Hitzewellen erfordern aktiven Gesundheitsschutz: Das Bezirksamt muss handeln! Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 11.3
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 den als Anlage beigefügten Antrag mit der Drucksache 22-0818.1 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz (WKV) überwiesen.
Der WKV hat sich in seiner Sitzung vom 14.04.2025 mit dem Thema befasst. Auf Anraten des Amtes empfiehlt der WKV der Bezirksversammlung einvernehmlich, den Antrag zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Sozialausschuss (SozA) zu überweisen.
Begründung des Amtes:
In dem Antrag sind zwei Themen aufgegriffen: 1. Gesundheitsbezogener Hitzeschutz und 2. Klimaanpassungskonzept (nicht Hitzeanpassungskonzept) "COOL-Altona". Die Verantwortung für die Umsetzung des Hitzeaktionsplans liegt bei der Sozialbehörde als projektleitende Behörde; die Bezirksämter nehmen eine Zuarbeit höchstens als mitwirkende Stelle wahr.
Die Zuständigkeit von gesundheitsbezogenem Hitzeschutz liegt beim Fachamt Gesundheit; deshalb muss die fachliche Diskussion des Antrags im SozA als fachlich zuständigem Ausschuss für Gesundheit geführt werden.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Sozialausschuss gebeten.
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