22-0931

Sondervermögen Naturschutz Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 14.05.2025 Haushaltsausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Es gibt verschiedene Finanztöpfe, hinsichtlich Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur.

Einer davon ist das sogenannte Sondervermögen, Naturschutz und Landschaftspflege welches bei der BUKEA verwaltet wird.

  1. Werden die Gelder bezirksbezogen verwaltet und verbucht?
  1. Werden diese Gelder bezirksbezogen ausgeschüttet für Ausgleichsmaßnahmen?
  1. Wie erfolgt die Auswahl bei der Vergabe für Maßnahmen aus diesem Topf?
  1. Wie hoch ist der Betrag, den das Bezirksamt Altona in 2024 für welche Maßnahmen erhalten hat? (tabellarische Auflistung)
  1. Wie wird sichergestellt, dass die entsprechenden Gelder auch in Maßnahmen in denjenigen Bezirken verwandt werden, in denen ein NR-Eingriff stattgefunden hat?
  1. Wie hoch ist das Sondervermögen? (Stichtag 31.12.2024)
  1. Wie setzt es sich zusammen? (z.B. Barvermögen, Liegenschaft etc.)
  1. Wie werden Einnahmen generiert?

a) Wie wurden Einnahmen generiert in Altona (bitte Auflistung 2020-2024)

  1. Werden auf das Sondervermögen Zinsen generiert, und wenn ja, in welcher Höhe?
  1. Wie viele Haushaltsmittel sind bei der Begründung des Sondervermögens aus dem Haushalt der FHH in das Sondervermögen geflossen?
  1. Fließen jährlich weitere Haushaltsmittel in das Sondervermögen und wenn ja, wie viele?

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.:

Ja.

Zu 2.:

Nein.

Zu 3.:

Aus dem Sondervermögen werden entweder langfristige und projektgebundene Maßnahmen bezahlt, oder auch kostenintensivere Naturschutzmaßnahmen, oder Flächenaufkäufe für Naturschutzzwecke finanziert, welche nicht von anderen Dienststellen der FHH bezahlt werden können.

Zu 4.:

In 2024 sind keine Ersatz- oder Ausgleichszahlungen auf dem Sondervermögens-konto des Bezirks eingegangen.

Zu 5.:

Auf Gelder des Kontos Sondervermögen Altona hat nur der Bezirk Altona über seine entsprechenden planenden Naturschutzdienststellen Zugriff, also ein ausgewählter Personenkreis mit entsprechender Feststellungsbefugnis zur Freigabe von Rechnungen.

Zu 6.:

Zur letzten jährlichen Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport mit den Naturschutzverbänden am 26.11.24 wurde eine Übersicht dazu gegeben (siehe Anlage Drs. 22-0440 Durchgeführte Naturschutzmaßnahmen 2023-2024 und geplante Naturschutzmaßnahmen 2024-2025, Seite 5-6). Bis zum Jahresende sind keine weiteren Zahlungen von Eingreifenden eingegangen, aber Zinszahlungen. Zusammenfassend waren somit zum Jahreswechsel 598.515 Euro an „nicht projektgebundenen“ Mitteln und 1.149.400 Euro an „projektgebundenen“ Mitteln im Sondervermögen.

Zu 7.:

Beim Sondervermögen handelt es sich immer um geleistete höhere Ersatzzahlungsbeträge an den Bezirk für entsprechende naturschutzfachliche Ausgleichs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen. Grundstücke o.ä. sind damit nicht verknüpft.

Zu 8.:

Die Einnahmen werden auf Basis von verschiedenen Genehmigungsverfahrenoder vertraglichen Vereinbarungen von den Eingriffsverursachenden gezahlt.

Zu 9.:

Im Jahr 2024 waren dieses insgesamt 59.309 Euro.

Zu 10.:

Das 2002 eingerichtete Sondervermögen speist sich aus höheren, zumeist auch zweckgebundenen Ersatzzahlungen. Haushaltsmittel der FHH sind hier nicht geflossen.

Zu 11.:

Es fließen keine Haushaltsmittel in das Sondervermögen (siehe oben).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.05.2025
Ö 4.1
Lokalisation Beta

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