Mobilität und Parken im Zeiseweg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0618.1B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 05.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
Der Beschluss ist nicht korrekt adressiert. Es wird hier eine straßenverkehrsrechtliche Regelung begehrt (Einbahnstraße, VZ 220 ff.), für die die untere Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 21 zuständig ist. Ein entsprechender Beschluss müsste daher gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) an die Behörde für Inneres und Sport gerichtet werden. Das Bezirksamt hat bereits im Rahmen mehrerer Ortstermine im Prüfprozess unterstützend mitgewirkt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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