Sondervermögen Naturschutz Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 14.05.2025 Haushaltsausschuss Ö 4.1
Es gibt verschiedene Finanztöpfe, hinsichtlich Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur.
Einer davon ist das sogenannte Sondervermögen, Naturschutz und Landschaftspflege welches bei der BUKEA verwaltet wird.
a) Wie wurden Einnahmen generiert in Altona (bitte Auflistung 2020-2024)
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Nein.
Zu 3.:
Aus dem Sondervermögen werden entweder langfristige und projektgebundene Maßnahmen bezahlt, oder auch kostenintensivere Naturschutzmaßnahmen, oder Flächenaufkäufe für Naturschutzzwecke finanziert, welche nicht von anderen Dienststellen der FHH bezahlt werden können.
Zu 4.:
In 2024 sind keine Ersatz- oder Ausgleichszahlungen auf dem Sondervermögens-konto des Bezirks eingegangen.
Zu 5.:
Auf Gelder des Kontos Sondervermögen Altona hat nur der Bezirk Altona über seine entsprechenden planenden Naturschutzdienststellen Zugriff, also ein ausgewählter Personenkreis mit entsprechender Feststellungsbefugnis zur Freigabe von Rechnungen.
Zu 6.:
Zur letzten jährlichen Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport mit den Naturschutzverbänden am 26.11.24 wurde eine Übersicht dazu gegeben (siehe Anlage Drs. 22-0440 „Durchgeführte Naturschutzmaßnahmen 2023-2024 und geplante Naturschutzmaßnahmen 2024-2025“, Seite 5-6). Bis zum Jahresende sind keine weiteren Zahlungen von Eingreifenden eingegangen, aber Zinszahlungen. Zusammenfassend waren somit zum Jahreswechsel 598.515 Euro an „nicht projektgebundenen“ Mitteln und 1.149.400 Euro an „projektgebundenen“ Mitteln im Sondervermögen.
Zu 7.:
Beim Sondervermögen handelt es sich immer um geleistete höhere Ersatzzahlungsbeträge an den Bezirk für entsprechende naturschutzfachliche Ausgleichs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen. Grundstücke o.ä. sind damit nicht verknüpft.
Zu 8.:
Die Einnahmen werden auf Basis von verschiedenen Genehmigungsverfahrenoder vertraglichen Vereinbarungen von den Eingriffsverursachenden gezahlt.
Zu 9.:
Im Jahr 2024 waren dieses insgesamt 59.309 Euro.
Zu 10.:
Das 2002 eingerichtete Sondervermögen speist sich aus höheren, zumeist auch zweckgebundenen Ersatzzahlungen. Haushaltsmittel der FHH sind hier nicht geflossen.
Zu 11.:
Es fließen keine Haushaltsmittel in das Sondervermögen (siehe oben).
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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