22-0135.1

Für jeden gefällten Baum zwei neue! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 20.06.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.11.2024
Ö 13.2
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 20.06.2024 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-5061.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat hierzu mit Schreiben vom 13.08.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUKEA betrachtet die im Beschluss enthaltene Aufforderung als Empfehlung im Sinne des § 27 BezVG.

r den Bereich Straßenbäume hat das Bezirksamt Altona im Jahr 2023 Regelmittel aus dem ZP Straßenbäume, Mittel aus dem Klimaplan 2023 (Maßnahme KA-14-01) und Gelder aus dem Fraktionsantrag (Drucksache 22/ 10301) übertragen bekommen. Über das ZP Straßenbäume wurden Finanzmittel inhe von 548.689 Euro für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen von Straßenbäumen bereitgestellt. Das war eine Erhöhung zum Vorjahr um 195.677 Euro. Aus den Klimaplanmitteln 2023 wurden 245.166 Euro an das Bezirksamt Altona übertragen. Diese waren für Neu- und Nachpflanzung von Straßenbäumen und Standortaufbereitung vorgesehen. Zudem wurden aus dem Fraktionsantrag der Bürgerschaft (Drs. 22/ 10301) 83.334 Euro übertragen und standen ebenfalls für Neu- und Nachpflanzungen von Straßenbäumen zur Verfügung.

Eine glichkeit der Übertragung von Stellen oder Haushaltsmitteln für den Bereich der Privatbäume ist nicht möglich. Hier bleibt die Möglichkeit der innerbezirklichen Priorisierung, auf die die BUKEA keinen Einfluss hat.

Mit einer Mail vom 29. März 2023 hat das Bezirksamt Altona angekündigt, 230 Straßenbaumpflanzungen realisieren zu können, wenn die Finanzierung von 3.700 Euro pro Baum zur Verfügung gestellt wird.

Mit den zusätzlich bereitgestellten 500.000 Euro aus Punkt 1 des BV-Beschlusses Drs. 21-4204B der Bezirksversammlung Altona vom 13.07.2023 standen somit dem Bezirksamt insgesamt 828.500 Euro für Pflanzungen von Straßenbäumen im Jahr 2023 zur Verfügung. Damit hätte das Bezirksamt Altona alle 206 unmittelbar bepflanzbare Standorte realisieren können (rein rechnerisch ergaben sich daraus insgesamt sogar 224 mögliche Pflanzungen/Bäume). Nach unserem Kenntnisstand wurden im Jahr 2023 lediglich im Rahmen des Umbaus der Louise-Schroeder-Straße, finanziert über die Tiefbaumaßnahme, 59 Bäume gepflanzt. Weitere Straßenbaum-Pflanzungen mussten aus Kapazitätsgründen auf das Folgejahr verschoben werden. Von den im Jahr 2023 bereitgestellten Finanzmittel wurden nach Auskunft des Fachbereichs 130 Straßenbäume im Frühjahr 2024 gepflanzt - weitere 130 Pflanzungen sollen in der Pflanzsaison 2024/ 2025 erfolgen.

Die BUKEA ist weiterhin sehr darum bemüht, den Bezirken ausreichend Mittel für Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2024 konnten dem Bezirksamt Altona folgende Haushaltsmittel für die Pflege und Unterhaltung sowie die Pflanzung von Straßenbäumen übertragen werden: Regelmittel in Höhe von 445.152 Euro (394.727 Euro Pflege + Unterhaltung; 50.425 Euro für Pflanzungen); Klimaplanmittel 57.143 Euro (der Ansatz 2024 lag insgesamt leider deutlich niedriger als in 2023); Mittel aus Fraktionsantrag (siehe oben) 71.428 Euro.

Da nicht alle gefällten Straßenbäume aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit (beispielsweise aufgrund von Krankheiten/ Schädlingen, Trockenschäden etc.) gefällt werden, sondern zum Beispiel. auch aufgrund von Baumaßnahmen oder Vorhaben ‚Dritter (beispielsweise Deutsche Bahn AG Brückenersatz Sternbrücke), müssen auch nicht alle Nachpflanzungen über den Bezirk oder die BUKEA finanziert werden. Hier stehen verschiedenste Vorhabenträger in der Pflicht. Bei Ersatzpflanzverpflichtungen auf Privatgrund wird in der Regel. seitens der zuständigen Stelle der Bezirksämter ein Nachweis verlangt. Sofern eine Priorisierung innerhalb des Bezirksamtes nicht möglich ist, wäre aus Sicht der BUKEA hier eine Rücklaufkontrolle durch extern finanzierte Kräfte zielführend.

Zusätzliche Pflanzmittel für Straßenbäume werden durch die Spendenkampagne „Mein Baum - Meine Stadt“ gesammelt und den Bezirken anteilig zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 wurden vom Bezirksamt Altona nur anlassbezogen vereinzelt Spendenstandorte gemeldet. Dafür konnte die Loki-Schmidt-Stiftung 2.145 Euro Spenden zuweisen. Für die laufende Kampagne 2024/ 2025 wurden mittlerweile 15 Spenden-Pflanzstandorte gemeldet (Hemmingstedter Weg). Die Spenden liefern einen nützlichen Komplementärbeitrag zu den realen Pflanzkosten.

Straßenbäume sind ein Schwerpunktthema der Behördenleitung der BUKEA. Deshalb ist die BUKEA bemüht, allen Bezirken auskömmliche Mittel für die Pflege- und Unterhaltung sowie für die Pflanzung von Straßenbäumen bereitzustellen. Die zum Haushalt 2025/ 2026 beantragte Eckwerteerhöhung im zentralen Programm Straßenbäume wurde nicht gewährt. Die Entscheidung über die Gewährung der erhöhten Finanzmittel liegt bei der Bürgerschaft.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 02.09.2024 mitgeteilt, dass sie keine Anmerkungen und Ergänzungen zur Stellungnahme der BUKEA hat.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 08.10.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Das Bezirksamt arbeitet daran eine ausgeglichene Straßenbaumbilanz bis 2026 sicherzustellen und prüft Möglichkeiten gefällte Bäume im Verhältnis von 2:1 zu ersetzen. Da dies in der Regel nicht an den Standorten der Fällbäume zu realisieren ist, werden Flächen identifiziert an denen ergänzende Pflanzungen durchgeführt werden können. Dies steht in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Flächen und Ressourcen.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt bemüht sich aktuell darum, im Rahmen des Digital-Projektes WN2024 der FHH und der technischen Entwicklung der im Hinblick auf den bezirklichen Vollzug der naturschutzrechtlichen Aufgaben vorgesehenen Fachverfahren auf der digitalen Plattform AFM (Antrags- und Fallmanagement) entsprechend geeignete fachliche Inhalte und Prozesse zu initialisieren, die perspektivisch u.a. auch einen optimierten Aufgabenvollzug im Sinne des Beschlusses unterstützen sollten.

Unter den Rahmenbedingungen derzeit vorhandener technischer Ausstattung und gleichbleibender personeller Ausstattung in den zuständigen Fachdienststellen ist unter Beachtung prioritär wahrzunehmender Kernaufgaben kein Ermessensspielraum erkennbar, nach dem eine Priorisierung zugunsten einer erhöhten Vollzugskontrolle im Sinne des Beschlusses darstellbar und vertretbar wäre.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt auch weiterhin unter den vorgenannten Rahmenbedingungen anstreben, regelhaft ein in fachlicher und verwaltungsrechtlicher Hinsicht vertretbares und möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl zur Fällung genehmigter Bäume und der in den Verwaltungsverfahren jeweils zu bestimmenden Anzahl von Ersatzpflanzungen zu erreichen.

Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass dem Anspruch einer „ausgeglicheneren Baumbilanz“ aus zwei wesentlichen Gründen Grenzen gesetzt sind.

Erstens wird sich absehbar auch weiterhin eine zahlenmäßige Differenz zwischen Fällungen und Ersatzpflanzungen in der nach der Drucksache 20-2232.1E jährlich vorzulegenden Baumbilanz darstellen, da zum einen Baumfällungen aus Gründen der Bestandspflege entweder naturschutzrechtlich keine Ersatzpflanzungen auslösen oder zum anderen diese aus fachlichen Gründen lediglich in einer im Vergleich zur Anzahl der Fällungen deutlich reduzierten Anzahl fachlich geeignet und im verwaltungsverfahrensrechtlichen Sinne zumutbar und vertretbar bestimmt werden können. Und so z. B. auch im Zusammenhang mit Bauvorhaben sind Ersatzpflanzungen in der Regel aufgrund begrenzt verbleibender geeigneter Freiflächenanteile nicht in der entsprechend kompensatorischen Anzahl bzw. in fachlich geeigneter Weise möglich, so dass hier die naturschutzrechtliche Kompensation durch eine Ersatzzahlung zur Anwendung kommt.

Zweitens stehen der zuständigen Fachdienststelle des Bezirksamtes unveränderte personelle und technische Ressourcen zur Verfügung, die nachgewiesenermaßen nicht auskömmlich sind und deshalb nur im gegebenen Umfang für die Vollzugskontrolle von Ersatzpflanzungen eingesetzt werden können. Eine seitens des Bezirksamtes verfolgte fachlich qualifizierte Aufstockung der personellen Ausstattung der zuständigen Fachdienststelle konnte nicht umgesetzt werden (vgl. Drucksache 21-1223).

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt den Vollzug der Aufgabe nach dem üblichen Verwaltungsverfahren unter Anwendung bewährter Arbeitsprozesse und mit unveränderter Priorität fortführen. Die Methodik des dahingehenden Verwaltungshandelns sowie die Ergebnisse des im Sachzusammenhang erreichten Aufgabenvollzugs wurden dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der Sitzung am 05.03.2024 ausführlich erutert und dargestellt. Überdies wird die Berichterstattung auch weiterhin nach Maßgabe der Drucksache 20-2232.1E „Vorlage von Baumfälllisten und Jährliche Baumbilanz mit Anzahl der gefällten, geforderten und zurückgemeldeten Nachpflanzungen“ erfolgen.  

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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