbesserungen nicht immer für alle Verkehrsteilnehmer:innen erkennbar oder es ist nicht selbsterklärend, warum sie auf eine bestimmte Art programmiert werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG bezogen auf den Bezirk Altona um Auskunft:
(a) Wie groß ist die Wartezeit für den Radverkehr auf der Radverkehrsanlage an der Kreuzung Königstraße/Kirchenstraße gegenüber dem parallel fahrenden Fahrbahnverkehr?
(b) Wie groß ist die Wartezeit für den Radverkehr in der Reventlowstraße Richtung Süden auf der Radverkehrsanlage an der Kreuzung Reventlowstraße/Klein Flottbeker Weg gegenüber dem parallel fahrenden Fahrbahnverkehr?
(c) Welches Ampelprogramm ist für die Kreuzung Elbchaussee/Hohenzollernring geplant, um Abbiegeunfälle zu vermeiden und den Radverkehr nicht auszubremsen?
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Koordinierte Signalprogramme haben in der Regel eine Umlaufzeit eines Vielfachen von 15 Sekunden (s). Die regelhaft eingesetzten Umlaufzeiten sind 90 s (zumeist zu Hauptverkehrszeiten), 75 s, 60 s oder 45 s (zu Nebenverkehrszeiten/nachts). Die Umlaufzeit hängt vor allem von der Komplexität der Kreuzung ab.
Zu 2:
In Ausnahmefällen, etwa an sehr großen, komplexen Kreuzungen oder an Umleitungsstrecken aufgrund von Baumaßnahmen, an denen mit temporär sehr hohen Verkehrsbelastungen zu rechnen ist, werden 120 s Umläufe eingesetzt. An peripher liegenden, reinen Fußverkehr-Lichtsignalanlagen sind zum Teil auch 30 sUmläufe möglich.
Zu 3:
Die Räumzeit [s] ergibt sich aus dem Quotienten aus Räumweg [m] und Räumgeschwindigkeit [m/s]. Der Räumweg ergibt sich aus den festgelegten Konfliktpunkten im Knotenpunktbereich, an denen der betrachtete Verkehrsstrom in Konflikt stehende Verkehrsströme kreuzt. Die Räumgeschwindigkeit ist abhängig von der Verkehrsart. Hamburg orientiert sich an den Vorgabewerten der RiLSA (Richtlinie für Lichtsignalanlagen) – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Die angesetzten Räumgeschwindigkeiten betragen i.d.R.:
Zu 4:
Im Bezirk Altona gibt es 217 aktive Lichtsignalanlagen.
Zu 5:
Als „Bettelampeln“ werden umgangssprachlich Lichtsignalanlagen mit einer Anforderungsschaltung bezeichnet, mit der der zum Kraftfahrzeugverkehr parallel laufende Fuß- und gegebenenfalls auch Radverkehr ausschließlich durch eigene Anforderung freigegeben wird. Derzeit gibt es in Altona folgende vier „Bettelampeln“. Bei den beiden erstgenannten LSA ist bereits eine Umschaltung ohne Bettelampelfunktion zur Umsetzung an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) beauftragt. Bei der drittgenannten ist perspektivisch eine Umschaltung im Zuge der Veloroute 14 geplant, und an der letztgenannten wird die Bettelampelfunktion vorläufig beibehalten, bis eine Überprüfung und ggf. Umschaltung im Rahmen eines zukünftigen Projektes erfolgen wird.
Zu 6:
„Intelligente Bettelampeln“ gibt es nicht. Es gibt lediglich den Unterschied zwischen Festzeitsteuerungen und verkehrsabhängiger Steuerung. Bei einer Festzeitsteuerung erhalten alle Verkehrsteilnehmenden jeden Umlauf regelhaft eine Freigabe, die jeden Umlauf gleich lang ist. Bei verkehrsabhängigen Steuerungen erhalten einzelne Verkehrsteilnehmende (i.d.R. aus der Nebenrichtung) nur auf Anforderung eine Freigabe. Zusätzlich können die Freigabezeitlängen je nach vorhandener Verkehrssituation oder durch sich anmeldende Busse (Buspriorisierung) verlängert oder verkürzt werden.
Verkehrsabhängige Steuerungen, bei denen die Freigabe über Anforderung erfolgt, werden umgangssprachlich auch „Bedarfsampeln“ genannt. Bei einer tatsächlichen „Bettelampel“ handelt es sich jedoch lediglich um eine Sonderform der verkehrsabhängigen Steuerung bzw. der Bedarfsampeln, bei der der parallel zum Kfz-Verkehr geführte Rad- und Fußverkehr seine Freigabe gesondert anfordern muss. Das heißt, er wird bei Freigabe des parallelen Kfz-Verkehrs nicht automatisch (!) mit freigegeben. Bei einer Fußverkehr-Lichtsignalanlage handelt es sich somit nie um eine Bettelampel, da es hier keinen parallel geführten Kfz-Verkehr gibt. Es handelt sich um eine einfache verkehrsabhängige Steuerung mit Anforderung der Fußverkehrfreigabe.
Zu 7:
Am Großteil der Lichtsignalanlagen gibt es verkehrsabhängige Steuerungen, also Lichtsignalanlagen mit divers möglichen Detektionseinrichtungen (Anforderungstaster, Induktionsschleife, Wärmebildkamera etc.) für die Anforderung und Verlängerung/Verkürzung der Freigabezeiten. Anforderung in der Regel für die Verkehrsströme der Nebenrichtung sowie gesondert signalisierte Abbiegeströme der Hauptrichtung, Verlängerung/Verkürzung wird unabhängig von Hauptrichtung/Nebenrichtung eingesetzt.
Zu 8:
Darüber wird keine Statistik geführt.
Zu 9:
Im Bezirk Altona sind keine Kreuzungen mit dieser Technologie ausgestattet. Derzeit gibt es in Hamburg lediglich eine Kreuzung, die mit einer Pilotanlage ausgestattet ist: Im Bezirk Hamburg-Mitte Am Sandtorkai/Großer Grasbrook in der HafenCity. Verschiedene Radarsensoren erfassen jeweils einzelne Radfahrende und einzelne abbiegende Kraftfahrzeuge. Nur wenn beide Verkehrsteilnehmende zeitgleich im Konfliktbereich erwartet werden, werden weiß blinkende Boden-Leuchtdioden aktiviert. Diese sogenannte eventbasierte Aktivierung soll dem Gewöhnungseffekt entgegenwirken.
Zu 10:
Zu 11:
Die maßgebenden Faktoren zur Festlegung der Koordinierungsgeschwindigkeit sind das Gefälle und der Zustand der Fahrbahn/Radverkehrsanlage. Bei Neigungen und gutem Zustand wird eine höhere Geschwindigkeit angesetzt als bei Steigungen und schlechtem Zustand. Ein weiterer Faktor, der jedoch nur schwer zu bestimmen ist und auch nicht konstant ist, sind die vorhandenen Windbedingungen. Insbesondere im Bereich der Elbe kann dies jedoch im Einzelfall ein Faktor sein.
Zu 12:
Das Projekt „PrioBike“, in dessen Zuge die unter Punkt 10. genannten Grüne Wellen für den Radverkehr eingerichtet wurden, ist abgeschlossen. Die Einrichtung von Grünen Wellen ist in die Regelaufgabe überführt worden. Im Rhamen dessen befinden sich BVM und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in engem Austausch, um geeignete Streckenabschnitte für Grüne Wellen im täglichen Betrieb zu identifizieren, auf ihre Eignung zu prüfen und im Falle der Eignung umzusetzen. Darüber hinaus sollen die bestehenden Grünen Wellen für den Radverkehr beibehalten und gepflegt werden.
Zu 13:
In Altona befinden sich derzeit 40 Koordinierungen (Grüne Wellen) mit insgesamt 68 Lichtsignalanlagen in Betrieb (einzelne LSA können in mehreren Koordinierungen enthalten sein, wenn sich diese kreuzen oder überlappen). I.d.R. wird zur Spitzenstunde am Morgen der Verkehr stadteinwärts priorisiert, während zur Spitzenstunde am Abend der Verkehr stadtauswärts priorisiert wird. Zu Verkehrsnebenzeiten erfolgt eine Abwägung zwischen denbeiden Fahrtrichtungen. Die Koordinierungsgeschwindigkeit richtet sich i.d.R. an der zulässigen Geschwindigkeit (z.B. 50 km/h). An Streckenzügen mit variierenden zulässigen Streckengeschwindigkeiten (z.B. Tempo 30 nachts) werden tagesabhängig unterschiedliche Koordinierungsgeschwindigkeiten angesetzt.
LSA-Name |
Art |
Zustand |
Bezirk |
Koordinierungen |
Bleickenallee/Fischers Allee |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B07, E11, K14 |
Friedensallee/Behringstraße/Barnerstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B31 |
Barnerstraße/Gaußstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B31 |
Julius-Leber-Straße/Goetheallee |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B31 |
Barnerstraße/Lessingtunnel |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B31 |
Behringstraße/Hohenzollernring |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B31, B34, H29 |
Behringstraße/Paul-Ehrlich-Straße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B34 |
Behringstraße/Griegstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B34 |
Behringstraße/Jürgen-Töpfer-Straße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B34 |
Reventlowstraße/Walderseestraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
B34, H28 |
Erik-Blumenfeld-Platz/Sülldorfer Kirchenw |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
D05 |
Dockenhudener Straße/Witts Allee |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
D05 |
Elbgaustraße/Lüttkamp |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
E03 |
Elbgaustraße/Vorhornweg-Süd |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
E03 |
Elbchaussee/Sieberlingstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
E07 |
Elbchaussee/Baron-Voght-Straße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
E07 |
Elbchaussee/Christian-F.-Hansen-Straße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
E07 |
Elbchaussee/Halbmondsweg |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
E13, H28 |
Elbchaussee/vor Hs.-Nr. 165 |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
E15 |
Holstenstraße/Haubachstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
G05, H15 |
Elbchaussee/Holztwiete |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
G10 |
Bernadottestraße/Fischers Allee |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H10 |
Hohenzollernring/Bernadottestraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H10, H29 |
Max-Brauer-Allee/Königstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H10, M14, R02 |
Holstenstraße/Max-Brauer-Allee |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H15; M14 |
Max-Brauer-Allee/Lippmannstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H17, M14 |
Holstenkamp/Ruhrstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H23 |
Reventlowstraße/Klein Flottbeker Weg |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H28 |
Friedensallee/Hohenzollernring |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H29, F12 |
Heinrich-Plett-Straße/Julius-Brecht-Straße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H37 |
Osdorfer Landstraße/Flurstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
H37; O05 |
Luruper Hauptstraße/Fahrenort |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
L/L03 |
Max-Brauer-Allee/Paul-Nevermann-Platz |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
M14 |
Königstraße/Mörkenstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
M15, R02 |
Ehrenbergstraße/Altonaer Poststraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
M15, S09 |
Osdorfer Landstraße/Bockhorst |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
O02 |
Von-Sauer-Straße/Friedensallee |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
O04 |
Osdorfer Weg/Sievertstraße |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
O04 |
Osdorfer Landstraße/Groß-Flottbeker Straße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
O04; O05 |
Osdorfer Landstraße/Am Landpflegeheim |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
O05 |
Osdorfer Landstraße/Notkestraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
O05 |
Osdorfer Landstraße/Flurkamp |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
O05 |
Breite Straße/Pepermölenbek |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
P04 |
St. Pauli Fischmarkt/Gr. Elbstr./West. Haus14 |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
P04 |
Klopstockstraße/Kaistraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
P04, E15 |
Platz der Republik/Museumstraße |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
P09 |
Königstraße/Behnstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
R02 |
Rugenfeld/Am Osdorfer Born |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
R04 |
Rugenbarg/Brandstücken |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
R04 |
Rugenbarg/Grönenweg |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
R04 |
Isfeldstraße/Wientapperweg |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
R04 |
Jessenstraße/Lawaetzweg |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
S09 |
Spreestraße/Franzosenkoppel |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
S10 |
Elbgaustraße/Spreestraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
S10, E03 |
Sülldorfer Landstraße/Sieversstücken |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
S13 |
Sülldorfer Landstraße/Forsteck |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
S13 |
Schanzenstraße/S-Bahnhof Sternschanze |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
Sch02 |
Schnackenburgallee/Rondenbarg |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
SCH04 |
Schnackenburgallee/Ottensener Straße/Nähe Volkspark |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
SCH04 |
Schnackenburgallee/MVA/Busabstellanl./P-Braun |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
SCH04 |
Isfeldstraße/Schenefelder Landstraße |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
SCH12 |
Schenefelder Landstraße/Bockhorst |
F-LSA |
Betrieb |
Altona |
Sch12 |
Stresemannstraße/Kaltenkircher Platz |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
ST01 |
Farnhornweg/Langbargheide |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
V04 |
Umgehung Rissen/Sandmoorweg |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
W04 |
Wedeler Landstraße/Flerrentwiete |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
W04 |
Wedeler Landstraße/Schulauer Moorweg |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
W04 |
Wedeler Landstraße/Adebarweg |
K-LSA |
Betrieb |
Altona |
W04 |
Zu 14:
Für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen in Hamburg sind Koordinierungen vorhanden. Daher gibt es keine konkreten Pläne zur Ergänzung weiterer Grüner Wellen. Ergänzungen werden beispielsweise bei Erschließungsmaßnahmen oder sich ändernden verkehrlichen Bedingungen individuell geprüft. Gleiches gilt für den Wegfall von Koordinierungen, wenn beispielsweise in verkehrsärmeren Bereichen keine Koordinierung erforderlich ist und hier der Fokus auf kurze Wartezeiten für die Nebenrichtung oder andere Projekte gesetzt werden soll.
Zu 15:
Die B431 ist in den Stadtteilen Osdorf, Iserbrook, Sülldorf und Rissen bereits koordiniert und in mehrere Koordinierungsabschnitte aufgeteilt. Aufgrund der verschiedenen Abstände der Lichtsignalanlagen ist es in der Regel nicht möglich, an einem Streckenzug beide Fahrtrichtungen gleichermaßen zu koordinieren. Aus diesem Grund wird zur Hauptverkehrszeit am Morgen vor allem der Verkehr stadteinwärts priorisiert, während zur Hauptverkehrszeit am Abend der Verkehr stadtauswärts priorisiert wird. Trotz der Koordinierung können Halte innerhalb einer Koordinierung zumeist nicht ganz vermieden werden. Gründe hierfür sind beispielsweise:
Zu 16:
Ein Hinweis durch Verkehrsschilder ist nicht vorgesehen.
Zu 17:
Darüber wird keine Statistik geführt.
a) und b) Hier kann leider nicht nachvollzogen werden, was mit der Frage konkret gemeint ist.
c) Die LSA-Planung hat noch nicht begonnen.
Zu 18:
Der Umbau an der Reventlowstraße war eine Bezirksmaßnahme. Eine Beantwortung müsste durch das Bezirksamt erfolgen.
Zu 19:
Radverkehrssignalgeber haben einen Standarddurchmesser von 110 mm. Abweichende Maße für Radverkehrssignalgeber sind nicht vorgesehen, weshalb die Pfeilsymbole nicht größer ausgeführt werden können. Bei Neuplanungen wird zunehmend darauf geachtet, dass die Radsignalgeber so eingedreht werden, dass sie nicht missverständlich interpretiert werden können. An Örtlichkeiten, wo ein solches Eindrehen nicht möglich ist, dient der Pfeil als zusätzliche Orientierung für den in der Aufstelltasche wartenden Radverkehr.
Zu 20:
Das zusätzliche Radsignal wurde abgedeckt, da dieses nach Aufschaltung der ursprünglichen Planung im Juni 2023 in der Praxis zu Fehlinterpretationen durch den Radverkehr geführt hat. Der geradeausfahrende Radverkehr wird nun gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr über die Vollscheibe signalisiert, der linksabbiegende Radverkehr, der die Elbchaussee überqueren möchte, wird gemeinsam mit dem Fußverkehr signalisiert. Grundsätzlich wäre es auf Wunsch der Bezirkspolitik in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde möglich, die Signalgeber endgültig abzubauen.
Zu 21 uns 22:
Im Oktober 2023 wurde die Zu- und Ausfahrt in/aus dem Mühlenberg für Kfz gesperrt, da nur so die Leistungsfähigkeit des Knotens aufrechterhalten werden konnte. Diese Regelung betrifft auch den auf der Straße fahrenden Radverkehr aus dem Mühlenberg heraus, da für diesen ebenfalls ein Freigabefenster notwendig wäre. Die Einfahrt in den Mühlenberg ist für den Radverkehr jedoch noch über das Fußverkehrssignal über die Elbchaussee Nord möglich. Die Situation an der Kreuzung stellt grundsätzlich keine zufriedenstellende Lösung dar. Aus diesem Grund soll der Knotenpunkt grundlegend umgestaltet werden. Die Planung für den Umbau wird vom Bezirksamt Altona durchgeführt und soll im Zuge der Ertüchtigung der Veloroute 1 erfolgen. Der geplante zeitliche Horizont ist beim Bezirksamt zu erfragen.
Zu 23:
Technisch gesehen zählen die beiden unmittelbar aufeinanderfolgenden Ampeln zu einer gemeinsamen großen Lichtsignalanlage. Es findet eine direkte Kommunikation zwischen den beiden Teilknoten statt, die jedoch aufgrund eines technischen Fehlers für geraume Zeit ausgefallen war. Die HHVA hat am 29. Oktober 2024 einen Neustart der Lichtsignalanlage durchgeführt, woraufhin die Kommunikation zwischen den Teilknoten wieder funktioniert hat.
Zu 24:
Induktionsschleifen werden nicht zu Infrarotdetektoren, sondern zu Wärmebildkameras umgerüstet, die in Hamburg aktueller Baustandard sind. Die Umrüstung erfolgt sukzessive unter Nutzung von Synergieeffekten zu anderen Maßnahmen (Umbaumaßnahmen durch den LSBG oder die Bezirksämter, Grundinstandsetzungen von LSA etc.) oder im laufenden Betrieb, wenn begründeter Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Detektion durch Induktionsschleifen besteht oder diese im Zuge durch andere Maßnahmen beschädigt wurden.
Zu 25:
Grundsätzlich ist das möglich, jedoch müssen folgende Randbedingungen beachtet werden:
Fazit: Der Einsatz rechtzeitiger Detektion ist grundsätzlich möglich und von der Idee her erstrebenswert, in der Praxis jedoch schwierig umsetzbar.
Zu 26:
Die Nutzung des nördlichen Endes der Betty-Levi-Passage für den Radverkehr ist nicht erlaubt (VZ 239). Daher kann über eine LSA dorthin auch keine Fahrbeziehung eingerichtet werden.
Zu 27:
An den beiden Lichtsignalanlagen werden zur Hauptverkehrszeit 45-Sekunden-Umläufe und zur Nebenverkehrszeit 75-Sekunden-Umläufe mit Doppelanwurf geschaltet (Doppelanwurf bedeutet, dass der Fußverkehr innerhalb eines Umlaufes zweimal Freigabe erhalten kann, effektiv halbiert sich somit die Umlaufzeit). Damit sind die Längen der Umlaufzeiten und damit verbunden auch die Wartezeiten schon heute minimal und liegen unter dem Durchschnitt (siehe auch Antwort zu 1 zu üblichen Umlaufzeiten). Eine weitere Reduzierung ist leider nicht möglich. Diese hätte nicht hinzunehmende Auswirkungen auf die jeweiligen dicht benachbarten Knotenpunkte der Max-Brauer-Allee. Außerdem wäre dies auch zum Nachteil der im Platz der Republik eingerichteten PrioBike-Strecke und des dortigen Busbetriebes.
Zu 28:
Das ist möglich und wird an einzelnen Lichtsignalanlagen bereits eingesetzt und getestet. Bei der Detektion von Fußgängerinnen und Fußgängern mittels Wärmebildkameras wird automatisch die Freigabe des zugehörigen Fußverkehrssignals angefordert und das „Signal-Kommt“ am Taster leuchtet auf, so dass Fußgängerinnen und Fußgänger nicht mehr drücken müssen. Diese zusätzlichen Systeme können als Ergänzung dienen, ersetzen jedoch nicht die Taster, da diese nach aktuellem Stand der Technik zuverlässiger sind und vor allem auch für die visuelle Bestätigung durch das „Signal kommt“ notwendig sind. Ohne Taster würde es Fußgängerinnen und Fußgängern an Bestätigung fehlen, ob sie ihre Freigabe erfolgreich angefordert haben oder nicht.
Zu 29:
Bei Neuplanungen werden für verkehrsabhängige Steuerungen Wärmebildkameras eingesetzt. Diese erfassen die Radfahrenden unabhängig von der Jahreszeit und dem Fahrrad-Modell zuverlässig. Ältere Detektionsarten werden sukzessive durch Wärmebildkameras ersetzt, sofern diese den Radverkehr nicht mehr zuverlässig detektieren können (z.B. alte Modelle von Induktionsschleifen bei Carbon-Fahrrädern).
Zu 30:
Aktuell sind im Bezirk Altona noch keine Prognosemodule verbaut.
Bisher war der Ausbau kooperativer Lichtsignalanlagen auf spezielle Förderprojekte beschränkt, dies waren u.a.
In den nächsten Jahren werden zum einen neue und bestehende LSA der Busbeschleunigung mit RSU (Roadside-Unit) und in der Regel auch Prognosemodul ausgestattet und zum anderen werden LSA der Grundinstandsetzung inzwischen regelhaft mit RSU (und in der Regel auch Prognosemodul) ausgestattet. Eine Ausrüstung von LSA in Altona mit RSU und Prognosemodul ist daher in den kommenden Jahren zu erwarten.
Zu 31:
Bei Neu- und Überplanungen von Lichtsignalanlagen werden diese grundsätzlich auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Das beinhaltet die Verwendung neuster Technologie zur Detektion der Verkehrsteilnehmenden und die verkehrsabhängige Planung der Signalsteuerung inklusive Busbevorrechtigung, um das Verkehrsgeschehen bestmöglich nach dem aktuellen Bedarf zu steuern und Reise- und Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmenden bestmöglich zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es einer Reihe von laufenden ITS-Projekten Hamburgs, die in Verbindung mit der LSA-Planung stehen. Genauere Informationen können folgender Website entnommen werden: https://www.hamburg.de/bvm/projekte-its/14745370/ankerprojekte/.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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