22-0995

Zukünftige Finanzierung des Cafés OSBORN53 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 03.06.2025 Sozialausschuss Ö 11.5

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-0852B beschlossen.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 15.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Sozialraumorientierte Projekte sind wichtig, Begegnungsstätten befördern das Miteinander im Quartier. Hierzu trägt Jobcenter mit seiner Arbeitgeberförderung des OSBORN 53 nach § 16 i SGB II bei. Dies ist nicht primärer, aber doch gewünschter Nebeneffekt der Förderung des sozialen Arbeitsmarktes. Dabei trägt der Arbeitgeber nur den kleineren Anteil der Lohnkosten, das Gros wird vonseiten Jobcenter übernommen. Diese Lohnkostenförderung wird individuell zugesprochen. Ungeachtet des bisherigen Fehlens eines Bundeshaushalts für 2025 und 2026 ist ein Einstellen der Lohnkostenzuschüsse nach § 16 i SGB II für die aktuell drei im Projekt Beschäftigten nicht geplant.

Bisher wurde darüber hinaus die Begegnungsstätte durch den Quartiersfonds Altona unterstützt. Die Entscheidung über eine Fortsetzung der Förderung kann nur von dort erfolgen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.06.2025
Ö 11.5
22.05.2025
Ö 12.22
Lokalisation Beta

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