Magistralenentwicklung in Altona Anstehende Schritte Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 02.02.2022 Planungsausschuss Ö 4.2
Anlässlich der dem Planungsausschuss bzw. dem Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft der Bezirksversammlung Altona vorliegenden Anträge „Wohnungsbau entlang der Magistralen – Die Öffentlichkeit besser informieren!“ (SPD und FDP; Drs. 21-2565.1) und „Gestaltungsgutachten Luruper Hauptstraße“ (CDU; Drs. 21-2689) wird zur Vorbereitung weiterer Beratungen folgender Sachstand mitgeteilt:
1) Lurup: Die Luruper Hauptstraße ist ab Höhe Elbgaustraße/Rugenbarg stadtauswärts aktuell Untersuchungsgegenstand in mehreren Projekten und Bezugsraum anstehender Beteiligungsmaßnahmen. Namentlich fallen darunter das RISE-Förderprogramm und die damit verbundenen Maßnahmen, das Förderprojekt Mobilwandel2035 (Federführung durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende), die anstehende stadtteilbezogene Veranstaltung im Kontext der Magistralenentwicklung (s. Drs. 21-1872.1) sowie die formelle Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Lurup 68.
2) Sülldorf: Im Bebauungsplanverfahren Sülldorf 23 / Iserbrook 27 hat das Bezirksamt Altona mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einen Lösungsweg zur planerischen Ausweisung der von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende geforderten Erweiterung der Straßenverkehrsfläche ausgearbeitet. Dieser ist fachlich begründet und wird von den Rechtsämtern der beteiligten Behörden für tragfähig erachtet. Demnach kann die Festsetzung zusätzlicher Straßenverkehrsflächen unter Beachtung des Abwägungsgebotes erfolgen. Das Erfordernis ergibt sich aus dem Anpassungsbedarf des Straßenraumes an das Regelmaß nach den „Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen“ (ReStra). Demnach löst der erforderliche Ausbau der Nebenflächen zusätzlichen Flächenbedarf von insgesamt 5,00 m aus, der im Sinne einer Lastenteilung zu gleichen Teilen auf die südlich und nördlich angrenzenden Grundstücke entfallen soll. Somit beläuft sich die Erweiterung der Straßenverkehrsflächen im Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/Iserbrook 27 auf 2,50 m. Dies entspricht im Übrigen jener Festsetzung, die bereits im Planentwurf zur Öffentlichen Plandiskussion am 17.01.2018 vorgestellt wurde. Das Bezirksamt wird nunmehr die Unterlagen für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der obenstehenden Lösung vorbereiten. Im Anschluss wird der Planungsausschuss die Unterlagen mit der Bitte um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung erhalten.
3) Magistralen allgemein: Da die Frage der Erweiterung der Straßenverkehrsflächen aus fachlicher und rechtlicher Sicht geklärt wurde, empfiehlt das Bezirksamt die bereits Ende vergangenen Jahres geplante Beteiligung in den Stadtteilen durchzuführen. Bezugnehmend auf die Drucksache 21-1872.1 wird in drei Veranstaltungen über die Magistralenentwicklung im Allgemeinen (sowohl aus gesamtstädtischer als auch bezirklicher Sicht), bisherige Arbeitsschritte, den Sachstand laufender Verfahren sowie weitere Schritte informiert. Bürger:innen haben vor Ort und online per Livestream die Möglichkeit der Veranstaltung zu folgen. Dabei können sich alle Teilnehmenden, vor Ort und online, an der Diskussion beteiligen. Die Veranstaltungen werden über die Webseite des Bezirksamtes, per Pressemitteilung sowie Plakatierung frühzeitig beworben.
4) Iserbrook: In Iserbrook wird ein starker Entwicklungsdruck entlang der Magistrale verzeichnet. Um frühzeitig einen Entwicklungspfad für den Stadtteil entlang der Magistralen zu konkretisieren, zieht das Bezirksamt in Erwägung, die künftige Entwicklung durch ein städtebauliches Gutachten beleuchten zu lassen, dessen Ergebnisse in weitere Planungen und Entscheidungen einfließen können.
Vor diesem Hintergrund schlägt das Amt folgendes Vorgehen vor:
a) Der Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/Iserbrook 27 wird, wie unter 2) beschrieben, für die Auslegung vorbereitet.
b) Bezüglich des Antrags „Gestaltungsgutachten Luruper Hauptstraße“ (CDU; Drs. 21-2689) wird angeregt, für Iserbrook und Lurup städtebauliche Studien/Gestaltungsgutachten nach einheitlichem Muster in Betracht zu ziehen. Über das Erfordernis, den Umfang und die Finanzierung (u. a. Prüfung des Einsatzes von RISE-Fördermitteln in Lurup) wird nach Abschluss und Aufbereitung der Veranstaltungen an Magistralen gem. Drs. 21-1872.1 beraten. Sollte das Gestaltungsgutachten auch den öffentlichen Raum betreffen, sind vorab Schnittmengen mit dem Arbeitsfeld der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu abzuklären, um Überschneidungen zu vermeiden.
c) Bezüglich des Antrags „Wohnungsbau entlang der Magistralen – Die Öffentlichkeit besser informieren!“ (SPD und FDP; Drs. 21-2565.1) werden ebenfalls zunächst die Erkenntnisse der anstehenden umfangreichen Beteiligung abgewartet, um darauf aufbauend über weitere Beteiligungsmöglichkeiten, die dem Datenschutz, dem Dienstgeheimnis bzw. der Nichtöffentlichkeit bestimmter Informationen sowie den personellen und finanziellen Ressourcen des Bezirksamtes Rechnung tragen, zu beraten.
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Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme des Sachstandes im Verfahren Sülldorf 23 / Iserbrook 27 gebeten.
Der Planungsausschuss wird um Zustimmung zum unter a) bis c) beschriebenen Vorgehen gebeten.
ohne
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