Altona braucht eine gute medizinische Versorgung: Notfallpraxen-Angebot erweitern! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.4
Eine gut funktionierende medizinische Versorgung zu gewährleisten, die allen Menschen zur Verfügung steht, gehört zu den sozialstaatlichen Verpflichtungen, an denen sich die Gesundheitspolitik Hamburgs orientieren sollte. Dazu gehören auch Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, die erforderlich sind, um eine medizinische Versorgung außerhalb regulärer Praxisöffnungszeiten zu gewährleisten.
Die Kassenärztliche Vereinigung hat seit Anfang Oktober 2024 die Öffnungszeiten der Notfallpraxis Stresemannstraße deutlich reduziert. Dies ist kaum nachzuvollziehen, denn bis zum Jahr 2024 sind in der Notfallpraxis Stresemannstraße jährlich rund 25.000 Patient:innen behandelt worden. Zudem ist die Notaufnahme des Asklepios‑Klinikums Altona stark überlastet. Ärzt*innen und Krankenpfleger*innen arbeiten hier oft am Limit. Für Notfallpatient:innen kommt es zu unzumutbaren oft mehrstündigen Wartezeiten. In der Notfallpraxis Stresemannstraße wird seit einiger Zeit kein kinderärztlicher Notdienst mehr angeboten. Angesichts der ebenfalls überlaufenen Notaufnahme des Altonaer Kinderkrankenhauses wäre es dringend notwendig, wieder kinderärztliche Behandlungen in der Notfallpraxis anzubieten.
Eine zweite Notfallpraxis in Altona könnte die überlaufenen Notaufnahmen der Krankenhäuser spürbar entlasten und bestehende Lücken im Behandlungsangebot –wie z.B. einen derzeit fehlenden kinderärztlichen Notdienst –schließen. Es bietet sich daher an, im Bahnhofsgebäude Altona eine zweite Notfallpraxis z.B. in den inzwischen leerstehenden Räumen der früheren Bundespolizeiwache oder einem anderen dafür geeigneten Standort in zentraler Lage einzurichten.
Aufgrund der durch die Krankenhausreform ausgelösten ökonomischen Sparzwänge und den Folgekosten einer geänderten Rechtsprechung des Bundesozialgerichts zur Sozialabgabenpflicht von Ärzten sah sich die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg dazu gezwungen, das Leistungsangebot ihrer Notfallpraxen zu reduzieren. Die Folgen für das Gesundheitssystem in Hamburg sind derart schwerwiegend, dass der Senat und insbesondere die für Gesundheitsangelegenheiten verantwortliche Sozialbehörde dringend handeln muss. Um die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg dabei zu unterstützen, ein bedarfsgerechtes Standortnetz von Notfallpraxen in Altona und ganz Hamburg anbieten zu können, sollte die Sozialbehörde auf vertraglicher Grundlage die dafür entstehenden Mehrkosten übernehmen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Sozialbehörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert,
a) Wiedereinführung der erweiterten Öffnungszeiten der Notfallpraxis Stresemannstraße, wie sie bis Anfang Oktober 2024 angeboten wurden,
b) Wiederaufnahme eines kinderärztlichen Notdienstes in das Behandlungsangebot der Notfallpraxen und
c) Einrichtung einer zusätzlichen Notfallpraxis an einem geeigneten Standort in Altona, z.B. in den leerstehenden Räumen der Bundespolizeiwache im Bahnhof Altona;
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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