Begegnungszentrum Halle 15 in Rissen & Sülldorf zukunftsfähig machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0806B beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 28.04.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Sozialbehörde nimmt den Beschluss der Bezirksversammlung zur Kenntnis.
Sie erinnert an ihre Einlassung vom 13.12.2023, eine Analyse der im Stadtteil vorhandenen Angebote und möglicher neuer Bedarfe durch den Bezirk vorzunehmen. Hierzu mögen auch die Erhebungen der Machbarkeitsstudie der Lawaetz-Stiftung aus dem September 2024 herangezogen werden. Dortige Ausführungen ersetzen jedoch keine planerischen Bewertungenseitens des Bezirks, sondern mögen diese anreichern.
Die Sozialbehörde bittet die Bezirksverwaltung darum, ihre Bewertung der Machbarkeitsstudie zu übermitteln und in Aussicht stehende oder anzufragenden Finanzierungen darzustellen.
Sie empfiehlt für die Steuerung der Weiterentwicklung des Vorhabens die Schaffung eines Arbeitszusammenhangs mit der Bezirksverwaltung im Zentrum, zu dem auch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Sozialbehörde eingeladen werden, wo sinnhaft.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 30.04.2025 wie folgt Stellung genommen:
Im Stadtteil Rissen soll in Nachbarschaft zu den öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) Suurheid bzw. Sieversstücken sowie zu rd. 30 neuen SAGA-Wohnungen die sog. „Halle 15“ des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) zu einem Quartiers- und Begegnungszentrum mit sozialen und soziokulturellen Angeboten für die Bewohnerinnen und Bewohner umgebaut werden.
Für den Hallenumbau wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um die planerischen und baulichen Notwendigkeiten zu konkretisieren bzw. den Investitionsbedarf zu ermitteln. Auch ein konkretes Nutzungs- sowie Betriebskonzept war Gegenstand der Machbarkeitsstudie.
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie hat die BSW aus dem „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ (StEF) Fördermittel i.H.v. 141.000 Euro bereitgestellt.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind der BSW bislang nicht zur Kenntnis gegeben worden.
Die BSW hat bislang keine Kenntnis über Inhalt und Umfang der notwendigen Bau- und Sanierungsarbeiten erhalten und kann zu diesbezüglichen Finanzierungsbedarfen insoweit nicht Stellung nehmen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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