Protokoll
Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 19.05.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Eingaben

Ö 2.1 - 22-0945

Behringstraße - Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Abendstunden Eingabe vom 22.04.2025

Der Petent ist anwesend und erläutert die Eingabe.

 

Herr Strate berichtet, das PK 25 habe im Vorwege der Sitzung schriftlich Stellung genommen (siehe Anlage).

 

Herr Hahn stellt klar, die Einrichtung einer zeitlich begrenzten Tempo-30-Zone sei nicht möglich. Das Bezirksamt sei hier nicht zuständig.

 

Herr Harders pflichtet bei, lediglich die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke mit zeitlicher Begrenzung sei möglich. Der Abschnitt der Behringstraße zwischen Hohenzollernring und Griegstraße sei Teil des Lärmaktionsplanes der Freien und Hansestadt Hamburg. Er gehe davon aus, dass im nächsten Jahr entsprechende Prüfungen vorgesehen seien.

 

Herr Batenhorst merkt an, die Behringstraße sei eine Hauptverkehrsstraße mit Busverkehr. Ein Tempolimit von 30 km/h sei abzulehnen. Er befürworte die Einrichtung eines Blitzers.

 

Herr Strasser stellt fest, die Behringstraße sei eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit des Senats. Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund des Lärmschutzes lägen in der Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die entsprechende Lärmmessungen durchführen müsse.

 

Herr Harders wirft ein, rmberechnungen seien im Rahmen des Lärmaktionsplans bereits vorgenommen worden.

 

Herr Strasserhrt aus, eine Umsetzung müsse zeitnah vorgenommen werden, wenn die Rechtsgrundlage bereits vorhanden sei und stellt einen entsprechenden Antrag.

 

Herr Schmidt verweist auf die Stellungnahme des PK 25. Er regt an, die angekündigten Geschwindigkeitsmessungen abzuwarten und erst dann einen Prüfauftrag an die Fachbehörde zu richten. Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke sei grundsätzlich zu befürworten.

 

Herr Schmuckall pflichtet bei, die laufenden Prüfungen müssten abgewartet und die personellen Kapazitäten der Verwaltung bedacht werden.

 

Herr Adrian ergänzt, die Chancen auf Umsetzung des Beschlusses würden mit Abwarten der Ergebnisse der Lärmmessungen steigen.

 

Der Antrag von Herrn Strasser, folgende Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu richten,

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, aus Lärmschutzgründen eine Tempo-30-Strecke in der Behringstraße zwischen Hohenzollernring und Griegstraße einzurichten“

 

wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Für den Antrag stimmen die Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und Volt. Gegen den Antrag stimmen die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und AFD. Es sind nur drei Mitglieder der SPD-Fraktion anwesend.

 

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.


Anlagen
Stellungnahme PK 25 zu TOPs 2.1 + 3 + 4 (99 KB)

Ö 2.2 - 22-0946

Verkehrssicherheit Kieler Straße Eingabe vom 23.04.2025

Beratung siehe TOP 2.2.1.

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 2.2.1 - 22-0996

Verkehrssicherheit in der Kieler Straße Antrag der Fraktion GRÜNE

Der TOP mit der Drucksache 22-0996 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Der Petent (siehe TOP 2.2) ist anwesend und erläutert die Eingabe.

 

Herr Rust führt aus, auf der Kieler Straße hätten sich einige tragische Unfälle zugetragen. Durch die Aufstellung eines Blitzers hätten diese allerdings nicht verhindert werden können. Die Auswertung der Unfallstatistik ergebe, dass sich wenige Unfälle mit Schwerverletzten ereignet hätten. Die Verkehrssituation sei teilweise nur durch bauliche Maßnahmen zu verändern. Er ergänzt, die Memellandallee sei kein Gefahrenbereich. Auf Nachfrage von Frau Pauly erläutert er zudem, die Freie und Hansestadt Hamburg verwalte auch die Bundesstraßen. Die Anordnung einer Tempo-30-Strecke durch die Straßenverkehrsbehörde würde in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer erfolgen.

 

Herr Batenhorst stellt fest, die Verantwortlichen müssten im Rahmender rechtlichen Möglichkeiten tätig werden.

 

Herr Harders berichtet, die Einrichtung einer nächtlichen Tempo-30-Strecke zwischen Ophagen und Augustenburger Straße sei vorgesehen und eigentlich bereits für das Jahr 2024 geplant gewesen. Er unterstütze die Aufstellung eines Blitzers. Das Parken auf dem Radweg sei abzulehnen.

 

Herr Strasser erläutert, die Fraktion DIE LINKE unterstütze den vorliegenden Antrag. Er hoffe auf eine zeitnahe Umsetzung.

 

Herr Schmidthrt aus, die SPD-Fraktion schließe sich dem Antrag der Fraktion GRÜNE an. Vor dem Ausbau des Schulcampus müsse sich dringend die Situation auf dem Radweg verändern. Punkt 1 des Antragsbeschlusses sei zu ergänzen, ein beidseitigerBlitzer sse aufgestellt werden.

 

Herr Müller-Goldenstedt wirft ein, in Stuttgart sei ganztägig Tempo 40 auf einigen Hauptverkehrsstraßen eingeführt worden.

 

Herr Schmuckall entgegnet, dies sei lediglich eine Ad-Hoc-Maßnahme gegen die starke Luftverschmutzung in Stuttgart. Auch die CDU-Fraktion schließe sich dem Antrag an.

 

Auch Herr Fischer stimmt dem Antrag zu. Die Ertüchtigung der Fahrradwege an der Kieler Straße sei zwingend notwendig, da diese sich in einem unhaltbaren Zustand befänden. Er regt zudem an, den Antrag um eine Verlängerung der Einbahnstraße in der Memellandallee zu ergänzen, um den Falschverkehr zu reduzieren.  

 

 

Bei punktweiser Abstimmung auf Bitten der CDU-Fraktion beschließt der Mobilitätsausschuss den um das Wort „beidseitigen“ ergänzten Punkt 1 einstimmig, Punkt 2 einstimmig und den von Herrn Fischer vorgeschlagenen und von Herrn Harders in den Antrag übernommenen Punkt 3 einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und AFD und empfiehlt damit der Bezirksversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG, einen beidseitigen stationären Blitzer in der Kieler Straße auf Höhe Ophagen zu installieren und das zugelassene Parken auf dem Radweg zwischen Augustenburger Straße und Oeverseestraße wegzuordnen.
     
  2. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemäß § 27 BezVG und unter Bezugnahme auf Drucksache 21-5060B, die Radwege in der Kieler Straße zu erneuern. Hierbei sind Radwege nicht mit Gehwegen zusammenzulegen. Wenn der Platz nicht ausreichen sollte, hat die Breite von Gehwegen Vorrang vor der Breite von Radwegen. Baumfällungen sind auszuschließen.
     
  3. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG zu prüfen, die Einbahnstraßenregelung der Memellandallee bis zur nördlichen Einmündung der Stichstraße Lunapark zu verlängern und in Verbindung damit die Fahrtrichtung in der als Einbahnstraße ausgewiesenen Stichstraße Lunapark umzudrehen.

 

 

Ö 3 - 22-0998

30 km/h-Zone im mittleren Teil der Bernadottestraße Antrag der Fraktion GRÜNE

Der TOP mit der Drucksache 22-0998 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Strate verliest die Stellungnahme des PK 25 (siehe Anlage zu TOP 2.1) und erkundigt sich, ob der Antrag vor diesem Hintergrund aufrecht erhalten werden solle.

 

Herr Harders bejaht dieses und ergänzt, das Amt brauche einen Auftrag von der Politik.

 

Herr Hahn stellt klar, das Amt müsse eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde umsetzen. Dies sei ggf. schnell möglich, wie es z.B. auf der Elbchaussee zwischen Dockenhudener Straße und der Blankeneser Bahnhofstraße der Fall gewesen sei. Sollte sich die Maßnahme komplizierter gestalten, würde sie in das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität aufgenommen.

 

Herr Harders erläutert auf Nachfrage von Herrn Strate, da in einer Tempo-30-Zone keine Lichtsignalanlagen (LSA) zulässig seien, die LSA vor der Schule allerdings erhalten werden solle, sei für dieses Teilstück die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke sinnvoll und Punkt 2 des Antrages daher an die zuständige Behörde für Inneres und Sport gerichtet.

 

Herr Schmuckallhrt aus, die Verbindung von Tempo-30-Zonen mit einer Tempo-30-Strecke sei sinnvoll, damit das Tempolimit zwischen dem Hohenzollernring und dem Kreisverkehr Liebermannstraße einheitlich sei und die LSA am Trenknerweg erhalten werden könne.

 

Herr Batenhorst merkt an, seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AFD beschlossen.

Ö 4

Switch-Station Beselerstraße (Angemeldet von der SPD-Fraktion, vertagt aus der Sitzung vom 05.05.2025)

Angemeldet von der SPD-Fraktion, vertagt aus der Sitzung vom 05.05.2025.

Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des PK 25 (siehe Anlage zu TOP 2.1) wird der TOP vor Eintritt in die Tagesordnung von dieser heruntergenommen.

Ö 5 - 22-1000

freiRaum Ottensen: Offene Fragen bei der Planung von Aufenthalts- und Freiflächen im Zuge der Freiraumplanung

Die Drucksache 22-1000 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Hanke-Wiedemann erläutert anhand einer Präsentation (siehe Drucksache 22-1000) offene Fragen bei der Planung von Aufenthalts- und Freiflächen im Rahmen des Projekts freiRaum Ottensen. Nach den geltenden Regeln könnten im Projektgebiet in Abhängigkeit vom Straßenzug Sondernutzungen mit 2 und 1,5 Metern Restgehwegbreite beantragt werden. Es gelte nun zu überlegen, wie die Projektziele Barrierefreiheit und Förderung des Fußverkehrs eingehalten und darüber hinaus die neu gewonnenen Freiräume erhalten werden könnten. Zudem ergebe sich aus der Beteiligung der Öffentlichkeit ein unklares Bild darüber, ob Bänke vor Gastronomie aufgestellt werden sollten oder nicht. Es könnten jedoch nur wenignke aufgestellt werden, wenn die Flächen vor Gastronomiebetrieben nicht in Frage kämen. Auch sei offen, ob der Ressourceneinsatz für das erweiterte Projektgebiet zentral oder dezentral erfolgen solle.

 

Anhand einer Beispieldarstellung (siehe Anlage) erläutert sie, mit einer aufgestellten Bank bleibe vor einem Gastronomiebetrieb eine Restgehwegbreite von 2,4 Metern. Ohne diese Bank bleibe eine Restgehwegbreite von 3,55 Metern. In diesem Fall sei eine gastronomische Sondernutzung von über zwei Metern Breite zu genehmigen. Somit könne nicht garantiert werden, dass ausreichend Gehwegbreite für Begegnungsverkehr und das hohe Fußverkehrsaufkommen sowie die neuen Freiflächen bestehen bleiben würden. Die Politik müsse ein Votum abgeben, mit welchen Mitteln das Amt die Freihaltung der neuen Freiflächen sicherstellen solle. Sie kündigt zudem an, das Amt plane die Vorstellung des Gesamtkonzepts zur Freiraumplanung noch vor der Sommerpause. Der Baubeginn sei für das erste Quartal 2026 geplant.

 

Herr Schmuckallhrt aus, den Gastronomiebetrieben sei zugesagt worden, dass die Außengastronomieflächen von 2019 erhalten werden sollten. Die Aufstellung von Bänken vor Gastronomiebetrieben sei schwer vorstellbar. Er ergänzt, im umgestalteten Rathausquartier seien die Straßen schmaler als bei freiRaum Ottensen gestaltet worden. Hier nutze die Außengastronomie die volle Gehwegbreite aus und der Fußverkehr bewege sich allein auf der hinzugewonnenen Freifläche. Der Autoverkehr spiele eine untergeordnete Rolle.

 

Herr Harders pflichtet bei, die Zusage zu den Außengastronomieflächen sei einzuhalten. Bänke vor Gastronomiebetrieben und Kiosken seien aus Lärmschutzgründen zu vermeiden. Er verweist auf die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Straßenbreite müsse für die Begegnung von Menschen mit Behinderung ausreichen. Um eine Restgehwegbreite von zwei Metern zu erreichen,nne die Wertstufe angepasst werden. Er spricht sich zudem für einen dezentralen Einsatz der Ressourcen für das erweiterte Projektgebiet aus.

 

Herr Stünitz erkundigt sich, ob die Restgehwegbreite durch eine besondere Pflasterung und Ausweisung als Spielfläche erhalten werden könne.

 

Herr Schmidt wirft ein, es sei schwierig, in der heutigen Sitzung ein Votum abzugeben. Das Thema müsse in den Fraktionen beraten werden. Er moniert, dass trotz der langen und qualitativ hochwertigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch einige offene Fragen bestünden, die nun von der Politik geklärt werden müssten.

 

Herr Juki erkundigt sich, ob vorgesehen sei, Bäume mit schmalen, runden Sitzbänken zu umstellen, ähnlich wie am Spritzenplatz. Sitzbänke vor Gastronomiebetrieben seien nicht zielführend.

 

Frau Pauly betont, Bänke vor einer Gastronomiefläche würden dazu führen, dass sich einige Tische schlechter verkaufen ließen.

 

Frau Wincierz gibt zu bedenken, auf welchen Flächen noch Bänke möglich sein sollten, wenn diese vor Außengastronomie ausgeschlossen seien. Das Amt empfehle, die Wertstufe für die Außengastronomie auf allen Flächen, die vom Umbau betroffen seien, auf 1 festzusetzen, um eine größere Restgehwegbreite zu erhalten. Das Aufmalen von Spielmöglichkeiten sei unproblematisch, es sei jedoch nicht möglich, Spielgeräte auf Tiefbauflächen aufzustellen, da dieAbteilung Straßen, Mobilität und Gewässer dann auch für den Unterhalt und die Sicherheit der Geräte zuständig sei. Die Abteilung verfüge jedoch über keine Spielplatzprüfer:innen.

 

Auch Herr Fischer spricht sich dafür aus, das Thema in den Fraktionen zu beraten. Die Zusage zum Erhalt der Außengastronomieflächen müsse eingehalten werden. Die Aufstellung von Bänken vor diesen solle jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, da Synergien vorstellbarsein.

 

Frau Vornhagen erläutert, es sei nicht verwunderlich, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in Teilen uneindeutige Ergebnisse ergeben habe. Die Politik sei auch dazu da, im Zweifel zu entscheiden. Sie spricht sich für einen dezentralen Einsatz der Ressourcen für das erweiterte Projektgebiet aus. Der Platz vor der Kirche St. Marien an der Straße Bei der Reitbahn sei untergenutzt und biete Potential. Der Beschluss der Bezirksversammlung zur Außengastronomie habe lediglich ein Mindestmaß an Restgehwegbreite festgelegt. Aus dem vom Amt angeführten Beispiel ergäben sich keine Ansprüche einer breiteren Außengastronomienutzung.

 

Herr Batenhorst kritisiert, die Planung der Freiflächen auf Kosten von Parkplätzen werde von Gewerbetreibenden und Anwohner:innen abgelehnt. Dies müsse berücksichtigt werden.

 

Herr Krullhrt aus, Bänke müssten an schönen Orten vorgesehen werden. Es sei dabei nicht erheblich, ob dies vor Gastronomiebetrieben sei oder nicht. Es sei allerdings wichtig, im Stadtteil auch dezentral konsumfreie Orte für Treffen der Nachbarschaft zu schaffen.

 

Herr Heyne stellt fest, es bestehe kein Anspruch auf die Genehmigung von Sondernutzungsanträgen und gibt zu bedenken, ob es im Ermessen des Amtes liege, Anträge zur Vergrößerung von Gastronomieflächen abzulehnen. Das Amtshandeln müsse lediglich den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen. Es sei davon abzusehen, zu viele Bänke im öffentlichen Raum aufzustellen.  

 

Herr Schmuckall gibt zu bedenken, wie die Zusage, die Außengastronomieflächen von 2019 zu erhalten, rechtssicher gestaltet werden könne. Bänke könnten auch als Erweiterung des Gastronomiebetriebs dienen. Jedoch könnten auch zusätzliche Baumpflanzungen vor Gastronomiebetrieben in Betracht gezogen werden.

 

Frau Wincierz erläutert, das Amt habe die Erfahrung gemacht, dass die Ablehnung von Anträgen auf breitere Sondernutzung für Außengastronomie rechtlich und politisch schwer zu halten sei, wenn es zuvor keine klare Haltung gäbe. Zur Aufstellung von Bänken stünden aufgrund der schmalen Straßenräume nicht viele Flächen zur Verfügung. Oft sei dort Platz genug, wo auch Gastronomie vorhanden sei. Das Amt werde die Aussagen der Politik berücksichtigen und den Planentwurf der Politik vorlegen. Das Pflanzen weiterer Bäume sei aufgrund der vielen Leitungen im Boden nicht möglich. Die Vorstellung der Freiraumplanung noch vor der Sommerpause würde sich schwierig gestalten, wenn der heutige TOP um vier Wochen vertagt würde.

 

Frau Hanke-Wiedemannhrt auf Nachfrage von Herrn Adrian aus, für die Schleifenerschließung stünden 1 Mio. Euro zur Verfügung, die noch nicht näher eingeteilt seien. Hiervon müssten Schilder, Markierungen, Baumpflanzungen, Bänke und Fahrradabstellplätze an den Stellen bezahlt werden, an denen kein Straßenbau geplant sei. Nach der Umsetzung der Westschleife könnten die Restmittel genauer beziffert werden.

 

Herr Harders erläutert, die Frage der Restgehwegbreite müsse rechtssicher geklärt werden. Wenn in Ottensen andere Maßstäbe als in anderen Stadtteilen gelten sollten, müsste dies gut begründet sein.

 

Herr Stünitz merkt an, mit der Freihaltung des Schulterblatts bestehe ein Präzedenzfall. Er regt an, einen Freiflächenplan aufzustellen, der im Falle von Änderungen neu zu beschließen sei. Abweichungen könnten mit einer Sondergenehmigung erteilt werden.

 

Herr Heyne stimmt dem zu und regt an, die Grenzen der Außengastronomie in die Planung einzuzeichnen. Die Festsetzungen müssten sachgerecht und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sein. Das Amt könne einen Vorschlag machen, wo die Grenzen liegen sollten.

 

Frau Wincierz merkt an, der Vorschlag von Herrn Stünitz sei zu begrüßen.

 

Frau Hanke-Wiedemann erläutert, das Amt könne der Politik einen vertraulichen Entwurf der Freiflächenplanung als Diskussionsgrundlage für die Fraktionen zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

Der TOP wird unter Vorbehalt in die Sitzung am 16.06.2025 vertagt. Herr Strate bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, vorher den Beratungsstand der Fraktionen bei den Sprecher:innen abzufragen.


Anlagen
Darstellung Restgehwegbreite (68 KB)

Ö 6

Mitteilungen

Ö 6.1 - 22-0828.1

Umleitung Metrobuslinie 1 - Schulbetrieb am Marion-Dönhoff-Gymnasium gewährleisten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.2 - 22-0940

Beantragung uns Festsetzung von Straßenfesten in Altona Kleine Anfrage von Emelie Böversen (CDU-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.3 - 22-0942

Stand der Umsetzung des Beschlusses zur Mobilitätsentwicklung im Blankeneser Ortskern Kleine Anfrage von Gregor Werner, Henrik Strate und Dijana Ceman (alle SPD-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.4 - 22-0965

Mobilität und Parken im Zeiseweg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7

Verschiedenes

Herr Schmuckall berichtet, er sei von Verkehrsteilnehmer:innen und Anwohner:innen der Elbchaussee vermehrt angesprochen worden, da sich nach Änderung der Vorfahrtsregeln aufgrund der Tempo-30-Zone oftmals Konfliktsituationen ergäben.

 

Herr Rusthrt aus, in einer Tempo-30-Zone gelte rechts vor links. Vor allen Einmündungen sei das Verkehrszeichen 102 aufgestellt. Das PK 26 habe die Lage vor Ort begutachtet und keine gefährlichen Situationen feststellen können. Es habe sich noch kein Unfall ereignet. Die Bevölkerung werde die neuen Vorfahrtsregeln mit der Zeit verinnerlichen.

 

Herr Strassererkundigt sich nach dem Sachstand der Prüfungen zur Erweiterung der Tempo-30-Zonen im Bezirk Altona (siehe Drucksache 22-0394, Anlage).

 

Herr Strate regt an, ein Auskunftsersuchen gemäß § 27 BezVG an die zuständigen Behörden zu richten.


Anlagen
22-0394 Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona (880 KB)