Protokoll
Sitzung des Sozialausschusses vom 03.06.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 2

Öffentlich-rechtliche Unterbringung Tasköprüstraße Sachstandsbericht (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE Referent:innen: Vertreter:innen der Sozialbehörde und von F&W Fördern & Wohnen AöR)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.

 

Frau Dr. Stender (Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben) sowie Frau Pierenkemper und Herr Packheiser (beide F&W Fördern & Wohnen AöR, F&W) berichten mithilfe einer Präsentation (Anlage) und betonen auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Zwar setze sich der Rückgang der Zugangszahlen fort, jedoch seien die Zahlen immer noch höher als vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Üblicherweise stiegen die Zahlen im Sommer ob dies auch im Jahr 2025 geschehen werde, sei unklar. Die Entwicklungen in der Ukraine seien schwer ersichtlich, sodass die Situation höchst angespannt bleibe. Aktuell sei ein Planungshorizont von drei Monaten möglich. Früher habe dieser zumeist nur einen Monat betragen.
  • Auch aufgrund des herausfordernden Betriebs sei es das Ziel, die Notstandorte nicht langfristig zu halten. Teilweise noch bestehende Reserven würden nur genutzt, wenn die absolute Notwendigkeit dafür bestehe.
  • In der Zentralen Erstaufnahme finde vorab eine Einteilung der Ankommenden statt. Medizinische oder auch altersbedingte Vulnerabilität seien beispielsweise Ausschlusskriterien für die Unterbringung von Geflüchteten an Notstandorten. Auch die Unterbringungen von Säuglingen unter sechs Monaten sei für diese Standorte ausgeschlossen. Sollten Schwangere an Notstandorten untergebracht worden seien, sei die Schwangerschaft im Vorwege nicht bekannt gewesen. Sobald die Schwangerschaft erkannt sei, werde die Verlegung in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA), teilweise auch in Folgeunterbringungen, angestrebt. Aufgrund der unzureichenden Plätze in den EA komme es jedoch zu Wartezeiten.
  • Die Unterbringung an Notstandorten sei stets eine bessere Alternative zur Obdachlosigkeit. Am wichtigsten sei, dass die Geflüchteten sauber, satt und sicher seien. Zusätzliche Angebote und Leistungen seien zu begrüßen, derzeit jedoch nicht umsetzbar.
  • Zwar sei eine Belegung von nur einer Familie pro Kompartiment gewünscht, aktuell jedoch aus Kapazitätsgründen am Notstandort Tasköprüstraße nicht möglich. Bei einer Mehrfachbelegung würden nicht mehr als zwei Familien einem Kompartiment zugewiesen. Aus Brandschutzgründen sei eine räumliche Unterteilung beispielsweise mithilfe von Stellwänden innerhalb des Kompartiments nicht möglich, zumal auch diese umgangen werden könnten. Insofern sei hier die Pflicht zur elterlichen Sorge für die Sicherstellung des Kinderschutzes besonders wichtig. Es sei allen Beteiligten bewusst, dass die die durch die Doppelbelegung entstehende mangelnde Privatsphäre nicht wünschenswert sei.
  • 478 von den 550 in der Tasköprüstraße untergebrachten Personen hätten mittlerweile einen Anspruch auf die Unterbringung in einer Folgeunterkunft. Am Standort seien nur vereinzelt Ukrainer:innen untergebracht.
  • Es gebe auch Interessengruppen, die sich gegen einen zu stetigen Wechsel der Bewohner:innen aussprechen würden. So wünsche sich die Behörde für Schule und Berufsbildung beispielsweise, dass die Fluktuation der zu unterrichtenden Kinder nicht zu hoch sei. Auch Ehrenamtliche benötigten feste Strukturen. Der Gedanke eines Transitstandortes könne zuletzt auch aufgrund der zu geringen Umzüge in die Regelversorgung nicht umgesetzt werden.
  • Durch Stellwände und Milchglasfenster werde Privatsphäre auch im Sanitärbereich geschaffen. Das auch stets weiblich besetzte Wachpersonal betreue den Zugang zum Sanitärbereich. Auch andere Nachbesserungen seien nach dem letzten Rundgang der Mitglieder des Sozialausschusses am 07.01.2025 erfolgt. So seien beispielsweise Tritthocker für Kinder beschafft worden. Die Optimierung der Sanitärbereiche sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Dies liege auch an der aufwändigen teilweise europaweiten Beschaffung von Materialien wie Stellwänden. Die Rollstuhlrampen im WC-Bereich seien zudem nicht weiterverfolgt worden, da eine Nutzung dieser auch zukünftig nicht vorgesehen sei.
  • Es seien an und um den Notstandort herum hervorragende Bedingungen vorgefunden worden. So gebe es auf dem Gelände des Standorts eine Grundschule, eine halboffene Kinderbetreuung, ein Elterncafé und auch weitere Veranstaltungen würden angeboten.
  • Die Ehrenamtlichen seien sehr hilfsbereit und ermöglichten es, den Geflüchteten den Sozialraum näher zu bringen. Nichtsdestotrotz müsse klar bleiben, dass es sich um einen Notstandort handele, den die Bewohner:innen wieder verlassen würden. Viele der Bewohner:innen könnten dann auch nicht im Bezirk verbleiben, sodass keine zu starke Bindung aufgebaut werden sollte.
  • In den für 30 Kinder ausgerichteten Klassenräumen würden aktuell je Klasse 26 Kinder von bis zu vier Lehrkräften der Max-Brauer-Schule unterrichtet. Ein stetiger Kontakt zum schulischen Regelsystem sei politisch nicht vorgesehen. Jedoch gebe es schulische Ausflüge zu Spielplätzen und der Max-Brauer-Schule.
  • Den Kindern solle ihre Identität nicht weggenommen werden, jedoch werde der gesetzlichen Schulpflicht mit dem Unterricht in deutscher Sprache nachgekommen. Bei den ABC-Klassen handele sich um Schulvorbereitungsklassen, die explizit für neu zugereiste Kinder geschaffen worden seien. Inhaltlich seien diese niedrigschwellig und dienten vor allem dazu, auf den potenziellen Schulbesuch in Deutschland vorzubereiten.
  • Noch gebe es kein niedergeschriebenes Gewalt- oder Kinderschutzkonzept. Mitarbeiter:innen von F&W handelten jedoch auch nach internen Leitfäden mit entsprechenden Meldeverfahren. Ohnehin werde zwischen den beiden Bereichen nicht klar getrennt, da ein Teil von Gewaltschutzauch immer gleich Kinderschutz sei. Der Betreiber des Notstandortes verfüge zudem über ein eigenes Kinderschutzkonzept (Anlage), welches nach einer Abstimmung mit dem Betreiber nachgereicht werden könne. Es würden auch Flyer, die über die elterliche Sorge und Meldestellen bei Vorkommnissen aufklärten, verteilt. 
  • Der medizinische Dienstleister 21Dx GmbH (21Dx) könne seine Dienstleistungen direkt auf dem Platz der Halle anbieten. Hierdurch werde insbesondere das pädiatrische Regelsystem entlastet. Teilweise seien sogar U-Untersuchungen möglich. Eine akute Versorgungslücke bestehe nicht. Da 21Dx auf Dolmetscher:innen zurückgreife, werde weniger als an anderen Standorten mit Teleärzt:innen zusammengearbeitet. Die anonyme Nutzung des Sprachmittler:innentelefons der Behörde für Inneres und Sport werde gut genutzt.
  • Der Vorwurf der Lebensmittelvergiftung sei nicht bestätigt worden. Das Cateringunternehmen folge strengen Kontrollen und harten Qualitätsverträgen mit F&W. Jedoch sei klar, dass es immer Streitigkeiten ums Essen geben werde. Überproportionale Beschwerden gebe es am Standort allerdings nicht.
  • Aktuelles Ziel sei es, neue Kapazitäten zu schaffen und irgendwann Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen. Hierfür seien jedoch geeignete Immobilien notwendig, die es aktuell nicht gebe. Die Flächen in der Freien und Hansestadt Hamburg seien endlich.
  • Die Antwort auf die Fragen nach der Anzahl an Personen, die sich seit Belegungsstart am Standort befänden, sowie die durchschnittliche Verweildauer reichten sie nach.
  • Fragen zur Kinderbetreuung und Schule fielen in den Aufgabenbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und würden deshalb schriftlich beantwortet.

 

[Nachtrag von F&W zu Protokoll:

Durchschnittliche Verweildauer der dort untergebrachten Personen (Stand: 04.06.2025): 196 Tage.

Hinweis: Die Verweildauer beinhaltet den Zeitraum Erstankunft sowie Prozessdurchlauf im Ankunftszentrum und Verweildauer am Notstandort.

 

237 der sich am 04.06.2025 am Standort befindenden Personen waren zuvor in der Messe untergebracht und befinden sich somit seit Belegungsstart (13.-16.01.2025) am Standort.]

 

[Nachtrag der BSB:

Wie verläuft der schulische Unterricht? Wie viele Kinder nehmen teil? Wie sieht hier die Betreuung aus?

 

r die Beschulung der schulpflichtigen Bewohner in den Jahrgängen 1 bis 4 am Standort Tasköprüstraße wurden mit Start der Einrichtung zunächst zwei Lerngruppen und aufgrund des ansteigenden Zuschulungsbedarfes zwischenzeitlich eine dritte Lerngruppe eingerichtet. Der Unterricht erfolgt im 1. Obergeschoss der Unterkunft Tasköprüstraße und ist damit für alle Kinder im Grundschulalter niedrigschwellig zu erreichen. Der Unterricht wird verbindlich montags bis freitags von 8-13 Uhr durchgeführt und umfasst 25 Wochenstunden. Der Schwerpunkt liegt mit 15 Wochenstunden Deutsch auf dem Erlernen der deutschen Sprache. Die übrigen Unterrichtsstunden verteilen sich auf Mathematik, Sachunterricht und Sport/ Bewegung sowie zwei frei verfügbare Unterrichtsstunden für Kunst oder Musik.

Mit Stand 28.04.2025 werden 30 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 1 bis 4 unterrichtet. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist schwankend, da Bewohnerinnen und Bewohner laufend ein- und dann wieder ausziehen.

Die Beschulung sowie der Einsatz der Lehrkräfte für die Jahrgänge 1 bis 4 wird von der Max-Brauer-Schule gesteuert. Für die Beschulung werden der Schule Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt.

Die Beschulung ab Jahrgang 5 erfolgt in näher oder weiter entfernten Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Mit Stand 28.04.2025 werden 45 Schülerinnen und Schüler in Internationalen Vorbereitungsklassen der unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie 15 Schülerinnen und Schülern in Klassen an Beruflichen Schulen beschult.

 

Wie wird das "Elterncafé" angenommen? Gibt es Informationen zu pädagogischer Qualifikation, Betreuungsschlüssel, Schutzkonzept und entwicklungspsychologischer Förderung.

 

Im Elterncafé werden regelmäßig Themen angeboten, die Eltern in ihrer Erziehungs- und Fürsorgeverantwortung unterstützen. Ziel ist es, Informationen niedrigschwellig und kultursensibel zu vermitteln sowie den Austausch unter den Eltern zu fördern. Zu den behandelten Inhalten gehören:

Ernährung: Informationen zu gesunder und kindgerechter Ernährung, Bedeutung regelmäßiger Mahlzeiten, Umgang mit Süßigkeiten sowie Austausch zu kulturellen Unterschieden in der Ernährung.

Schlafplatz: Beratung zur altersgerechten Schlafumgebung von Kindern, Sicherheit im Schlafbereich (z.B. keine losen Kissen/ Decken bei Säuglingen), Möglichkeiten der Schlafgestaltung in beengten Wohnverhältnissen.

Kleidung: Hinweise zur wettergerechten Kinderbekleidung, hygienischer Umgang mit Kleidung sowie Unterstützung bei Bedarf (z.B. Verweis auf Spendenkammern oder Sachausgaben).

rperpflege: Vermittlung von Grundlagen der kindlichen Körperpflege (z.B. Zähneputzen, Händewaschen, Windelwechsel), Bedeutung von regelmäßiger Hygiene und kindlicher Selbstständigkeit.

Beaufsichtigung des Kindes und Schutz vor Unfallgefahren: Sensibilisierung für altersgerechte Beaufsichtigung, Aufklärung über Unfallrisiken im häuslichen Umfeld und im Freien, Diskussion über sichere Spielumgebungen.

Schutz vor Gewalt: Aufklärung über die verschiedenen Formen von Gewalt (körperlich, psychisch, sexualisiert), Erkennen von Warnzeichen, Informationen über weibliche Genitalverstümmelung, häusliche Gewalt und Schutzmechanismen sowie Hinweise auf Hilfsangebote und Anlaufstellen.

Sicherung der medizinischen Versorgung: Informationen zu Vorsorge-untersuchungen, Impfungen, kinderärztlicher Betreuung, Zahnpflege und Zugang zum Gesundheitssystem in Deutschland.

 

Diese Themen werden durch fachlich vorbereitete Inputs der Mitarbeiterinnen sowie durch Austauschrunden mit den Eltern vermittelt. Die Auswahl der Themen orientiert sich an aktuellen Bedarfen und Rückmeldungen aus der Unterkunft.

 

Das Elterncafé wird bislang nur zögerlich angenommen. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Bewerbung wie persönliche Ansprache durch die Mitarbeiterinnen, mehrsprachige Plakate in DIN A3 und A4 sowie der Einsatz eines Plakatständers bleibt die Besucherzahl rückläufig.

 

Zur Verbesserung der Teilnahme werden aktuell weitere Maßnahmen umgesetzt bzw. geplant:

 

  • Eltern, die regelmäßig an der Halboffenen Betreuung (HOB) teilnehmen, sollen verstärkt als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewonnen werden.
  • Es ist vorgesehen, elternspezifische Themen im Rahmen des Elterncafés zu behandeln, beispielsweise ein Zahnpflegetag.
  • Zusätzlich sollen Flyer in verschiedenen Sprachen verteilt werden glichst auch gezielt zur Mittagszeit, um Eltern direkt anzusprechen.
  • Die Bedarfe und Wünsche der Eltern hinsichtlich möglicher Themen sollen gezielt erfragt werden.
  • Eine Infoveranstaltung zur Vorstellung des Elterncafés ist derzeit in Planung.

 

Im April wurde ein Ausflug geplant. Dieser wurde von den Eltern sehr gut angenommen. Solche Formate wären unter anderem ein weiterer Ansatz, die Eltern zu erreichen.

 

Das aktuell eingesetzte Personal verfügt über eine fundierte pädagogische Qualifikation, die sowohl fachliche Abschlüsse als auch praktische Erfahrung umfasst. Die Mitarbeiterinnen haben einschlägige Ausbildungen in relevanten Bereichen absolviert und bringen Erfahrung aus verschiedenen pädagogischen Arbeitsfeldern mit. Diese Qualifikationen ermöglichen eine kompetente Betreuung und Förderung der Kinder. In der Regel ist während der Öffnungszeiten sichergestellt, dass mindestens zwei Fachkräfte gleichzeitig vor Ort sind.

 

Das Kinderschutzkonzept des ASB orientiert sich an den verbindlichen Vorgaben der Abteilung Kinder- und Jugend des ASB sowie an den Richtlinien des ASB Landesverbandes. Diese bilden die Grundlage für die tägliche Arbeit, sowohl im Rahmen des Angebots der HOB als auch im Elterncafé.]

 


Anlagen
Präsentation örU Tasköprüstraße (2440 KB)
Rahmenschutzkonzept der Träger der Kinder- und Jugendhilfe des DRK Hamburg_11_2014 (870 KB)

Ö 2.1 - 22-1041

Öffentlich-rechtliche Unterbringung Tasköprüstraße Bitte des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten des Jugendhilfeausschusses

Siehe TOP 2.1.

Ö 3 - 22-0904

Altona braucht eine gute medizinische Versorgung: Notfallpraxen-Angebot erweitern! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.04.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung Referent:innen: Herr Dr. Kriens (Kassenärztliche Vereinigung Hamburg) und Vertreter:innen der Sozialbehörde)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.04.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Herr Dr. Kriens (Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, KVHH) stellt das Konzept der Notfallpraxen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) anhand einer Präsentation (Anlage) vor und betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Der Bezirk Altona sei einer der am besten versorgten Bezirke. Allerdings weise die pädiatrische Versorgung in der FHH Probleme auf. Grund hierfür seien neue Untersuchungen, aber auch komplexere Krankheitsbilder. Krankschreibungen würden ebenfalls viele Kapazitäten binden. Niemand leugnedie angespannte Situation.
  • Es sei paradox, dass eine Überversorgung beispielsweise bei der psychotherapeutischen Versorgung mit einem Versorgungsgrad von 160% festzustellen sei, Wartezeiten jedoch trotzdem mehrere Monate betragen würden. Aufgrund dessen spreche sich die KVHH dafür aus, die Bedarfsplanung aufzuheben.
  • Die Bedarfsplanung betrachte die FHH als gesamten Planungsbereich. Eine Unterteilung des aktuellen Planungsbereichs liege nicht im Ermessen der KVHH.
  • Geflüchtete hätten Anspruch auf eine Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen und würden in den Hamburger Praxen ebenfalls versorgt. Insofern nehme die KVHH auch diese Gruppe in ihre Berechnungen auf.
  • Das Gesetz sehe 25 Sprechstunden/ Woche für gesetzlich Versicherte vor. Er vermute, dass die meisten Praxen mehr Sprechstunden anböten.

 

Ein:e Vertreter:in der Sozialbehördegt hinzu, dass die KVHH den Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung innehabe. Er:Sie rate dazu, zunächst die Umsetzung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung abzuwarten. Eine zügige Umsetzung sei zu erwarten.

 

Herr Helmers moniert, der Vortrag von Herrn Dr. Kriens sei geschönt. So handele es sich bei den Mitteln für die Notfallpraxen um Mittel der Krankenkassen, nicht um solche der Mitglieder der KVHH. Der erläuterte Sicherstellungsauftrag bestehe nur in abstrakter Form, könne jedoch nicht eingeklagt werden. Zudem sei kritisch zu betrachten, dass die die gesamte FHH als ein Versorgungsraum betrachtet werde. In einer Stadt mit über einer Million Einwohner:innen handele es sich nicht um eine moderne Versorgung, da eine Häufung an Praxen vorrangig in gut situierten Gebieten zu beobachten sei. Er plädiere für eine zweite Notfallpraxis beispielsweise im unterversorgten Osdorf. Die Anbindung des Stadtteils und insbesondere die kinderärztliche Versorgung seien schlecht.

 

Herr Zieriacks äert, trotz der zweitteuersten Versorgung weltweit seien die Bürger:innen in Deutschland nicht dementsprechend gesund. Aufgrund der dünnen Dichte an Ärzt:innen in Bergedorf sollte dieser Bezirk eher in den Fokus rücken. In Altona gebe es genug Ärzt:innen.

 

Herr Schmidt entgegnet, auch der Westen Altonas verzeichne wenig Ärzt:innen. Es stelle sich bei den reduzierten Zeiten der Notfallpraxis in der Stresemannstraße die Frage, ob dem Sicherstellungsauftrag noch zur Genüge nachgekommen werde. Bei den aktuellen Wartezeiten von über drei Stunden spreche er sich dagegen aus.

 

Auf Nachfrage von Frau Neumann bestätigt Frau Templin, dass im Antrag der Fraktion DIE LINKE eine Notfallpraxis nunmehr in Osdorf geschaffen werden solle.

 

Bei ziffernweiser Abstimmung empfiehlt der Sozialausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Die Sozialbehörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, Gespräche und Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg mit folgenden Zielsetzungen aufzunehmen:

 

a)      Wiedereinführung der erweiterten Öffnungszeiten der Notfallpraxis Stresemannstraße, wie sie bis Anfang Oktober 2024 angeboten wurden,

b)     Wiederaufnahme eines kinderärztlichen Notdienstes in das Behandlungsangebot der Notfallpraxen und

c)      Einrichtung einer zusätzlichen Notfallpraxis an einem geeigneten Standort in Osdorf.

 

Die unveränderte Ziffer 2 des Antrags findet bei Zustimmung der Fraktionen von DIE LINKE und FDP sowie bei Enthaltung der Fraktionen von VOLT und GRÜNE keine Mehrheit.


Anlagen
Präsentation KVHH (994 KB)

Ö 4 - 22-0818.1

Hitzewellen erfordern aktiven Gesundheitsschutz: Das Bezirksamt muss handeln! Neufassung der Drucksache 22-0818 (Beitritt der Volt-Fraktion) Dringlicher Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Volt (NEUFASSUNG) (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.04.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung (siehe Drucksache 22-0818.2). Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 06.05.2025 Referent:in: Vertreter:in der Sozialbehörde)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 24.04.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung (siehe Drucksache 22-0818.2). Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 06.05.2025.

 

Ein:e Vertreter:in der Sozialbehörde stellt den Hitzeaktionsplan mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor und betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Die Koordinierungsstelle existiere erst seit Februar 2025. Innerhalb dieses kurzen Zeitraums sei schon viel umgesetzt worden. Nichtsdestotrotz müsse die Umsetzung des Hitzeaktionsplans als Marathon und nicht als Sprint verstanden werden.
  • Aufgabe der Koordinierungsstelle sei es, den Behörden die Wichtigkeit von Hitzeschutz und die die Umsetzung entsprechender Maßnahmen nahezubringen. Gesonderte Mittel hierfür würden jedoch nicht von der Koordinierungsstelle bereitgestellt. Für bestimmte Aktionen, zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen, könne die Koordinierungsstelle unterstützen. Jedoch müssten solche Mittel gerecht verteilt werden.
  • Hitzeschutz sei keine Selbstverständlichkeit. Viele von Hitze beeinträchtigte Personen erkannten die Gefahren gar nicht. Ziel sei somit auch eine Sensibilisierung der Bevölkerung. In anderen Hitzeregionen seien die Menschen besser an die örtlichen Bedingungen adaptiert.
  • Die Akutmaßnahmen würden von der Weltgesundheitsorganisation und dem Bund empfohlen. Die Koordinierungsstelle habe auf die Umsetzung jener Maßnahmen auch direkten Einfluss.
  • r die Umsetzung der Maßnahmen seien personelle Ressourcen sowie die Zusammenarbeit mit Akteuer:innen außerhalb der Verwaltung von Bedeutung. Dies bedeute, dass viel Vernetzungsarbeit geleistet werden müsse. Aktuell bestehe die Koordinierungsstelle zudem aus nur einer Person. Zusätzliche personelle Unterstützung sei in Aussicht.
  • Es seien bereits Sonnencremespender an verschiedene Behörden sowie Schwimmbäder verteilt worden. Jedoch müsse hierbei auch immer betrachtet werden, dass ein notwendiger Standort vorhanden und die Wartung sichergestellt sein müsse. Nichtsdestotrotz würden Tagesaufenthaltsstätten für Obdachlose und die Straßensozialarbeit nicht vergessen. Aktuell sei er:sie hierzu mit dem Amt für Soziales der Sozialbehörde im Austausch.

 

Frau von Stritzky hinterfragt die Priorisierung der Maßnahmen. So fordere die Politik im Bezirk schon lange einen freien Zugang zu Trinkwasser. Hingegen zahlten Menschen Eintritt, um beispielsweise Schwimmbäder, die nun mit den Sonnencremespendern ausgestattet worden seien, zu besuchen. Insofern sei bei dieser wirtschaftlich besser gestellten Klientel eine geringere Dringlichkeit erkennbar. Die als langfristig kategorisierten Maßnahmen seien wichtiger. Sie plädiere grundsätzlich für eine zügige Umsetzung der Maßnahmen.

 

Frau Schmidt und Frau Schulz-Müller schließen sich ihrer Vorrednerin an. Frau Schulz-Müller stellt die Frage, wie darüber hinaus ältere Menschen auf analogem Wege erreicht werden könnten. Zudem sei es im Sommer in den Bussen sehr heiß hier sei eine Zusammenarbeit angeraten.

 

Herr Zieriackshrt aus, Menschen hätten ein unterschiedliches Hitzeempfinden. Der Staat solle an dieser Stelle deshalb nicht eingreifen und keine Mittel verwenden. In Italien oder auch Lateinamerika funktioniere der Umgang mit der Hitze ebenfalls.

 

Frau Dyroff dankt für die Präsentation und stimmt ihren Vorrednerinnen zu. Nicht jede:r könne für sich selbst sorgen.

 

Herr Schmidt äert, nicht alle Menschen hätten Zugang zu Trinkwasser. Die große Last dieser Personen könne nicht immer direkt erkannt werden. Aber auch Personen in Dachgeschosswohnung würden beispielsweise unter der Hitze leiden. Es scheine ihm so, als seien die Akutmaßnahmen am einfachsten umsetzbar. Prioritäthabe jedoch der Zugang zu Trinkwasser. Es seien bereits aufgrund der Initiative der Politik alle öffentlichen Toiletten mit Trinkwasser ausgestattet worden. Jedoch könnten auch alle öffentlichen Gebäude mit einen Außenanschluss ausgestattet werden. Es seiviel geplant für die Zukunft der aktuelle Antrag sei jedoch nicht zielführend, da eine Umsetzung in diesem Sommer schlichtweg unrealistisch sei. Eine gründliche Planung und kein Aktionismus seien notwendig.

 

Frau Hampe berichtet, das Fachamt Gesundheit werde an der nächsten Sitzung am 01.07.2025 teilnehmen und könnte hierfür auch etwas zum vorliegenden Antrag vorbereiten.

 

Frau Dyroff stimmt zu, aufgrund dessen noch nicht über den Antrag abstimmen zu lassen.

 

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 01.07.2025 vertagt.


Anlagen
Präsentation Hitzeaktionsplan (7960 KB)

Ö 5 - 22-1012

Umbau des Notstandortes Veermoor 4 zu einer Wohnunterkunft der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bezirk Altona, Stadtteil Lurup hier: Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (Fristende 13.06.2025)

Herr Schmidt schlägt eine Stellungnahme (siehe Beschluss) vor.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, gem. § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Eine Verbesserung der Standortqualität ist grundsätzlich zu befürworten. Allerdings ist es erforderlich, auch für das ehemalige Verwaltungsgebäude 01 schnellstmöglich Küchen zur selbstständigen Versorgung einzubauen. Dies ist notwendig, da andernfalls Spannungen zwischen den Bewohner:innen mit den unterschiedlichen Unterbringungsstandards zu befürchten sind.

Ö 6 - 22-1023

Terminplanung Quartiersfonds 2026 Beschlussempfehlung des Amtes an den Haushaltsausschuss

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7 - 22-1058

Zuwendungsantrag: Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Hamburg-Mitte e.V. – Umbaumaßnahmen im Rahmen des Zentrums International Humanitäre Arbeit des ASB OV Hamburg-Mitte Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 22-1058 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Schmidt attestiert, die eingereichten Unterlagen seien unzureichend. Es stelle sich aufgrund dessen die Frage, wie der Antragsteller bei der Nachbesserung unterstützt worden sei. Der Vorstand sei bereits in höherem Alter und arbeite dazu ehrenamtlich. Er habe die Erwartung, dass die Unterlagen mit einer entsprechenden Erläuterung nachgefordert würden. Der Zuwendungszeitraum sei zudem bereits abgelaufen.

 

Frau Hampe erläutert, zwar werde die Gesamtmaßnahme befürwortet, jedoch sei der bereits länger vorliegende Antrag in dieser Form nicht prüffähig. Dies sei dem Antragsteller auch kommuniziert worden. Da die Politik darum gebeten habe, den Antrag zu beraten, habe das Amt transparent handeln wollen.

 

Der Ausschuss folgt Frau Neumanns Vorschlag einvernehmlich, nicht über die vorliegende Beschlussempfehlung abzustimmen und das Amt zu bitten, erneut auf den Antragsteller zuzugehen, damit dieser die notwendigen Unterlagen zur Herstellung der Prüffähigkeit nachreicht. Sobald die Prüffähigkeit hergestellt und der Antrag zuwendungsrechtlich geprüft wurde, soll dieser erneut im fachlich zuständigen Sozialausschuss beraten werden.

Ö 8

Altonaer Solidaritätspreis 2025

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Neumannhrt aus, gemäß Beschluss 21-1424 solle jedes Jahr ein mit 1.500 Euro dotierter Solidaritätspreis verliehen werden. Nun stelle sich die Frage, ob dies immer noch gewünscht sei. In die Überlegungen bis zur nächsten Sitzung sollten die Fraktionen auch mit einbeziehen, dass es in den letzten Jahren teilweise nur wenige Bewerbungen gegeben habe.

 

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 01.07.2025 vertagt.

 

Ö 9

Veranstaltung zum Weltgeflüchtetentag Sachstandsbericht der AG-Mitglieder

Frau Schulz-Müller macht auf die geplante Veranstaltung zum Weltgeflüchtetentag am 20.06.2025 mit einer Lesung und Ehrung der am Kreativwettbewerb teilnehmenden Kinder und Jugendlichen aufmerksam. Es sei bereits viel Vorarbeit geleistet und über 50 Bilder für den Kreativwettbewerb eingereicht worden. In einer Besprechung am 06.06.2025 würden weitere organisatorische Fragen geklärt. Die Vorbereitungen befänden sich auf einem guten Weg. Hierfür wünsche sie sich jedoch von allen Fraktionen eine gleichermaßen starke Beteiligung.Herrn Penning und Frau Hoffmann danke sie für ihre Unterstützung bei der Organisation.

 

Frau Schulte ergänzt, in den letzten Wochen habe die AG in nur einem kleinen Kreis gearbeitet. Ein weiterer Termin finde zudem am 10.06.2025 um 17:30 Uhr statt. Sie bitte alle Ausschussmitglieder darum, für die Veranstaltung in ihren Fraktionen und ihrem Umfeld zu werben.

 

Herr Penningäert, die Sichtung der Bilder am 10.06.2025 werde auch noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Großteil der Bilder stamme aus Internationalen Vorbereitungsklassen. Zudem hätten sich Kinder von den Standorten Tasköprüstraße und Holmbrook, aber auch Einzelpersonen beteiligt. Auf Nachfrage von Frau von Stritzky führt er aus, dass die Unterkünfte persönlich über die Veranstaltung informiert worden seien. Vor der Veranstaltung der Bezirksversammlung finde zudem eine Fachveranstaltung statt.

 

Frau Neumann dankt den Beteiligten für ihre Arbeit.

 

Ö 10

Situation Geflüchteter Menschen in Altona

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 11

Mitteilungen

Ö 11.1 - 22-0955

Begegnungszentrum Halle 15 in Rissen & Sülldorf zukunftsfähig machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 11.2 - 22-0967

Bauliche Mindeststandards in öffentlicher Unterbringung von Kindern und Jugendlichen jetzt verbindlich machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.3 - 22-0974

Jugendgerechte Freiräume schaffen: Beteiligung und Gestaltung öffentlicher Räume gemeinsam mit jungen Menschen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.4 - 22-0981

Eingangstüren Wohnprojekt BliSS e.V. Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.5 - 22-0995

Zukünftige Finanzierung des Cafés OSBORN53 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.6 - 22-1024

Ein weiteres Frauenhaus für Hamburg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.7 - 22-1039

Kostenfreie Menstruationsprodukte in bezirklichen Toilettenräumen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 11.8 - 22-1044

Geplante Bildung eines bezirklichen Zentralamts Unterhaltsvorschuss Anhörung der Bezirksversammlung nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 12

Verschiedenes

Frau Hampe berichtet, dass der Tag des Ehrenamtes 2025 am 10.10.2025 von ca. 16:30 bis 19 Uhr im Rahmen der Altonaer Vielfaltswoche stattfinden werde. Im Mittelpunkt stehe das Ehrenamt in der Geflüchtetenhilfe. Die Veranstaltung finde in den umlichkeiten von Hanseatic Help e.V. (Große Elbstre 264, 22767 Hamburg) statt. Geplant sei ein Programmmit verschiedenen Redner:innen zum Thema Ehrenamt sowie ein Vortrag ein:er Poetry Slammer:in. Zwar werde eine Anmeldung erbeten, allerdings finde davor der Tag der offenen Tür von Hanseatic Help e.V. statt, sodass davon auszugehen sei, dass Besucher:innen dieser Veranstaltung den Ehrenamtstag besuchten.

 

[Nachtrag der Geschäftsstelle:

Die zunächst nur an die Mitglieder der AG Weltgeflüchtetentag versendete Mail mit weiterführenden Informationen wurde an die Ausschussmitglieder am 04.06.2025 weitergeleitet.]