Mobilität und Parken im Zeiseweg Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 10.4
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 BezVG aufgefordert, den Beschluss zu „Mobilität und Parken im Zeiseweg“ (Drucksache 22-0618.1B) anstelle des sich nicht für zuständig erklärten Bezirksamts (siehe Drucksache 22-0965, siehe Anlage) umzusetzen.
Sollte die Mitwirkung des Bezirksamts für die Beschlussumsetzung (zum Beispiel zu Punkt 5 des Beschlusses) nötig sein, wird dieses nach § 19 BezVG hierzu ebenfalls und erneut aufgefordert.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Mitteilungsdrucksache 22-0965
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