22-1025

Elbchaussee 2. BA - Entscheidung über die Baustelleneinrichtungsfläche Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 02.06.2025 Mobilitätsausschuss Ö 5.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0825B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 15.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Das Bezirksamt hat erfahren, dass Hamburg Wasser und die beiden zuständigen Polizeikommissariate (PK) sich darauf verständigt haben, dass die Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) für die Aufstellung der acht Container im Rahmen des zweiten Bauabschnitts der Baumaßnahme Elbchaussee nicht auf den Flächen der Rainvilleterrasse oder auf der Parkfläche südlich des Rathauses Altona eingerichtet wird, sondern doch noch eine Alternative gefunden wurde.

Stattdessen wird lediglich ein Materiallager in den Parkbuchten der Betty-Levi-Passage, in unmittelbarer Nähe zur Baumaßnahme, eingerichtet. Dieses Lager beeinträchtigt weder den fließenden Verkehr noch den Betrieb des Duschbusses.

Zu 3:

Ein Informationsschreiben für die Anwohnerinnen und Anwohner wurde am 25.03.2025 von Hamburg Wasser weitläufig, nach Absprache mit dem PK25, verteilt.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 20.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 2:

Antragsteller der Baustelleneinrichtungsfläche ist Hamburg Wasser und nicht der im Petitum angesprochene LSBG. Neben den benannten potenziellen Standorten wurden mehrere weitere Flächen auf Tauglichkeit als Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) für Hamburg Wasser untersucht, u.a. auch am Hohenzollernring und am daran anschließenden Philosophenweg. Die BE-Flächen müssen bestimmte geometrische Bedingungen erfüllen: Die Container benötigen eine Grundfläche von 18 x 6 Metern. Dasentspricht sechs Containern mit den Grundmaßen 3 x 6 Metern, die an ihren Längsseiten zusammengesetzt werden. Weitere sechs Container werden als zusätzliche Etage aufgesetzt. Dazu werden Bewegungsspielräume in den Eingangsbereichen zu den Containern benötigt und entsprechender Platz für die Treppenanlage. Die erforderlichen Flächen stehen am Hohenzollernring jedoch nicht zur Verfügung, sofern auch noch dessen Befahrbarkeit für den öffentlichen Verkehr gewährleistet werden soll.

Eine Längsaufstellung der Container, quasi als 3 Meter breiter „Schlauch“, wird ausgeschlossen, da so nicht die erforderlichen Besprechungsräume geschaffen werden können.

Darüber hinaus ist der Hohenzollernring eine wichtige Umfahrungsstrecke, deren Querschnitt aufrecht erhalten bleiben sollte. Eine Einengung des Querschnittes hätte Auswirkungen auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit dieser Straße.

Die finale Genehmigung der BE-Fläche oblag der Straßenverkehrsbehörde.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.06.2025
Ö 5.7
22.05.2025
Ö 12.29
Lokalisation Beta
Elbchaussee Rainvilleterrasse

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